Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

SaZ/GWDL

Begonnen von nyde, 31. März 2014, 13:11:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

nyde

Hallo,
ich bin gerade nach erneutem Durchschauen meiner Unterlagen etwas verunsichert.
Folgende Punkte haben mich jetzt etwas verwirrt:

"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp SAZ/GWDL"

Merkblatt für ungediente Bewerber (für mich zutreffend):
"Bei Ihrem Diensteintritt erhalten Sie eine Ernennungsurkunde, durch die Sie in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und eine Mitteilung über die Dauer Ihrer Dienstzeit von zunächst 6 Monaten. Ihre Dienstzeit als Soldat auf Zeit wird auf den nach dem Wehrpflichtgesetz zu leistenden Grundwehrdienst angerechnet. Bezüge werden vom Tage des Diensteintritts (Meldetag) gezahlt."

Ich wundere mich etwas über die Aufführung des kürzels "GWDL", habe ich nun zu beginn in irgend einer Weise mit finanziellel Benachteiligungen zu rechnen für die "nachzuholende" Grundwehrdienstzeit?
Ich bin 25 Jahre und habe 2008 Zivildienst geleistet

Ralf

Das sagt lediglich aus, dass in dieser Verwendung die Voraussetzungen die selben sind sowohl bei SaZ als auch bei GWDL (den wir ja schon seit 2011 nicht mehr haben, das hast du aber schon in den Medien mitbekommen?)
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

schlammtreiber

Zitat von: nyde am 31. März 2014, 13:11:12
"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp SAZ/GWDL"

So lesen:

"Anforderungssymbol: StdLwSichTrp SAZ/GWDL"
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

BulleMölders

Es ist keine Grundwehrdienstzeit nachzuhohlen. Sie erhalten vom ersten Tag an die Bezüge als SaZ gemäß Ihres Dienstgrades und der Ihrer Erfahrungsstufe.
Da wird wohl noch ein nicht ganz Aktueller Vordruck verwendet.

nyde

Zitat von: Ralf am 31. März 2014, 14:14:28
Das sagt lediglich aus, dass in dieser Verwendung die Voraussetzungen die selben sind sowohl bei SaZ als auch bei GWDL (den wir ja schon seit 2011 nicht mehr haben, das hast du aber schon in den Medien mitbekommen?)

Neeeee das wusste ich noch garnicht ;D

Danke euch!

nyde

Ich muss hier leider nocheinmal nachhaken.
Auch die Tatsache das ich mit der möglichkeit auf Widerruf unterschrieben habe tut bei der Besoldungnichts zur Sache?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau