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Heimfahrt bei der Aga und danach

Begonnen von DDayne, 27. April 2014, 09:53:15

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DDayne

Hallo,

wie sieht es eig aus mit den Kosten für die Heimfahrt während der Aga und danach?

Meine Aga ist ca 700km von meiner Heimat entfernt. Anschließend komme ich in eine Kaserne, die ca 130km entfernt ist.

Werden mit die Heimreisen bezahlt oder wie sieht das Prozedere aus?

Lg


Lidius

Als FWDL gibts einen Bahnberechtigungsausweis mit dem du zwischen Wohnort und Kaserne kostenlos mit der Bahn fahren kannst. Als SaZ zahlt man alles selbst.

elec

War das bei dir auch die USLw in Heide? Ab wann gehts bei dir eigl. los?

Wie ich bis jetzt mitbekommen habe wird lediglich die erst Anreise erstattet, wie z.B beim Eignungstest.

Als SaZ gibt es wohl eine Bahncard50 zu 50% erstattet für jedes Jahr. Des weiteren gibt es dieses Trennungsgeld was ich noch nicht ganz entschlüsseln konnte, da sich für mich aus dem Gesetzestext keine Summen berechnen lassen. Oder ich hab noch nicht genau genug gelesen. Auch im Forum gibds es dazu ein paar Threads, aber die bin ich noch nicht im Detail durchgegangen.

Fakt ist für mich (denn ich hab etwa die selbe Entfernung wie du), dass ich sicherlich nur max. einmal im Monat nach Hause fahren werde.
Werd also öfters Wache schieben können oder zu nem Kumpel in Hamburg fahren und bei ihm das WE verbringen.

Bin da so froh keine Freundin zu haben die zuhause sitzt und wartet. Wie machen das andere nur... o.O


Nexu5/Tapatalk


DDayne

Ja ist in Heide, woher weißt du das? Am 1.10, bei dir?

Ich glaub so wird es bei mir auch sein :/

Ich bin auch froh keine zu haben. Spätestens dann wäre wohl Schluß.


Wie sieht eig Wache schieben aus?

Ralf

Man muss ja auch TG-berechtigt sein und die UKV nicht zugesagt bekommen.
Bei Unverheirateten mit anerkannter Wohnung gibst eine Reisebeihilfe und bei Verheirateteten zwei im Monat.

Trennungsreisegeld in den ersten 14 Aufenthaltstagen am neuen Dienstort:
In den ersten 14 Tagen nach Beendigung der Dienstantrittsreise 24,00 € Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand und 20,00 € zum Ausgleich von Übernachtungskosten. Bei Gemeinschaftsverpflegung vermindert sich das Tagegeld entsprechend. Wenn unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt wird, gibts kein Übernachtungsgeld. Ist bei Lehrgängen regelmäßig der Fall.

Trennungstagegeld ab dem 15. Aufenthaltstag:
Anspruch für Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Berechtigte 10,98 €. Die übrigen Berechtigten erhalten 7,31 €.
Bei Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung vermindert sich der Trennungstagegeldanspruch auf 7,31 €, unabhängig vom Familienstand.

Das aber nur bei vollen Tagen der Anwesenheit, kürzt sich, wenn man nur stundenweise anwesend ist.
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DDayne

Bin aber wie gesagt Single, kriege ich dann trd Trennungsgeld?

Ralf

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elec

Also ab dem 15. Tag in der AGA gibt es 7,31€/Tag für uns Singles so wie ich das deuten kann?! Insofern man wohl weit genug weg seinen anerkannten Wohnsitz hat, was bei mir zutreffen sollte.

Die Frage ist ob ich sowas regelmäßig beantragen muss oder ob sich das der PersFw oder wer auch immer selbst errechnet was ich für Leistungen bekomme sollte.

Und eine Reise Beihilfe pro Monat klingt auch gut, hatte da aber mal was von der Bahncard gelesen hm.

Nexu5/Tapatalk


Ralf

Dazu gibt es noch Unterrichte und Einweisungen des ReFüs. Deswegen ernten solche Fragen hier häufig Unverständnis, weil man das genau vorgekaut bekommt und es jede Menge Faktoren gibt, die Pauschalaussagen ggf. als nicht zutreffend  werden lassen.
Wenn das so alles so einfach wäre, müsste es auch keine Einweisungen dazu geben.

Konzentriert euch lieber auf die Aufgaben, die vor euch liegen, als sich hier über solche ungelegten Eier Gedanken zu machen. Das gibt sich dann schon ganz automatisch.
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DDayne

Momentan mach ich mir diesbezüglich noch keine Gedanken :b

Elec ich erwarte eine Antwort :D

elec

Diese? http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=47967.msg489697.msg#489697

Nexu5/Tapatalk


DDayne


DDayne

Wie sieht das denn mit Wache schieben aus? Bei uns ist zb ein ziviler Wachdienst, also in der Aachener Kaserne

HerrZog

Wenns nen zivilien Wachdienst gibt werdet ihr keinen Wachdienst haben. 24-Stunden-Dienst, der auf euch zu kommt wäre dann der GvD (Gefreiter vom Dienst).

Die Bahncard wird tatsächlich zu 50% vom Bund erstattet, allerdings nur bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe (glaube A07 war das). Genaueres gibts dann vom ReFü (Rechnungsführer)
Dienstjahr: 10

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