Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bewerben als RUA/RFA. Wann?

Begonnen von mailman, 06. Januar 2006, 17:26:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mailman

Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Ich plane eigentlich seit Ende meines Wehrdienstes (2004)
RUA oder RFA zu werden.
Jetz hab ich ein paar Fragen.

1. Was ist besser RUA? Mir wurde mehr zum RFA geraten?
2. Wann soll ich mich da bewerben bzw melden? Während der Ausbildung? Oder danach?
Während währe schlecht weil wir eine kleine Firma sind mit viel Arbeit und einem schrecklichen bwhassenden Chef.
Der würde mich sofort rauschmeißen wenn ich mit WÜ ankommen würde.

wadenbeisser

1.) Was "besser" ist, kannst Du Dir wohl selbst "ausrechnen", oder? (Welche Möglichkeit Dir offen steht, hängt allerdings vom Berufsabschluß ab)
2.) Melden bzw. bewerben kann man sich ja immer, aber wenn Du einen "schrecklichen bwhassenden Chef" hast, kannst Du Dir wohl auch in diesem Falle ausmalen, was eben dieser zu Wherübungen nach Abschluß Deiner (zivilen) Ausbildung sagen würde....
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

mailman

Gelten für den RFA noch andere Vorrausetzungen als für den RUA (außer MR + Berufsabschluß)

Zum Thema Chef:

Ich hab sowieso nicht vor nach der Ausbildung in der Firma zu bleiben auch wenn ich übernommen werde.

wadenbeisser

Thema Chef somit abgehakt.

Grundsätzlich gelten m.W. keine "anderen" Voraussetzungen, allerdings könnte Dir die Möglichkeit offen stehen gleich als Uffz d.R. (v) bzw. Fw d.R. (v) in die jeweilige Laufbahn einzusteigen.

Näheres dazu erfährst Du aber bei Deinem KWEA.
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Perser

Zitat von: mailman am 12. Januar 2006, 17:21:10
Gelten für den RFA noch andere Vorrausetzungen als für den RUA (außer MR + Berufsabschluß)

Zum Thema Chef:

Ich hab sowieso nicht vor nach der Ausbildung in der Firma zu bleiben auch wenn ich übernommen werde.


Guten Abend!

Also: Voraussetzungen sind folgende: Für den UA Hauptschulabschluss.
Für den FA Hauptschulabschluß mit abgeschlossener Lehre oder Realschulabschluß.
Für den OA Realschulabschluß und abgeschlossene Lehre. Gleiches gilt für Reservisten.
Ich würde heute immer versuchen, mindestens RFA zu machen. Da hast Du doch wenigstens noch ne Perspektive.  ;)

Weitere Anmerkung: Wenn Du eine Ausbildung machst, ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis das Berufsbildungsgesetz, nicht das "normale" Arbeitsrecht. D. h. im letzten Lehrjahr bist Du NICHT fristgemäß KÜNDBAR. Nur das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht (bei Straftaten gegen den Betrieb o. ä.) ist seitens des Arbeitgebers anwendbar.
;D
Allerdings hast Du das Problem, daß wenn Deine Ausbildungszeit durch Wehrübungen unterbrochen wird, u. U. eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung erfolgen kann. Da würde ich mich mal mit der Kammer, die die Prüfung abhält, unterhalten. Die haben dort sog. Ausbildungsbetreuer, die Dir in diesem speziellen Fall weiterhelfen.  :o

Wenn Du allerdings nicht bei der Firma weiter machen willst, warum versuchst Du es denn nicht als Wiedereinsteller?


Grüße aus dem verschneiten Iserlohn
Peter



Mit vielen kameradschaftlichen Grüßen aus dem Sauerland

Peter




Sohn Maus zu Vater Maus beim Anblick einer Fledermaus:"Papa, wenn ich mal groß bin, gehe ich auch zur Luftwaffe!"

mailman

Na ich war schon mal SaZ und hab abgebrochen und bin als W9er ausgeschieden da schaut es mit Wiedereinsteller schon schlecht aus.

ROA würde auch gehen?

Richhardt

Wenn Du als abgebrochener SaZ schon UA oder FA warst,steht der Abbruch auch in Deiner Akte bzw. die Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften.Wir hatten in einer Kp unseres Btl einen solchen Fall.

Der blieb auch nach seinem aktiven Wehrdienst Msch.RUA,RFA oder gar ROA konnte der knicken,weil da die Rückführung in die Msch dem im Wege stand.

Richhardt

Wenn Dir wirklich was an Deinem Lebensweg liegt,mach Deine Arbeit als Fachkraft für Logistik beim zivilen Arbeitgeber ohne WÜ,um Deinen Job nicht zu gefährden.

Nach Deiner Schilderung über einen Abbruch der Laufbahn sind Deine Chancen als RUA oder RFA geradezu 0.

Es sei denn,Du machst eine WÜ als Msch bei einem Truppenteil,bei dem Du später beordert werden willst,zeigst dort Dein Können und versuchsts dann mit RUA bzw. RFA.

