Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Handyladekabeladapter für Wolf 250 GD

Begonnen von Nico86, 23. April 2014, 11:01:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

InstUffzSEAKlima

Wahrscheinlich wird irgendwann noch jemand wegen einer nicht-dienstlichen Schreibhandlung mit einem dienstlich gelieferten Schreibstift belangt... - auch wenn die Verfolgung dieser Dinge in keinem Verhältnis zum Stehlschaden ist.

F_K

... Im Arbeitsrecht hat es rechtmäßige Entlassungen wegen Diebstahl / Unterschlagung von wenigen Eurocent gegeben.

Ist komisch, ist aber geltendes Recht in Deutschland, liebe Kinder.

Bei der Einhaltung der Rechtsordnung gibt es keinen Prüfschritt, ob die Kosten einer Anklage im Verhältnis zum Schaden stehen - was wäre das auch für ein Rechtssystem?

justice005

Ich stimme F-K zu, soweit er ausführt, dass auch wenige Cent ausreichen, um einen Diebststahl etc zu begehen und insoweit ein schweres Dienstvergehen zu begehen, welches geahndet werden kann.

Gleichwohl stimme ich aber auch InstUffz zu, dass ein Schaden zumindest bezifferbar sein muss. Kann der Schaden nicht beziffert werden (nicht mal mit einem Mindestschaden von 1 Cent), dann sehe ich in der Tat kein Dienstvergehen.

Mir ist ein Urteil des Truppendienstgerichts bekannt, in welchem /unter anderem) festgestellt wurde, dass es kein Dienstvergehen ist, die private Büropflanze mit dienstlichem Wasser zu gießen. Das fand ich eine durchaus zutreffende, weil lebensnahe Entscheidung.

Andererseits sind mir aber auch Fälle bekannt, in denen das Erschleichen einer einzelnen Mahlzeit in der Kantine zur fristlosen Entlassung führte, welche auch vom Verwaltungsgericht gehalten wurde.

Es ist also durchaus manchmal grenzwertig.

In den oben genannten Fällen sehe ich auch - fernab der Juristerei - einen gewaltigen Unterschied. Das eine (Blumengießen) ist ein durchaus normales sozialadäquates Verhalten, wo kein vernünftiger Mensch einen Unrechtsgehalt darin sieht. Bei dem anderen Fall (Essen erschleichen) ist für jeden klar, dass dieses Verhalten nicht tolerierbar ist.

Ähnlich ist auch durchaus unsere Rechtsprechung, egal ob im Arbeitsrecht oder im Dienstrecht. Es gibt nicht für alles und jede Situation ganz klare Regeln, die dann stumpf und ohne Nachzudenken zu einem bestimmten Ergebnis führen (auch wenn das einem Soldaten immer am liebsten wäre). Es gibt nur Grundsätze und den konkreten individuellen Blick auf den Einzelfall.

Bei dem konkreten Einzelfall (Handy laden im Wolf) sehe ich weit und breit kein Dienstvergehen. Insbesondere entsteht kein auch nur ansatzweise bezifferbarer Schaden.


ulli76

Sollte der Dienstherr jemals auf die Idee kommen, das Aufladen meines privaten Handys mit dienstlichem Strom zu ahnden, würde ich im Gegenzug mein privates Handy auch nie wieder zu dienstlichen Zwecken anfassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Lieber justice,

für die Frage der Höhe des Schadens würde ein Sachverständiger gefragt werden - der kann den Schaden spielend abschätzen (ist eine einfache Rechnung ).

Ansonsten gehe ich mit.

Terek

Also ich bin da sicherlich kein Experte (Judex non...), aber die Sachverständigenrechnung möchte ich sehen!

Ein Gutachten über den tatsächlichen Schaden eines Ladevorgangs im Wolf, was im Ergebnis wohl ein zu beziffernder Treibstoffmehrverbrauch durch die Ladung (Teilladung/vollständig?, in wievielen Fällen?), welcher wohl von einigen Faktoren, insbesondere der tatsächlichen Effizienz des Generators in einem betagten Wolf, abhinge.

Sicherlich machbar, aber spielend würde ich das nicht nennen. Von Verhältnismaßigkeit ganz zu schweigen...

StOPfr

Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

F_K

Verhältnismäßigkeit gibt es bei der Abwägung von Rechten gegeneinander - nicht bei technischen Berechnungen. Dies sollte jemanden klar sein, der juristische Zitate nutzt.

Der Richtertag hat übrigens vor Jahren schon die Einführung einer Bagatellgrenze bei Diebstahl diskutiert und dann abgelehnt - es ist also nicht mal ein Wert von einem Eurocent notwendig um einen (Strom-) Diebstahl zu verwirklichen.

So schwer zu verstehen?

justice005

Eine Bezifferung des Schadens halte ich für unmöglich, selbst für einen Sachverständigen. Und ich habe schon sehr viele obskure Gutachten gesehen.

ZitatDer Richtertag hat übrigens vor Jahren schon die Einführung einer Bagatellgrenze bei Diebstahl diskutiert und dann abgelehnt - es ist also nicht mal ein Wert von einem Eurocent notwendig um einen (Strom-) Diebstahl zu verwirklichen.

Diese Kausalkette erschließt sich mir nicht. Niemand hat gesagt, dass es eine Bagatellgrenze gäbe. Die gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss ein tatsächlicher konkreter Schaden da sein, der konkret beziffert werden muss. 

Das ist bei dem benannten Ladevorgang ersichtlich nicht der Fall und das würden auch übereinstimmend alle Richter so sehen.

Insofern ist die abweichende Meinung von F_K unbeachtlich.

InstUffzSEAKlima

Ihr meint, dass der Generator wenige mW "merkt"? Dann fahrt nicht ständig am hellichten Tag mit Abblendlicht, das schont auch die Lampen, die bei unsichtiger Witterung und bei Dunkelheit besser eingesetzt sind. Wer bei Tageslicht nur Fahrzeuge sieht, wenn diese mit Licht fahren, hat ein Problem mit den Augen.

F_K

Och justice,
Vom physikalischen Grundsatz Energieerhaltung hat Du schon gehört?
Auch falls nicht, der Kraftstoff schon.

Je nach Handytyp einfach z. b. 2500 m A mal 5 Volt mal 0,7 (beiwert Ladevorgang) mal 0,5 (Beiwert Trafo) mal 0,5 (Beiwert Lichtmaschine) mal 0,3 (Beiwert Verbrennungsmotor) - dann entweder Energieversorger Fragen oder Treibstoffpreise abfragen.

Ich bin doch verwundert, dass ein angeblicher Techniker einen so einfachen Sachverhalt nicht versteht - und ja, fahren mit Licht / Klimaanlage / Handyladung erhöht den Kraftstoffverbrauch - Energieerhaltung eben ....

Wie justice richtig schreibt, das Stehlen eines Kornes Reis ist Diebstahl, auch wenn da viele Nullen HINTER dem Komma stehen und erst dann ein Cent kommt.

Ob hier eine Anklage erfolgt ist nicht die Frage - es geht ums Strafrecht.

Du sollst nicht stehlen.
Schon in der Biebel steht - Du sollst nicht stehlen.

InstUffzSEAKlima

Wenn du schon diese Art "Rechnung" machst, dass solltest du auch von einer Energiemenge ausgehen, die dem Akku eingeladen werden muss und nicht von einer reinen Leistungsangabe, allenfalls lassen sich die Kraftstoffmehrverbräuche nur über die Zeit angeben, was hier aber nicht der Tatsache entspräche. Mit "Trafo" ist offenbar ein Stepdownkonverter gemeint, der jedoch keinen "Trafo" im klassichen Sinne enthält. Den Rest schenke ich mir an dieser Stelle...


KlausP

Die Antworten in diesem Thema werden z.T. (mal wieder) immer hohler, und zwar durch die immer gleichen User. Da geht es gar nicht mehr um das Thema sondern nur noch um Eigenprofilierung. Zum Kotzen mittlerweile.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

OK, dann halt 2500 m A h an 5 V - aber schön, dass wir uns nun einig sind, das die Kosten abgeschätzt werden können. Eine Ladung hat einen Wert.

StOPfr

Zitat von: F_K am 01. Mai 2014, 08:19:25
...auch wenn da viele Nullen HINTER dem Komma stehen und erst dann ein Cent kommt.

Ob hier eine Anklage erfolgt ist nicht die Frage - es geht ums Strafrecht.

Du sollst nicht stehlen.
Schon in der Biebel steht - Du sollst nicht stehlen.


Wenn viele Nullen hinter dem Komma stehen kann kein Cent mehr kommen.

Zum Rest: Was soll die moralische Keule in diesem Zusammenhang?


btw: 
Da vom urspünglichen Thema nichts mehr zu erkennen ist, ist hier in Kürze dicht.
 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!