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Mietübernahme von der Unterhaltsicherungsbehörde! Wichtig und dringend!!

Begonnen von Owntez, 17. März 2014, 14:08:29

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Muegge75

Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Flexscan

Zitat von: Muegge75 am 17. März 2014, 14:48:15
Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
!!
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.


bayern bazi

wieso überhaupt nen neuen Mietvertrag machen ;)

ist doch im selben Gebäude und es ändert sich ja nicht in der Adresse  ;D

den vom amt kann es doch egal sein ob Wohnung 5 im OG oder im EG ist ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

... Weil es gesetzliche Anforderungen an einen Mietvertrag gibt und die Mietsache exakt beschrieben sein muss?

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