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FWDL 23 SaZ 4

Begonnen von Spell, 13. Februar 2014, 13:47:49

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Spell

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr einen SaZ 4 Mannschaften Antrag gestellt doch dieser wurde wegen einer schlechten Beurteilung im 12.13 abgelehnt, weil mein TE - Führer mir eine schlechte Bewertung geschrieben hat. Diese kommte daher da ich mit einen SaZ 12er in einem Büro war und und mein TE - Führer nur einen Soldaten dort haben möchte. Er hat zu mir gesagt, entweder du findest jemanden der dich übernimmt oder ich schreibe dir eine schlechte Bewertung. Nach der Ablehnung wurde mir die Stelle als Kraftraumwart angeboten. Da ich Hobby Bbler bin habe ich diese Stelle angenommen und wurde daraufhin in eine andere Kompanie kommandiert. Jetzt habe ich mit meinem neuen TE - Führer gesprochen von ihm aus kann ich mich gerne weiter verpflichten. Dann kam folgendes Problem auf da ich nur kommandiert bin würde die Verlängerung immer noch über meine alte Kp laufen, daraus würde wieder eine schlechte Bewertung entstehen. Ich habe mit meinem neuen Spieß gesprochen, es verlief erst mal gut, dann schickte mich auf
geinmal der KpChef raus, ich werde wieder rein geholt, dann sagt der KpChef zu mir in ihrer alten Kp ist ihre Heimat. und dort bleiben sie auch. Ich werde das Gefühl nicht los, die wollen es einfach verhindern das ich SaZ werde. Was soll ich nun tun?

Kameradschaftliche Grüße Spell

Firli

#1
Das was jeder Soldat machen kann, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.


SanFw/RettAss

Spell

Also soll ich eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten einreichen. Ist das den richtig, dass wenn ich kommandiert bin mich immer noch meine alte Kp beurteilt?

Firli

Das weiss ich leider nicht. Aber Sie sollen keine Beschwerde an den Wehrbeauftragten richten sondern bei den Vorgesetzten der Kameraden, von denen Sie sich ungerecht behandelt fühlen, über eben diese Kameraden.

Aber wir haben hier im Forum ja einen ehemaligen Spieß und etliche DVs. Die wissen das Problem vielleicht genauer zu beurteilen.


SanFw/RettAss

Spell

Soll ich beim KpChef eine Beschwerde gegen ihn selber einreichen? Das kommt mir nicht richtig vor. Ich warte lieber darauf, dass mir hier jemand mit mehr Erfahrung weiterhelfen kann.

Firli

Ich geb's auf. Der KpChef hat ja keinen Vorgesetzten gell?  ::)

Klaus? F_K? Wollt ihr vielleicht?


SanFw/RettAss

KlausP

Zitat von: Spell am 13. Februar 2014, 13:57:46
Also soll ich eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten einreichen.

Nein, an den können Sie höchstens eine Eingabe richten. Aber das ist Unterrichtsstoff AGA 2. Woche. Und der Wehrbeauftragte entscheidet in der Sache rein gar nichts.

ZitatIst das den richtig, dass wenn ich kommandiert bin mich immer noch meine alte Kp beurteilt?

Als Mannschafter werden Sie überhaupt nicht "beurteilt", Ihr Chef gibt maximal eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ab.

Zitat von: Spell am 13. Februar 2014, 14:18:45
Soll ich beim KpChef eine Beschwerde gegen ihn selber einreichen? Das kommt mir nicht richtig vor. Ich warte lieber darauf, dass mir hier jemand mit mehr Erfahrung weiterhelfen kann.

Wer hat denn sowas behauptet? Wenn Sie sich über Ihren KpChef beschweren wollen, geht die Beschwerde natürlich an den BtlKdr, an wen sonst? Ich wiederhole mich:

ZitatAber das ist Unterrichtsstoff AGA 2. Woche

ZitatIst das den richtig, dass wenn ich kommandiert bin mich immer noch meine alte Kp beurteilt?

Ja, einfach deshalb, weil die Personalbearbeitung mit der Kommandierung nicht wechselt. Das passiert nur bei Versetzung. haben Sie überhaupt eine schriftliche Kommandierungsverfügung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatIch werde das Gefühl nicht los, die wollen es einfach verhindern das ich SaZ werde.
Das ist ja eine recht einfache Sache: wenn der Disziplinarvorgesetzte der Meinung ist, dass du dafür nicht geeignet bist, wird er das in seiner Stellungnahme so niederschreiben. Und diese Stellungnahme ist in der Bewertung eine Hürde, die i.d.R. nicht übergangen wird.
Allerdings ist dir diese Stellungnahme dann auch zu eröffnen. Dann hast du ein belastbares Papier, zu dem du dich entweder äußerst und/oder auch Rechtsmittel (Beschwerde, nicht Eingabe) einlegst.
Aber vorher ist doch alles Kaffeesatzleserei.
Der erste Schritt wäre einen schriftlichen Antrag zu stellen. Sonst tut sich da eh nichts.
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Spell

Mahlzeit,

ich habe keine Beschwerde eingericht.
Es wurde mir folgendes vorgeschlagen ich werde zu einer anderen Kp versetzt.
Dort habe ich schon mit dem KpChef gesprochen, dieser hat mir mündlich zugesichert das sie mich übernehmen und zum SaZ 4 ernennen, wenn die Leistung passt kann ich auch einen 8ter oder stellen oder die Laufbahn wechseln. Mir wurde vorletzte Woche gesagt die Versetzung ist bis letzte Woche spätestens Freitag fertig, bis jetzt ist diese nich nicht angekommen, auch nicht im Sap.
Daraufhin habe ich in meiner alten Kp dem PersFw gefragt er meinte ich musste die Versetzung schriftlich einrreichen, dies habe ich dann den Spieß von der Kp zu der ich versetzt werden soll gesagt, er meinte dann er erkundigt sich darüber doch jetzt äußert er sich dazu nicht mehr vor mir dazu und sagt den Gezi Soldaten sie sollen mir sagen ich soll warten.
Er meinte anscheind Scherzahft ich soll am 30.05.2014 noch mal kommen, doch bis dahin bin ich schon längst ausgekleidet.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, soll ich trotz allem einen formlosen Antrag auf versetztung stellen oder einfach warten und Tee trinken?

Kameradschaftliche Grüße Spell/
Jetzt ist meine Frage

BulleMölders

#9
Zitat von: Spell am 07. April 2014, 11:47:23
Dort habe ich schon mit dem KpChef gesprochen, dieser hat mir mündlich zugesichert das sie mich übernehmen und zum SaZ 4 ernennen
Da frage ich mich doch, wer dem KpChef die Kompetenz dazu gegeben hat.
Zitat von: Spell am 07. April 2014, 11:47:23
wenn die Leistung passt kann ich auch einen 8ter oder stellen oder die Laufbahn wechseln.
Ja klar und das alles ohne eine erneute Eingnungsfeststellung oder was.

Sie wollen doch aus eigenem Antrieb versetzt werden oder nicht?
Also wird sich da wohl solange nichts tun, bis Sie nicht den entsprechenden Versetzungsantrag gestellt haben.

Zitat von: Ralf am 13. Februar 2014, 17:32:30
Der erste Schritt wäre einen schriftlichen Antrag zu stellen. Sonst tut sich da eh nichts.
Wobei, wenn Sie es nach über 7 Wochen noch nicht geschafft haben dem Rat von Ralf zu folgen, dann wird es wohl doch statt zu einer Versetzung zu einer Auskleidung kommen.

BulleMölders

Mist, nun ist es mir auch passiert, dass meine Antworten in die Zitate mit eingeflossen sind.

StOPfr

Besser so  ;)?

Gern geschehen.
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BulleMölders


Flexscan

Mal ne blöde Frage.
Wie soll eine Weiterverpflichtung ohne Antrag und ohne Besuch des KC funktionieren,ist mir da was entgangen?
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Ralf

Also ein KC müsste er nicht besuchen bei einer WV von 4 auf Jahre in der Laufbahn der Msch.
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