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Frage bzgl § 17 SLV

Begonnen von Oli_007, 30. April 2014, 13:22:23

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Oli_007

Danke soweit!

Ich möchte die Frage erweitern: Es gibt eine Tabelle, aus der hervorgeht, welcher Berufsabschluß zu welchem vorläufigen Dienstgrad führen kann. Mir fällt um´s Verrecken nicht mehr ein, wie die heisst und wo ich die finde.
Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

wolverine

#16
Zitat von: Lidius am 30. April 2014, 14:48:22
Ich mache das gleiche gerade mit einer Bewerbung in der Wehrverwaltung durch. Da muss neben dem Beruf auch zwingend eine einschlägige Tätigkeit auf Höhe der angestrebten Laufbahn vorhanden sein. Dazu durfte ich dann detailiert auflisten was genau ich bei der Bundeswehr gemacht habe.
Das ist meines Erachtens nach eben nicht vergleichbar, da man bei der Bundeswehr kein äquivalentes Berufsbild erlernt. Da kann man dann nur aufgrund "beschriebener Erfahrungen eingruppiert" werden.
Ein KFZ-Meister, der bei ATU nur Reifen wechselt, ist aber immer noch Meister und damit für die Fw-Laufbahn qualifiziert. Macht er das schon lange genug kann er auch als OFw oder höher eingestellt werden. Er wird nicht anders behandelt als ein KFZ-Meister bei Vw o. ä.

Zitat von: Oli_007 am 30. April 2014, 14:51:13
Es gibt eine Tabelle, aus der hervorgeht, welcher Berufsabschluß zu welchem vorläufigen Dienstgrad führen kann. Mir fällt um´s Verrecken nicht mehr ein, wie die heisst und wo ich die finde.
Meinen Sie die Soldatenlaufbahnverordnung und dann jeweils die "Einstellung mit höherem Dienstgrad" bei den jeweiligen Dienstgradgruppen?
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Oli_007

Was ich meine (um im Beispiel zu bleiben):

Bankkaufmann(IHK) => PersUffz oder ReFü-Uffz oder StDstUffz oder oder
Bankfachwirt (IHK) => PersFw oder StDstFw oder oder
...

Lidius

Zitat von: wolverine am 30. April 2014, 14:57:55
Das ist meines Erachtens nach eben nicht vergleichbar, da man bei der Bundeswehr kein äquivalentes Berufsbild erlernt. Da kann man dann nur aufgrund "beschriebener Erfahrungen eingruppiert" werden.
Ein KFZ-Meister, der bei ATU nur Reifen wechselt, ist aber immer noch Meister und damit für die Fw-Laufbahn qualifiziert. Macht er das schon lange genug kann er auch als OFw oder höher eingestellt werden. Er wird nicht anders behandelt als ein KFZ-Meister bei Vw o. ä.

Ich sehe das so das z.B. jemand der Berufsbegleitend seinen Fachwirt/Fachkaufmann etc. macht, aber danach weiter an seinem Arbeitsplatz seine Tätigkeit auf Gesellenebene ausführt, nicht eine Tätigkeit ausführt die "nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen". Dementsprechend könnte der nur Feldwebel werden.

Ich hoffe Ralf kann uns da aufklären.

wolverine

Ich glaube, dass wir aneinander vorbeireden. Der Fachwirt muss natürlich auch als Fachwirt eingestellt und beschäftigt sein.  Ein Jahr Meister und als Meister beschäftigt ermöglicht den OFw usw. Aber die "Qualität" seiner Arbeit wird dabei nicht bewertet.

Der Meister/ Fachwirt als Qualifikation reicht bereits allein - ohne Beschäftigung - für den Einstieg als Fw.
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wolverine

Zitat von: Oli_007 am 30. April 2014, 15:06:46
Was ich meine (um im Beispiel zu bleiben):

Bankkaufmann(IHK) => PersUffz oder ReFü-Uffz oder StDstUffz oder oder
Bankfachwirt (IHK) => PersFw oder StDstFw oder oder
...
Das hat - soweit ich weiß - nur der Karriereberater.
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Ralf

ZitatDas hat - soweit ich weiß - nur der Karriereberater.
...und jeder, der Zugriff aufs IntranetBw hat.

Zur Festlegung, ob man als OFw/HptFw etc. eingestellt werden kann, ist die Dauer der Tätigkeit als "Meister" (um mal bei dem hier gebrachten Beispiel zu bleiben) ausschlaggebend. Hier wird ja immer von Mindestzeiten gesprochen. Und es ist auch kein Automatismus. Es kann auch sein, dass jemand "nur" als Fw eingestellt wird, selbst wenn er einige Jahre Berufserfahrung einbringt. Die Planstellensituation spielt hier rein und ob diese auch verfügbar sind für den Einstieg mit höherem DstGrd.
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