Im Rahmen der WÜ könnte nämlich ein Beurteilungsvermerk über den angestrebten Laufbahnwechsel gemacht werden,der für Dich doch noch positiv aussehen könnte,wenn Du die WÜ gut machst.Mit diesem Beurteilungsvermerk könntest Du Dich dann auf RUA oder RFA(je nach Schulabschluß und Berufsausbildung) bewerben.

Dann sieht man nämlich durch den Vermerk,daß Du doch für RUA bzw. RFA geeignet scheinst.

Das ist aber auch die einzige Chance,die mir jetzt dazu einfällt.

Perser

Zitat von: mailman am 09. Februar 2006, 09:41:24
Na ich war schon mal SaZ und hab abgebrochen und bin als W9er ausgeschieden da schaut es mit Wiedereinsteller schon schlecht aus.

ROA würde auch gehen?

Wie gesagt, ROA mit Realschulabschluß und abgeschlossener Lehre.

Warst Du wirklich schon mal SaZ? Oder nur Eignungsübender mit höherem Dienstgrad? Das könnte als Hindernis bei einer RUA /RFA-Bewerbung natürlich im Raum stehen. Bitte schreib mir das doch mal per PM, wenn Du es nicht öffentlich "ausbreiten" willst. Ist ja schließlich eine persönliche Personalangelegenheit. Und bei meiner langjährigen Erfahrung als Personalfeldwebel kann ich Dir sicherlich weiter helfen.

Muchos saludos aus dem verschneiten Iserlohn
Peter
Mit vielen kameradschaftlichen Grüßen aus dem Sauerland

Peter




Sohn Maus zu Vater Maus beim Anblick einer Fledermaus:"Papa, wenn ich mal groß bin, gehe ich auch zur Luftwaffe!"

mailman

Naja ich war UA und hab ab dem3 Monat abgebrochen. Ich hab aber ein positives Dienstzeugniss bekommen und mein Stfw meinte zu mir das ich es doch in der Reserve mal probieren soll als RUA/RFA.

Das lief damals so ich hab einen Antrag beim Spieß abgeben der dann gab es ein "Gespräch mit dem Chef" welches nie stattgefundne hat und 2 Monate später war ich nur noch G.

Richhardt

So einfach kann der Balken nicht abgenommen werden ohne Schriftstück.

Da muss ein solches vom Kommandeur vorhanden sein als Bescheid mit dem Titel: Rückführung in die Laufbahngruppe der Msch.
Wenn da draufsteht "rückgeführt aufgrund mangelnder Eignung für die Laufbahn der Unteroffiziere",kann Dein Dienstzeugnis als ausgeschiedener Msch-Soldat noch so gut sein.
Du bist zwar dann ein guter Msch-Soldat,aber als UA ungeeignet,von RFA und erst recht ROA mal ganz zu schweigen.

Daher wirds mit einer Bewerbung für Dich schwer,wenn ein solches Schreiben über die Rückführung existiert.

mailman

Das Schreiben existiert bloß hab ich meine Ausfertigung verloren.
Es war halt eine dummheit die ich schon bevor ich das schreiben in der hand hatte wieder bereut hab.

Zum ROA sehe ich mich nicht geeigent aber ich denke zum RUA müßte ich schon geeigent sein,

Mit meiner Ausbildung würde es dann wahrscheinlich in Richtugng Nachschubuffz gehen oder? Wie sieht das aus wenn ich keinen Bundeswehrführerschein hab?

Richhardt

Ob Du Dich zum RUA geeignet siehst,ist dem Personalmenschen  relativ schnuppe.Für den zählt allein,was in Deiner Akte vermerkt ist.
Die mir bekannten Kameraden haben es auch bereut und wären laut KpFw bestimmt gute Uffze geworden.Aber sie sind bis auf einen heute alls noch Msch d.R.

Der eine hat nach seiner aktiven Zeit das gemacht,was ich Dir oben beschrieben habe.

Für einen Uffz in der NschTr brauchst Du nicht zwingend einen Führerschein.
Es gibt zwar auch Verwendungen wie den TrspUffz,der einen haben muß.Den braucht man dann bei fehlendem Führerschein nicht zu machen.
Als Resi eine militärischen CE zu bekommen,ist etwas schwer bzw. unmöglich.

Matthias

Perser schrieb: "Für den FA Hauptschulabschluß mit abgeschlossener Lehre oder Realschulabschluß"
Da muss ich jetzt doch noch mal nachfragen: wenn es heißt oder Realschullabschluss (der ja meines wissens- oder ist das von bundesland zu bundesland unterschiedlich- keine abgeschlossene Berufsausbildung beinhaltet, da kann also für den RFA nicht zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben sein, richtig?!? D. h. mann müsste auch mit abi RFA machen können, oder hab ich da jetzt was übersehen? mein s1- fw dagegen, die berufsausbildung sei nötig, auch wenn das abi vergleichbar höherwertig ist.
gruß und weg

Richhardt

Hey Matthias,

RFA mit Abi allein geht auch.Die Bw hat jedenfalls nicht meine abgeschlossene Lehre berücksichtigt.Hat Dein Personalverwalter wieder mal keinen Plan,was die neuen Laufbahnen betrifft.

Gruß,
Richhardt

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau