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Gibt es Kindkrankheitstage?

Begonnen von StuffzSAZ8, 07. März 2014, 09:41:19

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StuffzSAZ8

Hallo zusammen,
Krank auf Kind sicherlich kennt das der ein oder andere, mir wurde einmal erzählt das es sowas gar nicht gibt eventuell aber doch, nun kennt oder will sich keiner damit auskennen. Gibt es dazu irgendwo eine Vorschrift wie das ganze geregelt ist? Kann man als Ehepartner die Kindkranktage von seiner Frau übernehmen? Im öffentlichten Dienst (zivil) ist dies möglich...

Danke für  die Antworten

F_K

Beschreibe mal bitte die Frage genauer? Beide Ehepartner Soldat?

StuffzSAZ8

Ich Soldat, Frau nicht

Wieviel Anspruch habe ich auf Kindkrankheitstage?
Meine Frau hat im zivilen 10 Tage, wenn man verheiratet ist kann man im zivilen die Krankheitstage als Ehepartner vom anderen übernehmen. Gilt dies auch bei der Bundeswehr?

F_K

Nein, und auch "im Zivilen" geht das nur in eng begrenzten Sonderfällen.

Muegge75

Gab es da nicht schon einmal einen ausführlichen Thread zu?
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Muegge75

"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

KlausP

Zitat von: StuffzSAZ8 am 07. März 2014, 10:57:54
Ich Soldat, Frau nicht

Wieviel Anspruch habe ich auf Kindkrankheitstage?
Meine Frau hat im zivilen 10 Tage, wenn man verheiratet ist kann man im zivilen die Krankheitstage als Ehepartner vom anderen übernehmen. Gilt dies auch bei der Bundeswehr?

Dann fragen Sie mal Ihren Spieß, ob Sie einen Blick in seine ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung" werfen dürfen. Da ist das geregelt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AGSHP

Zitat von: F_K am 07. März 2014, 10:59:03
Nein, und auch "im Zivilen" geht das nur in eng begrenzten Sonderfällen.


das stimmt so nicht.
Die übernahme der Krankentage ist ohne weiteres möglich, muss man nur kurz bei der Krankenkasse abklären.
Quelle bin ich selbst da die Mutter meiner Kinder und ich das schon so hatten.


F_K

@ AGSHP:

Das "Nein" bezog sich auf Übernahme Soldat > Zivil.

.. im Zivilen:

- PKV keine "Krankheitstage"
- ÖD / Beamte zwar Freistellung, aber kein Übertrag nach PKV / GKV
- wenn GKV / GKV gibt es ggf. unterschiede in der Höhe des Krankentagegeldes - da wird nicht jede GKV "mitspielen"

Wo soll da die Falschaussage gewesen sein?

StuffzSAZ8

Also meine Frau ist nicht im öffentlich Dienst normal in einer Kanzlei und sie hat Anspruch auf 10 Tage, ich werde den Theard mal durchblättern

F_K

@ StUffz:

.. Du hast maximal (sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen) vier Tage Sonderurlaub im Jahr, Deine Frau halt nach zivilen Bestimmungen.

Ein "Übertrag" dieser Tage von einem zum anderen Ehepartner Soldat / Zivilist geht, mangels Grundlage, natürlich NICHT.

ulli76

Und für "kindkrank" ist auch nicht der Truppenarzt,sondern der DV zuständig.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StuffzSAZ8

Ich muss einfach mal versuchen in die F 511 zu schauen habe bisher nur die ZDV 14/5 gefunden, wo nur drauf hingewiesen wird das es alles in der 511 festgesetzt ist mal sehen ob ich über google etwas finden kann. 4 Tage ist klar aber es gibt auch Sonderregelungen bis zu 25 Tag pro Kind

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

StuffzSAZ8

Also hat der DV das zu entscheiden wenn ich das jetzt richtig raus lese

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