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Freistellung nach Kündigung

Begonnen von Haddam, 09. März 2014, 19:02:28

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Haddam

Guten Abend,
ich hab mich vor einiger Zeit für die Offizierslaufbahn im Truppendienst
ohne Studium beworben. Mein Wehrdienstberater hat mir im selben Zuge
empfohlen, dass ich vorher mit dem fwdl beginne um schonmal in der Bundeswehr zu sein.
Dummerweise habe ich diesen Rat befolgt und bin seit  dem 03.03.14  nun eingestellt.
Ist jetzt natürlich jetzt meine eigene Dummheit gewesen diesen anzutreten, denn lag gestern eine Absage im Briefkasten mit der Begründung, dass ich mich gegen meine Mitbewerber nicht durchsetzen konnte. Hinzu kommt, dass mir beim WDB nicht erzählt wurde, dass fwdl und fwdl zwei verschiedene Dienstverhältnisse sind und die Geleisteten Dienstmonate von damals nicht angerechnet werden. Das schmälert meinen sold nun um knappe 400€.
Ich werde also morgen meine Kündigung einreichen, da ich keine andere Laufbahn anstrebe und von dem jetzigen sold gerade mal meine Fixkosten abdecke.

Nun die Frage: Ist es in meiner Situation möglich, mich unbezahlt freizustellen, bis auskleidung, 90/5er USW. anstehen? Ich muss ja nun sehen wo ich bleibe, mich um Bewerbungen kümmern usw. und habe bereits gelesen, dass der ganze Kündigungsablauf noch ein paar Tage in Anspruch nimmt.

Weiß hier jemand mehr über diese Möglichkeit?

Andi

Zitat von: Haddam am 09. März 2014, 19:02:28
Nun die Frage: Ist es in meiner Situation möglich, mich unbezahlt freizustellen, bis auskleidung, 90/5er USW. anstehen?

Nein, aber das dauert ja maximal 3 Tage.

Zitat von: Haddam am 09. März 2014, 19:02:28
Ich muss ja nun sehen wo ich bleibe, mich um Bewerbungen kümmern usw.

Mag sein, aber das ist dein persönliches Ding und dir war sicher irgendwie schon klar, dass Bewerbungen auch nicht erfolgreich sein können. Aber das eigene Entscheidungen Konsequenzen haben die man selbst tragen muss ist eine Erkenntnis, die zum Erwachsenwerden dazugehört.

Gruß Andi
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KlausP

ZitatHinzu kommt, dass mir beim WDB nicht erzählt wurde, dass fwdl und fwdl zwei verschiedene Dienstverhältnisse sind und die Geleisteten Dienstmonate von damals nicht angerechnet werden. Das schmälert meinen sold nun um knappe 400€.

Das mit dem Wehrsold und dem Wehrdienstzuschlag steht hier aber mehrfach im Forum.  ::)

ZitatIch werde also morgen meine Kündigung einreichen,

Haben Sie als Wiedereinsteller überhaupt ein Widerrufsrecht? Das sollten Sie zuerst prüfen. Alles Andere ist dann Sache Ihrer Einheit.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Haddam


KlausP

Zitat von: Haddam am 09. März 2014, 19:11:27
Ich habe doch als Fwdler eine 6 monatige Probezeit.

Und das haben Sie schriftlich? Sie haben ja schon mal FWD geleistet.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Haddam


KlausP

Sie sollten einfach auf'n alten Mann hören und nur mal Ihre Verpflichtungserklärung checken, nicht, dass das morgen in Ihrer Einheit ein böses Erwachen gibt und einer heult ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Haddam

Ich würde ihnen ja blind vertrauen, aber wurde hier im Forum nicht zig mal darüber diskutiert das sogar saz wiedereinsteller neuerdings ( ich glaub seit der Reform 2012) eine erneute probezeit von 6 Monaten haben? Ich hab die Erklärung jetzt nicht vorliegen, da ich grade gvd habe, aber ich meine da Stand was von einer probezeit.

Ralf

Nein, nicht unbedingt. Eigentlich läuft nämlich die gedachte Funktion des Widerrufs bei Wiedereinstellern zuwider, weil diese bereits wissen, was auf sie zukommt.
Unbeschadet dessen kann es trotzdem sein, dass du eine Widerrufsfrist bekommen hast.
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Cally

Gerade letztens gab es diese Diskussion mit einem SaZ 12 Wiedereinsteller, der eben KEINE erneute Probezeit hatte und nicht normal fristgerecht kündigen konnte. Was aus dem geworden ist weis ich aber nicht.

Rabbit

Dachte die Eignungsübung ist immer die "Probezeit" kenne bis jetzt keinen der keine hatte. Aber auch da lass ich mich gern belehren :)

Ralf

Das ist was ganz anderes. Eine Eignungsübung hat man nur, wenn man aufgrund zivilem Berufsabschluss mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird.
Und das ist dann auch unabhängig vom Wiedereinsteller. Eine EÜ geht 4 Monate.
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Rabbit

Ok :) also versteh ich das richtig, wenn ich widereinsteller im trpdst mache ohne mit höheren Dienstgrad einsteige, habe ich weder eü noch ne Probezeit?  Gut zu wissen. Danke

Ralf

TrpDst
Auf jedenfall keine EÜ.
Ob du eine Widerrufsfrist von 6 Monaten bekommst ist nicht sicher. Oftmals nicht. Nachfragen.
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