Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Übergangsgebührnisse im Öffentlichen Dienst.

Begonnen von Ausscheidender, 07. Mai 2014, 14:44:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ausscheidender

Mir ist bewusst, dass dieses Thema schon des öfteren aufgetaucht ist. dennoch Sind die ergebnisse immer andere.

Fall: Ein Soldat befindet sich nach DZE in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst ( Beamtenlaufbahn) sagen wir Finanzamt oder Polizei und erhält Übergangsgebührnisse

Frage: Wie werden die Übergangsgebührnisse berechnet.


Problemstellung:

Nach durchforsten mehrerer Foren bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass höchst unterschiedliche Tatasachen berichtet werden...

Da gibt es viele ehemalige Soldaten die sowohl Ausbildungsvergütung ( ca 1000 €) als auch Übergangsgebührnisse in höhe von 90 % erhalten haben...
andere berichten von 75 %
wieder anderen werden die Übergangsgebührnisse soweit gekürzt, dass die nicht über Ihre einstigen Bezüge kommen. bzw die Übergangsgebührnisse auf 60% reduziert werden. was dem ja in etwa gleich kommt.

wie kann es sein, dass Soldaten in selber Situation ungleich vergütet werden?
Oft wird auf das SVG verwiesen ... § 11 ... § 53  usw...  dies gestaltet sich allerdings sehr schwammig.

Auch von seiten des BFD erhält man da keine einstimmigen Informationen.

Ist hier jemand in der Lage dieses Problem zu erklären oder zu sagen Wie die Berechnung richtiger weise erfolgt? und es sich bei einigen der, tatsächlich so geschehenen, Berechnungen es sich einfach um falsche berechnungen handelt....??

Vielen Dank für die aufgenommen Mühen und allen einen schicken Tag.
lg

Lidius

Du kannst dich dort mal durchlesen: http://home.arcor.de/geraldbohn/publikationen/svg/2_bergangsgebhrnisse.pdf

Ist recht viel, aber das Thema ist halt auch recht komplex. Die verlinkte pdf beinhaltet auch einige Berechnungsbeispiele die auch bei dir passen dürfen.

Lidius

Zusatz: Das für dich relevante (Berechnung der Übergangsgebührnisse) beginnt unter Punkt 2.2 auf Seite 31.

Ausscheidender

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!  :)
das hat mir doch schonma etwas weitergeholfen.

aus welcher Vorschrift kommt dieser Entwurf? ist der bindend?


allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich durchblicke...

geh ich richtig in der Annahme, dass man aufgrund der Ausbildung im öffentlichen Dienst ein Verwendungseinkommen hat und somit unter die Ruhensregel fällt.
unter der man dann versteht, dass Die Übergangsgebührnisse unberührt bleiben bis zu einem bestimmten Bruttogesamtbetrag?
und mindestens das 1,5 fache von A4 stufe 8. und davon ca 70 % ?!
hab ich das richtig verstanden?  wer erfindet so einen Quatsch? da blickt doch keiner durch...

außerdem würde das bedeuten, dass hier im Forum des öfteren falsch informiert wurde... was ja äußerst schade ist.

danke nochmal^^ :-*

KlausP

Zitathab ich das richtig verstanden?  wer erfindet so einen Quatsch? da blickt doch keiner durch...

Beamte.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: Ausscheidender am 07. Mai 2014, 19:00:50
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!  :)
das hat mir doch schonma etwas weitergeholfen.

aus welcher Vorschrift kommt dieser Entwurf? ist der bindend?


allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich durchblicke...

geh ich richtig in der Annahme, dass man aufgrund der Ausbildung im öffentlichen Dienst ein Verwendungseinkommen hat und somit unter die Ruhensregel fällt.
unter der man dann versteht, dass Die Übergangsgebührnisse unberührt bleiben bis zu einem bestimmten Bruttogesamtbetrag?
und mindestens das 1,5 fache von A4 stufe 8. und davon ca 70 % ?!
hab ich das richtig verstanden?  wer erfindet so einen Quatsch? da blickt doch keiner durch...

außerdem würde das bedeuten, dass hier im Forum des öfteren falsch informiert wurde... was ja äußerst schade ist.

danke nochmal^^ :-*

Steht in der Fußzeile, das ganze kommt von der (mittlerweile ehemaligen) WBV West bzw. einem Beschäftigten dort und ist die Entwurfsfassung, die Endfassung gibts wahrscheinlich nicht im Internet (möglicherweise im Intranet). Quelle ist grundsätzlich das Soldatenversorgungsgesetz. Andere Quellen sind immer angegeben. Rechtsverbindlich ist das Dokument natürlich nicht, aber es verweist ja auf die Vorschriften und Gesetze.

Für deinen Fall passt am Besten das Beispiel auf Seite 64 des PDF. Solange die Vergütung und die Übergangsgebührnisse unter der maßgeblichen Höchstgrenze bleiben wird beides ausgezahlt. Der BFD ist für sowas auch eher ein schlechter Ansprechpartner. Berechnet wird das ganze ja durch die WBV (jetzt BVA). Dort sollte man dir eigentlich Auskunft geben können, dein Sachbearbeiter steht ja auf deiner Abrechnung. Ich hab mir das als Betroffener nur angelesen und verfüge daher auch nur über gefährliches Halbwissen  ;)

Das hier falsch informiert wurde würde ich nicht unbedingt sagen. Die Sache mit der Ruhensbetrag kommt ja nur beim Übergang in den öffentlichen Dienst überhaupt in Frage. Das ist für ausscheidende SaZ erstmal nicht der Regelfall und zudem liegen die Anwärterbezüge in der Regel so niedrig das man nicht über die Höchsgrenze kommt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau