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Frage zu den Feldjägern

Begonnen von peppie, 17. Januar 2006, 12:06:38

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peppie

Ich weiss, es nervt euch wahrscheinlich aber diese Frage lässt mich nicht mehr los...

Wie ich in anderen Themen schon geschrieben habe, werde ich am 03.04.2006 meinen Wehrdienst beim 5./FjgBtl in Burg beginnen hab dazu noch Fragen...

Inwiefern zählt das Musterungsergebniss wenn ich mich während des Wehrdienstes beim ZNwG für die Feldjägerfeldwebel Laufbahn bewerbe? Also bei den Verwendungen nach dem EUF-TEST hatte ich neben der Luftwaffensicherungstruppe nur Stabsdienstverwendungen stehen.
Und wenn ich mich nun als Feldjägerfeldwebel bewerbe, werden die Verwendungen der Musterung dazu herangezogen und aufgrund dessen meine Bewerbung abgelehnt?

Oder zählt dann bei der Bewerbung nur meine Leistung in der Truppe und das Musterungsergebnis wird zweitrangig?

Ihr seid da erfahrener und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ansonsten muss ich nochmal den Wehrdienstberater bemühen...

Danke im voraus für eure Antworten :)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

schlammtreiber

Musterungsergebnisse sind nicht zweitrangig, aber zum Zeitpunkt Deiner Bewerbung werden schon wieder andere Untersuchungen vorliegen (Anfang und Ende der AGA z.B.).

Die Verwendung wird auch nicht nach Musterungsergebnis, sondern nach Eignungs- und Verwendungsprüfung festgelegt, hier zählt die Leistung in der Truppe schon einiges mehr.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Mikroboy

Und bitte bewirb dich rechtzeitig.....kann es gar nicht oft genug sagen....aber es kommt so oft vor das die leute im 9. Monat zu mir kommen und sich verpflichten wollen bevor ihre zeit endet...was aber so scchnell in der regel nicht möglich ist..
Its nice to be important, but it is more important to be nice...

peppie

@schlammtreiber
Danke für deine Antwort und es ist gut zu wissen, dass die Leistung in der Truppe berücksichtigt wird.

@Jung

Ich habe mich schon für 14 Monate freiwilligem Wehrdienst gemeldet und genehmigt bekommen. Also mache ich mindestens 23 Monate Wehrdienst. Der psychologische Dienst im KWEA hat es genehmigt und es steht auch in meinem Einberufungsbescheid drin. Und ich habe auch unterschrieben, dass ich auf meine zwei wöchige Einspruchsfrist verzichte, da ich mich freiwillig zum GWDL und FWDL14 gemeldet habe. Und 2 tage später war der Einberufungsbescheid da :)

ps: Ich hab da noch ne Frage, und zwar zu den Zähnen. Und zwar sind die krumm und schief und so, und da wollte ich fragen, ob ich große probleme bekomme in der AGA bzw wenn der Truppenarzt sich die Zähne anschaut? Ich hab keine Zahnschmerzen beim täglichen Training oder so nur es sieht halt nicht ästhetisch aus :( Ich hoffe das macht nicht allzu große Probleme in der Truppe :(

Danke euch beiden erstmal für eure ersten Antworten und vielleicht könnt ihr mir zu den Zähnen noch was sagen (Aus erfahrung z.B)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wadenbeisser

Zitat von: peppieno am 17. Januar 2006, 12:50:28
....
nur es sieht halt nicht ästhetisch aus :( Ich hoffe das macht nicht allzu große Probleme in der Truppe :(

Du bist ja auch Soldat und kein Dress-Man!  ;D

Probleme bereit Dir das allerhöchstens bei den Mädels.....
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

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