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OA, OG d.R, 29 Jahre, ledig - Verdienst und andere Fragen

Begonnen von RamyNili, 04. April 2014, 17:56:37

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Rabbit

Du hast nichts gefunden ??? Genau das selbe Thema hatten wir doch vor wenigen Stunden schon...

http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsrechner.html

Geb da deine Daten ein. Der stimmt so ziemlich

RamyNili

Ist doch auch egal...Habe nun meine Antworten erhalten und sie waren nett und hilfreich.

Ich habe gedacht, dass es bei mir anders ist, da ich als OG einsteige und schon 29 bin.
Mitlerweile bin ich aber schlauer...also danke für die Hilfe.

BTW habe ich immer was von einem Nettolohn als OA um die 1600€ gelesen.
In meinem Fall sind es knapp über 1800€. Also schonmal eine gute Nachricht!

VG

Gunni

Also im 83. OAJ wurden die OG d.R. zum 01.07. zum HG befördert letztes Jahr. Also wäre er dann direkt A5 nach Dienstantritt.

Gunni

Gunni

Edit:
Vorausgesetzt, man hatte die 12 Monate vorher gedient. Wenn der Kamerad 6 Monate Vordienstzeit hatte, dann wäre die Ernennung zum HG zum Ende des Jahres fällig. Bei 9 Monaten zum 01.10.


Gunni

RamyNili

Gibt es bei solchen Dingen nicht eine genaue Regelung?
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.

Noch eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.
Wir ernähren uns jetzt schon seit längerer Zeit vegetarisch.
Kann man das beim Bund gut fortführen? Ich denke da eher an die Biwakverpflegung.

ulli76

Geht prinzipiell, wenn man rechtzeitig Bescheid sagt und wenn man das nicht allzu dogmatisch sieht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RamyNili


Ralf

ZitatGibt es bei solchen Dingen nicht eine genaue Regelung?
Ja, SLV i.V.m. ZDv 20/7.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Gunni

Zitat von: RamyNili am 05. April 2014, 19:51:36
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.

Der Hauptgefreite bezieht Besoldung nach A4Z

Gunni

RamyNili

Zitat von: Gunni am 06. April 2014, 21:16:14
Zitat von: RamyNili am 05. April 2014, 19:51:36
Nach dem letzten Kommentar müsste ich ja nach drei Monaten noch zum HG und A5 aufsteigen.

Der Hauptgefreite bezieht Besoldung nach A4Z

Gunni

Danke :)

KlausP

Sie "müssen" übrigens überhaupt nicht zum HptGefr "aufsteigen", weil das keine Regelbeförderung ist und der Dienstgrag lt. SLV nicht durchlaufen werden muss.

Zitat§ 24
Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
(1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Die Beförderung der Anwärterinnen und der
Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1. 
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. 
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3. 
zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten,
4. 
zum Fähnrich nach 21 Monaten,
5. 
zum Oberfähnrich nach 30 Monaten und
6. 
zum Leutnant nach 36 Monaten.
Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet
werden. Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden.

§ 24 SLV
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RamyNili

Mir sind da noch drei Frage eingefallen. Konnte leider keine konkrete Antwort im Forum finden.

Ich bin Barträger und habe einen gepflegten ca. 8 mm langen Vollbart.
Denke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?

Ich habe gelesen, dass das Gehalt im Voraus zum ersten eines Monats überwiesen wird.
Wie verhält sich das im ersten Monat? Die Bundeswehr hat ja meine Bankverbindung sicherlich erst, wenn ich am 01.07. angefangen habe.

Das erste WE ist sicherlich Dienst angesagt aber wie verhält sich das im allgemeinen in den ersten sechs Monaten?

VG

Ralf

1. Ja
2. Es wird ein Abschlag gezahlt
3. Das wird der Dienstplan zeigen. I.d.R. ist am WoEn kein Dienst.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

ZitatDenke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?

Das ist immer noch so. Ich war meine letzten 8 Dienstjahre lang Vollbartträger.

ZitatWie verhält sich das im ersten Monat?

Da bekommen Sie ca. in der zweiten Woche eine Abschlagszahlung, die sich etwa in Höhe Ihrer normalen Besoldung bewegt. Etwaige Differenzen werden dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung aiusgeglichen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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