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Zivilklage mit angeben bei Bewerbung

Begonnen von AGSHP, 17. März 2014, 13:36:06

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AGSHP

Hallo.

Folgender Sachstand.

Autounfall mit Personenschaden vor geraumer Zeit.

Staatsanwaltschaft hat ermittelt gegen den Fahrer es wurde eingeräumt das der Fahrer keine Schuld trifft beim Unfall.
Ermittlungen eingestellt.

Jetzt klagt die Krankenversicherung des Unfallgeschädigten gegen den Fahrer wegen Behandlungskosten für´s Unfall Opfer.

Muss das bei der Bewerbung mit angegeben werden?

Weil Zivilklage und der Staat hat damit so gesehen nix zu tun.

Beste Grüße



BSG1966

Muss der Dienstherr das begründen? (Fänd ich jetzt in der Tat mal interessant...)

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Zivilverfahren müssen selbstverständlich nicht angegeben werden. Danach wird im Fragebogen mit Sicherheit nicht gefragt.

Der Dienstherr interessiert sich nur für Strafverfahren.



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