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Begonnen von Soldat310, 12. Mai 2014, 16:21:11

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F_K

DU bist eine Verpflichtung von 12 Jahren eingegangen. Freiwillig.

Ein Mann, ein Wort.

Du stehst nicht zu dieser Verpflichtung, spricht aber von Kameradschaft?

However: Du must mit Deinen Vorgesetzten sprechen, nur die können Dir helfen.

Verständnis Probleme?

KlausP

Zitat von: Flexscan am 12. Mai 2014, 17:16:32
Herr lass Hirn regnen....

Na ja, manchmal trifft er eben um's Verrecken nicht ...  ::)

Zitat...  ich hab zwei Ausbildung abgeschlossen und war selbstständig und erreichen Sie erst einmal das was ich in mein Leben schon erreicht habe! ...

Ja, SaZ 12  feldwebellaufbahn hingeschmissen und jetzt SaZ 4 Mannschaften auf Hilfsarbeiter- oder, weil es besser klingt, Angelerntenniveau, wenn ich diesen Satz aus Ihrem Eingangsbeitrag richtig deute.
Zitat... oder muss ich jetzt wirklich die vier Jahre ausharren? ...

Selten so gelacht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soldat310

Danke für Ihre Hilfe, ich sehe dass ich hier keinerlei Hilfeleistung erwarten kann beziehungsweise Hilfestellung daher lasse ich es lieber ehe hier noch mehr Wörter fallen die hier eigentlich gar nicht hingehören! Ja ich habe mich bei der Bundeswehr verpflichtet "und natürlich wusste ich auf Anhieb was mich bei der Bundeswehr erwartet" (für diejenigen die es nicht checken das war Ironie!) und ich wusste auch was familiär bei mir passiert sind... natürlich sind sie alle Hellseher und wussten das vorher!
Dennoch bedanke ich mich bei Ihnen allen für Ihre "Hilfestellung" ich denke ich brauche ja auf keine weitere hoffen dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg in Ihrer Karriere und ein schönes Leben das Ihnen all das Glück zuteil kommen mag das sie verdienen!

dunstig

Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
Ja ich habe mich bei der Bundeswehr verpflichtet "und natürlich wusste ich auf Anhieb was mich bei der Bundeswehr erwartet" (für diejenigen die es nicht checken das war Ironie!)

Gerade als Wiedereinsteller sollte man wissen, was auf einen zukommt. Ansonsten gibt es extra ein 6-monatiges Widerrufsrecht, von dem man gebrauch machen kann. Wenn Sie mit falschen Vorstellungen eine solche Verpflichtung eingehen und/oder während der Widerrufsfrist es nicht schaffen, sich ein vernünftiges Bild zu machen, ist das nunmal Ihr Problem und kaum nachvollziehbar.

Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
und ich wusste auch was familiär bei mir passiert sind... natürlich sind sie alle Hellseher und wussten das vorher!

Da hier keiner weiß, was genau bei Ihnen familiär vorgefallen ist, kann man hierzu auch keinen weiteren Kommentar oder Hilfestellungen abgeben. Sollte es ein entsprechender Härtefall sein, könnte die Bundeswehr bzgl. Versetzung oder Dienstzeitverkürzung Ihnen entgegenkommen. Zunächst einmal ist das aber Ihr privates Problem, weches Sie mit Ihrer eingegangen Verpflichtung in Einklang bringen müssen. Sollten Sie dies nicht können, wurden Ihnen zwei Möglichkeiten aufgezeigt (KDV oder Härtefallantrag). Diese Anträge können allerdings auch abgelehnt werden. Nichtsdestotrotz sollte der erste Weg immer zum Vorgesetzten gehen und ihm das Problem schildern. Das scheinen Sie aber nicht verstanden zu haben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

#19
Zitat von: FS Jg am 12. Mai 2014, 17:52:57
ich sehe dass ich hier keinerlei Hilfeleistung erwarten kann beziehungsweise Hilfestellung
Mal ganz blöd gefragt: Was sollen wir denn da machen?
Man unterschreibt eine Verpflichtungserklärung und hat dann eventuell eine Widerrufsfrist von sechs Monaten. Zudem war man bereits vorher Soldat und sollte den Job in etwa kennen. Dessen alles ungeachtet fällt es einem nach der Widerrufsfrist ein, dass man trotzdem nicht mehr möchte.
Einen Rechtsanspruch auf Entlassung gibt es spätestens jetzt nicht mehr! Da können wir auch nichts dran machen.

Was bleibt, ist mit seinen Vorgesetzten zu reden oder über mögliche Unzumutbarkeit die Bw zu verlassen. Das muss man aber schon selbst bzw. zumindest selbst begründen (für mich war und ist die Bw nämlich nicht unzumutbar!).

Und jetzt sind wir die blöden weil Sie nichts verstehen?! Vielen Dank auch!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Ralf

Was hast du denn von Januar (deiner ersten Frage) bis jetzt gemacht? Damals hast du schon Tipps bekommen und sie wahrscheinlich nicht umgesetzt.
Du hast damals wie jetzt auch nicht beantwortet, ob du überhaupt Probezeit hattest (ich denke mal, du weißt es jetzt auch noch nicht genau).

Wenn du persönliche Gründe hast, stell einen Antrag und begründe ihn. Dann lebe mit der Entscheidung.
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