Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Disziplinarverfahren?

Begonnen von Mikesh, 18. Mai 2009, 11:45:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

Zitat von: justice005 am 10. August 2011, 13:05:41
oh bitte... ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

Der Satz ist mir doch glatt durch die Lappen gegangen...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

justice005

nicht nur Soldaten, auch Juristen habe ihre "Sprüche"  ;)

SW2007

Hallo Zusammen,
ich hab mal ne Frage wenn man eine Disziplinarstrafe erhalten hat und Beschwerde einlegt. Wie lang hat der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte Zeit diese zu bearbeiten und zu eröffnen?
Spielt es eine Rolle ob man im Urlaub ist während dieser Bearbeitungszeit?
lg

miguhamburg1

Die Bearbeitung von Personal- und Disziplinarangelegenheiten hat zeitnah zu erfolgen. Eine Frist von drei bis vier Wochen ist jedoch einzuräumen, da jeder Vorgesetzte Zeit benötigt, den Vorgang zu prüfen, ggf. selbst weiter neue Tatsachen zu ermitteln und zu einer ntscheidung zu kommen. Mitunter sind ja nicht nur Sie, sondern auch andere beteiligte Personen krank, auf Lehrgang, im Urlaub etc. Und dann muss der Beschwerdebescheid noch geschrieben, unterschireben werden und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt werden.

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob Sie im Urlaub sind während der Bearbeitungszeit. Sollte der zuständige Disziplinarvorgesetzte zum Entschluss kommen, Sie erneut als Soldaten zu vernehmen oder vernehmen zu lassen, werden Sie es vor oder nach Ihrem Urlaub schon erfahren.

KlausP

In der WBO sind dazu keine Fristen festgelegt. Ob Sie selbst im Urlaub sind spielt keine Rolle. Der nächsthöhere Diszplinarvorgesetzte muss Sie im Beschwerdeverfahren nicht zwingend anhören. Der Beschwerdebescheid kann Ihnen auch an Ihre Privatadresse zugestellt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

The maschine

Hallo kameraden. Ich hab ma ne frage! Was erwartet einem bei einer falsch aussage seinem stzgfhr gegen über?  Und was ein disziplinarverfahren mich  erwatet? Und ob mann dafür aus der bundeswehr entlassen werden kann?
I

F_K

Soldat und Tat sind im Einzelfall in Kenntnis aller Details zu beurteilen - hier gibt es ja noch nicht mal ansatzweise einen Sachverhalt.

Aber - Ja, so etwas kann auch zur Entlassung führen.

The maschine

Habe einen dienstposten als Kraftfahrer sollte meinen Führerschein aber zivil machen. Als mein stzgfhr mich fragte ob ich ihn hätte antwortete ich mit ja! Dabei hab ich ihn noch nicht. Und hab mich heute der Falschaussage beschuldigt. Nun bekomm ich ein disziplinarverfahren. Welche strafen können da auf mich zu kommen?

F_K

.. es bleiben viele Fragen:

- hat es einen "Schaden" gegeben, sind Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren?
- wurde die Aussage ohne Schaden freiwillig berichtigt?
- warum gibt es keinen dienstlichen Lehrgang?
- Dienstverhältnis / Laufbahn?

Ralf

Stichwort Lehrgang: FWDL oder SaZ?
FWDL erfahren grundsätzlich keine MKF Erst-Ausbildung mehr bzw. CE Ausbildung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

The maschine

-Bin SaZ 4 jaher und mannschafter.
-nein ist keiner zu schaden gekommen und bin auch nicht ohne Führerschein gefahren.
-hab mich selbst der Falschaussage beschuldigt.
-wurde in meine einheit versetzt und sollte mein führerschein zivil machen da es mein stzgfhr so wollte.
-wollte auf nen lehrgang gehen wurde aber abgelehnt.

wolverine

Ein D-Verfahren setzt ein Dienstvergehen voraus (hier wohl Verstoß gegen die Wahrheitspflicht) und in den ersten vier Jahren kann jedes Dienstvergehen zur Entlassung führen.
Andere Frage ist natürlich, wie der Vorgesetzte einen zivilen Führerschein befehlen will?! Das scheint mir ein rechtswidriger Befehl zu sein (also wohl auch ein Dienstvergehen). Oder ging es darum, ob sie ihn haben, um Sie dienstlich auf höherklassige Lehrgänge zu schicken?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

The maschine


Ich matbwstd in meiner alten einheit hab mich dann auf eigenem wunsch heimat nah versetzen lassen.
In meiner alten einheit stand mir kein führerschein zu laut diensposten beschreibung.
In meiner neuen einheit wurde ich als Kraftfahrer in der S4 abteilung untergebracht da mangel an Kraftfahrer bestand, als ich fragte ob ich auf nen kfz lehrgang gehen könnte wurde er abgelehnt vom stzgfhr mit der aussage er wolle sehen das ich zeige und gewillt bin hier zu bleiben in dem ich denn führerschein zivil mache.

wolverine

Ja, und das wird wohl unzulässig sein. Wenn die Bw einen Führerschein möchte, soll sie den Lehrgang stellen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau