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Dotierung der Dienstposten in Stäben des Heeres in der neuen Struktur

Begonnen von trooper81, 09. April 2014, 09:32:25

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trooper81

Hallo,
befinde mich zurzeit auf einem externen Lehrgang und habe aufgeschnappt, dass sich wohl bei der Dotierung der Dienstposten in den Stäben einiges ändern soll.
Was ich wußte ist, das die KpChefs A13 und die KEOs A11/12 werden. Was aber genau ändert sich in den Stabsabteilungen?
Bei der SKB sollen wohl alle S6 Offz Dienstposten A11/12 werden.....beim Heer auch?
Hat da jemand ne Übersicht? Es soll ja wohl auch einen Stabszug geben, welcher nicht mehr truppendienstlich der 1./- unterstellt ist.....hat da jemand genauere Infos oder einen Link.
Leider hab ich momentan kein Intranet Zugriff.

MkG

Ralf

Die Ausplanung von Unterstützungselementen für Stäbe richtet sich nach dem Personalschlüssel Uffz/Msch.
Stabszüge sind von 21 bis 109 Uffz/Msch und alles was darüber hinaus ist, bekommt eine eigene Stabskompanie.

Grundsätzlich ist es so, dass die Aufgabe die Dotierung vorgibt.
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trooper81

Servus,
wie und wann Stabszüge gebildet werden weiß ich, aber es geht in meiner Frage darum, dass anscheinend die Stabszüge in der neuen Struktur truppendienstlich nicht mehr der 1./- unterstellt sind, wie es zurzeit ist, sondern einem Offizier im Stab welcher auch Disziplinarvorgesetzter wird. Somit wären die Soldaten der Abteilungen dem Abteilungsleiter auch nach §1 VVO unterstellt und nich mehr nur §4 VVO.
Das die Dotierung von der Tätigkeit abhängt weiß ich auch, aber es geht ja darum was sich dort ändern wird...... der IST-Zustand ist mir bewußt.

MkG

Ralf

Mal für die Lw gesprochen, kann sein, dass es für die SKB auch so ist, da bin ich mir aber nicht sicher, weil die OrgHoheit bei den Inspekteuren der OrgBereiche liegt.
Wenn ich mich richtig erinnere, war die Unterstellung unter einer anderen Kompanie (außer StKp) nicht rechtens gewesen. Kann mich da dunkel dran erinnern, dass es bei der Lw das Thema vor einiger Zeit gab und man deswegen die Unterstellung neu geregelt hat.
Dass eine Unterstellung nach §1 unter einem AL erfolgt, geht aber m.E. nicht. Es sei denn, der Stab hat unter 60 Msch/Uffz, dann kann der Stabszugführer einem Offizier mit Personalsondercode 0W, (also Wahrnehmung) zugeordnet werden. Von 60-119 ist die Befugnis einem OL/L zugeordnet.
Aber dass nun mehrere §1 AbtLtr in einem Stab existieren, ist nicht möglich. Es wird für Offz einen StOffz geben (z.B. ChdSt) und einen Stabszugführer für Msch und Uffz.

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miguhamburg1

Diese Regelung trifft ohnehin nur für Stäbe ab Brigade aufwärts zu, da unterhalb die Anzahl der im Stab eingesetzten Soldaten zu gering ist.

Wie Ralf bereits bestätigte, haben die TSK/milOrgBer die Hoheit über die Organisation ihrer Bereiche. Dies muss also nicht zwingend übereinstimmen. Das Zahlengerüst, das Ralf aufzeigte, ist für alle OrgBer überenstimmend, ebenso wie die Dienstpostendotierung (Kompanien A 13, Züge A 10. Allerdings sind die Namensbezeichnungen dieser OrgEinheiten durchaus unterschiedlich, zum Beispiel

im Heer gibt es für Korps, Fähigkeitskommandos, Divisionen und Brigaden nur "Stabskompanien" und für das Kommando Heer das "Stabsquartier" als Kompanieäquivalent

in der Marine gibt es im Marinekommando "Stabs- und Unterstützungselemente" (Kompanieäquivalent) und den beiden Einsatzflottillen sowie dem Marinefliegerkommando Stabszüge

Die Luftwaffenbegriffe sind mir nicht bekannt.

In den Landeskommandos gibt es keine Stabszüge, der DV der Uffz/Msch ist der S 1 Offz. Im Kommando SKB das Stabsquartier und in den Fähigkeitskommandos Stabskompanien.

Rafro

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe:
Zumindest bei der SKB wurden die Bataillone so ausgeplant, dass der Stab unter der BtlFü hängt und danach die einzelnen Kompanien kommen. Die Dienstposten sind, und ich gehe von aus, dass das auch Orgübergreifend ist, nach den sogenannten Schlüssel- und Eckwerten ausgeplant. Die genaue Aufteilung hab ich aber nicht im Kopf.

trooper81

also....ich habe gehört, dass auf Btl-Ebene in der neuen Struktur (Heer) das Personal des Stabes (AbtLtr ausgenommen) vom S3 geführt wird, der auch Disziplinarvorgesetzter ist und der S1 Fw nimmt die Aufgaben des Spieß wahr. Das wäre für mich was neues, da ich es nur kenne, dass das Stabspersonal der 1./- angehört und auch dort unterstellt ist.

Bezüglich der Dotierung der DP habe ich von einem Kameraden der SKB gehört, das in den FüUstgBtl bspw. der S6 Offz von Lt/Olt A9/10 auf Hptm A11 dotiert wird......hier würde mich interessieren ob dies auch im Heer der Fall sein wird?!

MkG

KlausP

Sooo neu ist das nicht. In meinem PzGrenBtl ist (zumindest war es letztes Jahr) schon so. Zum Stab gehörten alle Angehörigen der Stabsabteilungen, die 1./- nennt sich "Sicherstellungs- und Versorgungskompanie". Wie die disziplinäre Unterstellung im Stab geregelt ist, weiß ich jedoch jetzt nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rafro

Also ich habe jetzt mal bei einem neu aufgestellten PzGrenBtl geschaut, da ist der S6 Offz ein Lt/OLt allerdings FD und da die Verhandlungen vorm Haushalt auch dort schon gelaufen sein müssten, beantwortet dir das hoffentlich zumindest schon mal eine Frage.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rafro

Laut System 122, sieht zumindest so aus. Aber ich bin auch kein OrgBearbeiter beim Heer ;)

Rafro

Kann aber auch erstmal ein uw sein... Hab keinen Realplan vom Heer, sry

Marc

Ne, 122 gibt es schon ziemlich lange. 33 wird gerade umgegliedert von Pz zu PzGren, alle anderen sind geblieben.

Rafro

Ach so  ok... Im System sind die nämlich ab 01.07.14 drin... ;)