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Kieferothopädische Behandlung

Begonnen von Christian Siegel, 18. April 2014, 11:47:44

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Christian Siegel

Hi, ich möchte gerne zum Bund nur bin ich aktuell in einer Kieferorthopädischen Behandlung, deswegen meine Frage ob ich die Behandlung Abschließen muss. Ein  Freund wurde deswegen bei der Bundespolizei abgelehnt und deshalb bin ich mir nicht sicher ob das beim Bund auch so ist. Freue mich über jede Antwort
Mfg Chris

KlausP

Zitat...  deswegen meine Frage ob ich die Behandlung Abschließen muss. ...

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Raymond


Tierpark

Ja, die Behandlung muss abgeschlossen werden. Ich kenn das von meiner Einstellung damals beim Bundesgrenzschutz 1981. Die wollten einen detaillierten Bericht der Behandlung des Zahnarztes haben.
Der Bund will ja keine Kosten  von Dir vor der Einstellung übernehmen.

Lidius

Zitat von: Tierpark am 20. April 2014, 08:00:49
Ja, die Behandlung muss abgeschlossen werden. Ich kenn das von meiner Einstellung damals beim Bundesgrenzschutz 1981. Die wollten einen detaillierten Bericht der Behandlung des Zahnarztes haben.
Der Bund will ja keine Kosten  von Dir vor der Einstellung übernehmen.

Du hast zwar recht. Aber für die Zukunft solltest du vielleicht das ganze nicht mit 33 Jahren alten Erfahrungen begründen. Das kann ganz schnell schief gehen.

BSG1966


Hollatz

Hallo,
Grundwehrdienstleistende wurden auf Grund einer Zahnspange ausgemustert, da die Bundeswehr die Kosten für die Behandlung hätte tragen müssen, was natürlich nicht lohnenswert gewesen wäre.
Generell gilt, dass eine kieferorthopädische Behandlung nur Einschränkungen nach sich zieht. Also würdest du T2 gemustet. Die Bundeswehr stellt trotzdem wegen der Kostenübernahme nicht gerne Personen mit Zahnspange ein.
Bei mir am ACFüKrBw sagte der Arzt, dass es gut wäre wenn sie vor Dienstbeginn raus kommt, aber das kein Ausschlusskriterium sei.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

KlausP

ZitatGrundwehrdienstleistende wurden auf Grund einer Zahnspange ausgemustert

Das ware mir in dieser Absolutheit beu. Aber man lernt ja nie aus ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RamyNili

Zitat von: Hollatz am 22. April 2014, 13:31:34
Hallo,
Grundwehrdienstleistende wurden auf Grund einer Zahnspange ausgemustert, da die Bundeswehr die Kosten für die Behandlung hätte tragen müssen, was natürlich nicht lohnenswert gewesen wäre.

Ich frage mich woher diese Informationen bezogen wurden, da sie schlicht weg nicht stimmen!!!!!!!
Ich war selber GWDL'er und hatte dato eine Zahnspange...mein Glück war, dass ich dank dieser sogar Ortsnah gezogen wurde und mich die Kameraden in meinen Heimatort zum Kieferorthopäden gefahren haben. Also nochmal Zahnspange war zu meinen Zeiten der Wehrpflicht keine Ausmusterungsgrund!

Hollatz


Sani2912

Also ich bin ZFA und im ZSan tätig.  Wir haben in letzter Zeit immer wieder Rekruten die eine feste Zahnspange haben. Das ist kein Einstellungshindernis , nur die BDV bekommt man dadurch nicht. Aber die brauch ja auch nicht jeder...

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Afaik - werden Soldaten dann eingestellt, wenn es nur noch die Stabilisierungsphase einer Behandlung ist, diese also fast keine Kosten mehr verursacht.

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