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Fragen zur ZDv 46/1 (Version vor 01.09.2010)

Begonnen von AW2405, 25. März 2014, 15:35:03

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AW2405

Hallo zusammen,

nach einiger Recherche verstehe ich meinen ärztlichen Befund, der zu meiner Ausmusterung geführt hat, leider immer noch nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Der Befund stammt aus dem Jahr 2009, weshalb mir die aktuell im Internet verfügbare Version der ZDv 46/1 scheinbar nicht weiterhilft.
Der Orthopäde, der mich untersucht hat, hat mir nach zwei Frakturen (Sprunggelenk und Oberschenkelhals) für beide Gelenke Präathrosen bescheinigt und mich auf Basis der GNr. IV/59 und III/6 ausgemustert. Ergänzend hat er mir mündlich in Aussicht gestellt, dass meine Gelenke in 6 bis 8 Jahre hin sind. Auch nach 5 Jahren geht es meinen Gelenken nach meiner Einschätzung nicht schlechter und zivile Ärzte haben bereits bestätigt, dass ich keine Arthroseanzeichen besitze.

Kann mir jemand erläutern, was die GNr. IV/59 und III/6 in der 2009 gültigen Version der ZDV 46/1 bedeuteten?
Wann wird man überhaupt ausgemustert? Bereits bei einem Befund mit III? Erst bei einem Befund mit IV? Oder ist das je nach GNr. nicht verallgemeinernd zu sagen?
Würde es Sinn machen, mich mit den GNr. jetzt noch einmal zu bewerben? Immerhin sehen die zivilen Ärzte keine Einschränkungen oder wirkliche Veränderungen der Gelenke.

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

AW2405

F_K

Die "Recherche" ist sinnlos.

Stelle halt einen Antrag auf Nachmusterung unter Einreichung der relevanten Befunde und warte das Ergebnis ab.

(Derzeit bist Du UNtauglich).

ulli76

Woher sollen wir JETZT wissen, wie der Arzt 2009 auf die Idee gekommen ist, dass du eine Arthrose hast? Wieso hast du ihn nicht damals gefragt, sondern fragst jetzt im Forum.
Sei es drum, es ist unerheblich- wenn du dich jetzt bewirbst, wirst du nach der ZDv 46/1 in der Version von 2012 gemustert (die von 2010 ist veraltet, die neue ist aber nicht im Netz, viel hat sich aber nicht geändert).
Man müsste halt schauen, ob alles ordentlich verheilt ist, welche Folgen unter Belastung zu erwarten sind, welche Folgen durch z.B. Achsabweichungen zu erwarten sind etc.

Nur weil dein ziviler Arzt dich für normale zivile Belastungen gesund hält, heisst das nicht, dass du tauglich bist.

Mit einer IIIer-Gradation bist du tauglich, mit einer IVer- tauglich mit erheblichen Einschränkungen, also du dürftest das meiste nicht machen. Ich weiss von einem Bewerber, der sich wegen sowas reinbeschwert hat, dessen GZ wurde aber im Rahmen der Einstellung runtergestuft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AW2405

Erst einmal, vielen Dank für die Antworten.

Natürlich hätte ich schon damals nachgefragt, aber zum damaligen Zeitpunkt hielt ich das Ergebnis nicht für überraschend. Die Verletzungen sind erst nach dem Einreichen der Bewerbung entstanden, weshalb ich bis zur Metallentfernung auch zurückgestellt wurde. In der Reha hat man mir erklärt, dass ich zukünftig in erster Linie nur noch sitzend arbeiten sollte, weshalb ich mich beruflich auch umorientiert habe. Da ich offensichtlich aber mehr Glück als Verstand habe, sind die Verletzungen sehr gut verheilt.

Mein Verwendungswunsch ist eh sehr eingeschränkt, da ich als Quereinsteiger mit Studium als Geophysiker vermutlich nur im AGeoBw unterkommen könnte.

F_K

@ AV2405:

Nicht nur der Bundeswehrarzt, sondern auch die REHA haben also eine massive Schädigung gesehen und eine sitzende Tätigkeit angeraten.

Dass nun mit so einer sitzenden Tätigkeit keine Beschwerden akut sind, ist schön für Dich - deshalb aber nun von einer Tauglichkeit auszugehen, ist schon etwas verwegen.

Wie gesagt: Nachmusterung beantragen.

(Die Kameraden von AGeoBw "hüpfen" übrigens regelmäßig im Einsatz rum - auch mit Körperpanzer und den widrigen Bedingungen dort).

AW2405

Nun, ich gehe nicht nur wegen einer Beschwerdefreiheit während einer sitzenden Tätigkeit von einer Tauglichkeit aus, sondern stelle mir die Frage, ob ich mich noch einmal für die Bundeswehr näher interessieren soll, nachdem mir in der Zwischenzeit trotz andauerndem intensiven Sport zwei unfallchirurgische Gutachten eine beschwerdefreie Zukunft ohne körperliche Einschränkungen prognostiziert haben und auch ein Orthopäde nach all den Jahren keine Veränderungen feststellen konnte.

Da ich in der Vergangenheit mehrfach mit Leuten vom AGeoBw zusammengearbeitet habe, ist mir klar, dass die dortigen Verwendungen nicht nur im Büro zu suchen sind. Deshalb hatte ich die Ausmusterung damals ja auch entsprechend ernst genommen.

Werde mir jetzt also noch einmal durch den Kopf gehen lassen, wie ernst mir die berufliche Veränderung ist und dann ggf. einen Antrag auf Nachmusterung stellen.

Nochmals vielen Dank!


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