Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Wiedereinstellung

Begonnen von Der StUffz, 26. April 2014, 21:24:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Der StUffz

So mal eine Frage an die geballte Forenerfahrung  ;D

Vorgeschichte :

Proband a hat eine Stelle bei der Bw auf die er sich beworben hat, da Vordienstzeit, Berufsausbildung und Meistergrad.

Jetzt wird er im KC getestet und bekommt die Feldwebeleignung.

Frage:

Ist das mit dem Personalamt jetzt nur noch eine Formalität oder ist es eher wahrscheinlich das die dann sagen: komm das wird doch nichts?

Natürlich ist das wieder eine Frage für die Glaskugel, aber vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen  :o :o 
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Tommie

Ähm, welches Personalamt ;) ? Oder sollten Sie das BAPersBw meinen ;) ?

Und ... wenn Sie vom KarrC Bw eine Stelle angeboten bekommen, dann werden Sie dort eingestellt! Einzig Bewerber die bei Einstellung schon den 40. Geburtstag hinter sich haben und solche die es explizit mitgeteilt bekommen, unterliegen einem Einstellungsvorbehalt. Bei der Ü40-Fraktion kann das BMF noch "den Anker werfen", ansonsten sind es meist Vorbehalte hinsichtlich einer zu bestehenden Sicherheitsüberprüfung, d. h. wenn Sie die nicht bekommen sollten, die SÜ, dann werden sich auch nicht eingestellt!

Der StUffz

Hmm da dies hier sich bundeswehrforum nennt meine ich wohl das PersABw.

Und die Stelle brauchte man vor der Bewerbung ohne diese keine Bewerbungsmöglichkeit.

Und die ü2 hatte man ja schon vorher, da sich seit dem nichts geändert hat. Könnte man da dann wohl nen Haken machen.

Aber danke für die Antwort und vor allem den ersten Satz  :P :P
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Tommie

Zitat von: Der StUffz am 26. April 2014, 22:40:42Hmm da dies hier sich bundeswehrforum nennt meine ich wohl das PersABw.

Da scheinen wir ein wenig aneinander vorbei zu diskutieren ;) ! Erstens gibt es kein PersABw mehr, denn das ist jetzt ebenfalls im BAPersBw, den Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, aufgegangen, und zweitens war das PersABw zu der Zeit, als es noch existierte, nur für Offiziere und deren Anwärter zuständig ;) !

Weiterhin werden nahezu alle Bewerber, die zum KarrC Bw eingeladen wurden, keine Stelle haben und diese erst dort nach erfolgreicher Bewerbung zugewiesen bekommen! Und diese Bewerber, die vorher noch nie etwas mit der BW zu tun hatten, bekommen dann eine Einstellung unter Vorbehalt, wenn sie vor dem Einstellungstermin zunächst noch eine SÜ (egal welcher Stufe!) durchlaufen müssen! Und eine SÜ, auch egal welcher Stufe, hat eine Terminvorgabe, nach der sie erneuert werden muss ;) ! Näheres siehe SÜG ...

Der StUffz

So jetzt tue ich das was ich quasi schon immer tat. Mich mit nem Offz im Klugscheißen duellieren  :D

Zu eins, bekenne ich volle Schuldigkeit ja es lautet BAPersBw IV 2.1.4.

Und mit Meister und Vordienstzeit ist eine Wiedereinstellung nur möglich, wenn eine passende Stelle vorhanden ist. Diese wird dann geblockt oder belegt bis das die Eignungsfeststellung erfolgte.

Und ja mir war schon klar das Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig durchgeführt werden und auch müssen. Da sich bei mir und meinen Lebensgewohnheiten, aber nichts änderte werde ich wohl auch diesmal eine Ü2 ohne Probleme bestehen.

Und je nachdem wie sensibel der Aufgabenbereich ist, desto höher die Stufe der SÜ.

Und jetzt überlasse ich wieder Ihnen das Feld, denn ich bin mir sicher ihnen fällt garantiert noch was ein.  :D  ;) ;)
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Der StUffz

Aber frage ich mal weiter, denn ich glaube sie haben da Ahnung von  :)

Und in wie fern ist das mit dem Paragraph 48 BHO ? Gibt es da auch Erfahrungswerte?
Hängt das von aktuellen Lagen ab? z.B. Haushaltssperren
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

KlausP

Zitat... Mich mit nem Offz im Klugscheißen duellieren ...

Mit welchem Offizier denn?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Es kommt da auch immer auf die Verwendung. Bei Mangelverwendungen ist die Erfolgschance größer als bei Verwendungen, für die es eh merh aus genug geeignete Bewerber gibt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau