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FWD-Kostenrückerstattung für Heimfahrten?

Begonnen von Nico R., 11. März 2014, 18:06:34

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KlausP

Zitat von: AllStar am 13. März 2014, 09:31:20
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darf :) Naja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p

Warum schreibe ich mir hier eigentlich Schwielen anne Finger?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bamut

Ist es egal wie groß die Strecke ist, angenommen von München nach Düsseldorf?
Genutzt werden dürfen, wahrscheinlich, alles außer ICE/EC, wie mit Standardfahrkarte?

Flexscan

ja. Die Strecke ist unerheblich, auch wenn Du in Kiel wohnst und Gerbirgsjäger in Hintertupfingen wirst.
Die Zugart ist meine ich egal, ab 2h Fahrtdauer darf man meine ich sogar erste Klasse reisen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!

Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!

Bamut

Zitat von: Tommie am 13. März 2014, 10:13:43
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!

Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!

Danke, klingt ja super. 2. od. 1 Klasse ist irrelevant (für mich).

Tommie

Für mich ist die Klasse nicht egal, denn ich gebe mich nicht so gerne mit dem Plebs ab ;D !

F_K

ZitatFamilienheimfahrten
Kostenlose Fahrt mit der Eisenbahn in der
2. Klasse oder dem Omnibus im Schienenersatzverkehr
zwischen den Bahnhöfen/
Haltepunkten der Gemeinschaftsunterkunft
und der Wohnung. Hierzu wird ein
Bahnberechtigungsausweis ausgestellt. In
den Verkehrsverbünden sind Sonderregelungen
zu beachten.
Zahlung von Reisebeihilfen für bis zu 5
Familienheimfahrten im Kalendermonat,
wenn mangels Eisenbahnverbindung ein
anderes Beförderungsmittel (Linienbus,
ausnahmsweise auch Privat-Kfz) benutzt
werden muss.
VMBl 1990, S.
322, 382
- Erlasse BMVg
vom 01.10.1990,
11.03, 10.05.
1991, 19.08.1994,
14.03, 02.07
1996, 26.02.1998,
10.10.2000,05.10.
2001, 22.05.2002,
24.03, 04.07.
2003, 15.01,
08.10, 04.11,
09.11, 30.11,
16.12.2004,
28.01, 15.04,
10.05, 28.07,
23.11.2005,
08.03.2006
- S I 1/ PSZ V 1/
PSZ III 1 - Az 23-
04-00

... bei aber "nur" 100 km Strecke und "ungünstigen Verbindungen" werden aber wohl NICHT die "unzumutbaren" Zeiten erreicht, die notwendig sind (wenn man "Kohle" möchte).

K.Heyderich

Meine fresse was eion geflame hier da traut man sich ja überhaupt nichts zu fragen bei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt ...lächerlich solche kameraden wünsche ich mir nicht !

KlausP

Zitatbei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt

Wenn man sowas schreibt, wird man das auch zu Recht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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