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Marinesicherungssoldat- nach Ablehnung vor nem jahr

Begonnen von Dumdidum, 06. April 2014, 02:00:27

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Dumdidum

Hallo zusammen ,

ich bin neu hier und habe einfach eine Frage die ich am liebsten mit Erfahrungswerten beantwortet hätte.
Zu meiner Situation : ich habe mich vor einem jahr beworben, würde auch eingeladen und habe alle , wirklich alles Tests gut bis sehr gut bestanden. Bis der psychologische Test kam. Ich wurde gefragt ob ich jemals straffällig geworfen bin, daraufhin antwortete ich mit "Ja" , da ich als ich 14 od. 15 war einst eine Anzeige hatte und dafür sozialstunden bekommen hatte. Ich wollte auch nichts verheimlichen deswegen fragte ich seinerzeit den wehrdienstberater , ob es beim Bewerberbogen um Vorstrafen oder allg. Straftaten geht. Er sagte natürlich um Vorstrafen. Na ja blöd gelaufen. Wurde daraufhin abgelehnt ( für mich absolut verständlich in der Situationen der Psychologin ).

So jetzt ist inzwischen über ein jahr rum und ich habe bereits den Bewerberbogen ausgefüllt und selbstverständlich die Straftat inklusive Aktenzeichen angegeben.

Ich würde einfach mal gerne wissen was ihr in ähnlichen Situationen für Erfahrungen gemacht habt? Oder bekannte?

Ich möchte mich als marinesicherungssoldat bei der marine / Luftwaffe oder als Jäger/Fallschirmjäger beim Heer bewerben. Wobei der Dienst bei der marine mein erstaunlich wäre.

Ich habe einen realschulabschluss mit Quali und bin 26 Jahre alt ohne berufliche Ausbildung allerdings inzwischen 8 jährige Erfahrung im sicherheitsdienst (inklusive Personenschutz).
Ich arbeite im schichtdienst in einem sicherheitsdienst , bin sehr sportlich.

Ich möchte am liebsten die Laufbahn des Feldwebels des Truppendienstes (mit od ohne Ausbildung) gehen.
Würde allerdings auch manschafter für mindestens 8Jahre machen.

Hoffe ihr könnt mir ein wenig berichten.

Liebe Grüße

miguhamburg1

Was wollen Sie denn jetzt genau wissen?

Mit Bestimmtheit kann nur gesagt werden, dass Sie sicher nicht als Marinesicherungssoldat zur Luftwaffe kommen werden. Mit Sicherheit kann auch ausgeschlossen werden, dass Sie in den von Ihnen genannten Verwendungen eine zivilberufliche Ausbildung durchführen werden, weil das alles Truppendienstverwendungen sind.

Ob Sie das Eignungsfeststellungsverfahren diesmal erfolgreich durchlaufen werden, kann Ihnen niemand sagen.

Dumdidum

Es ging halt hauptsächlich darum, ob jemand schonmal genommen wurde nachdem er abgelehnt wurde. Da wären Erfahrungswerte interessant für mich.....?!?

Ralf

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NebellebeN

Ja sowas kam schon vor... Nur würde ich sone Kleinigkeit wie Sozialstunden die in keiner Akte mehr stehen und auf keinem brz sagen. Man muss auch mal Schwein sein um in leben weiter zu kommen.

Natürlich löblich das sie ehrlich waren. Hatte der Psychologe nicht mal nach dem Grund gefragt? Warum hatten sie denn die Sozialstunden machen müssen?

Dumdidum

Doch hatte sie . War wegen Körperverletzung auf dem nach Hause weg von  der Schule damals.
Na ja ich habe mir auch gesagt hätte ich mir das besser mal gespart, aber andererseits bin ich da wirklich lieber ehrlich, hab dann einfach ein ruhigeres Gewissen.

NebellebeN

Körperverletzung ist immer so eine Sache. Aber Menschen ändern sich ja auch über der zeit. Versuchen sie es nochmal und wenn sie keiner drauf anspricht sagen sie erstmal nichts. Das Ding ist schon lange aus ihrer Akte raus und steht auch nirgendwo

BulleMölders

Nein, steht natürlich nirgendwo, außer in der Akte aus der letzten Bewerbung.

Firli



SanFw/RettAss

NebellebeN

Das es in der Bundeswehrakte steht, ist ja wohl klar. Meine in der zivilen :)

Musst du sehen. Ansonsten musst du das sachlich erklären und das es hoffentlich auch die einzige Straftat war... Jugendsünde  ;D


Ralf

Zitat von: NebellebeN am 06. April 2014, 13:45:41
Körperverletzung ist immer so eine Sache. Aber Menschen ändern sich ja auch über der zeit. Versuchen sie es nochmal und wenn sie keiner drauf anspricht sagen sie erstmal nichts. Das Ding ist schon lange aus ihrer Akte raus und steht auch nirgendwo
Die Sache ist doch ganz einfach. Im Bewerbungsbogen steht drin, was anzugeben und das ist dann wahrheitsgemäß so hinzuschreiben. So eine Pauschalaussage wie hier hilft keinem weiter und verleitet letztendlich dazu, ggf. die Unwahrheit zu sagen. Du solltest mit deinen Aussagen schon überlegen, was du damit anrichten kannst.
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Dumdidum


Ralf

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Dumdidum

ZitatDas Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentral- register (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG). Es sind deshalb auch solche Registerinhalte (strafgericht- liche Verurteilungen einschließlich Strafbefehle sowie weitere Inhalte gemäß § 3 BZRG anzugeben, die ansonsten nicht in ein Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind. Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen Sie nicht zu offenbaren.
Hiermit werde ich darüber belehrt, dass durch das Bundesministerium der Verteidigung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundes- zentralregister eingeholt wird. Mit einer Einsichtnahme in Straf- bzw. Verfahrensakten bin ich einverstanden.

Bin heute durch Zufall auf den "neuen" Bewerberbogen gestoßen und da wurde der oben genannte Abschnitt über der Frage nach Straftaten ergänzt. Also hätte ich nichts angeben müssen.
Ich denke damit ist das ganze etwas klarer....
Ich habe alles angegeben obwohl ich es nicht musste. Für alle nachfolgenden ist es klarer definiert- finde ich gut !!

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