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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Noch Hoffnung ?

Begonnen von Felix44, 12. Mai 2014, 08:48:50

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Muegge75

Schlimm ist dann nur, dass am Ende hier oder am besten noch in der Öffentlichkeit über die Bw, die schlechte Situation dort und das eigene vorkorkste Leben gemeckert wird. Ist ja nicht so, dass man hier keine Ratschläge gibt, aber wenn die halt nicht in die eigene Vorstellung passen, dann werden die eben als "Urdenken" betitelt und wir sind alle blöde, unerfahrene Miesmacher.

Immer das Geliche ::) ::)
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Iceman81

Man weiß aber auch nicht wirklich was einem die Berater beim KC so alles vom Himmel erzählen wenn ich lese dass der TE als "besonderer Soldatentyp" bezeichnet wurde.
Die Damen und Herren dort werden einem ja auch nicht in den Kopf schauen können, ob da neben dem athletischem Auftreten nicht doch nur "Muß im Kopf" ist.

Und man nicht mal eben jedem was einredet um irgendwelche Posten vor allem im Manschafftsbereich besetzt zu bekommen, weil es nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr genug Rekruten gibt die man dazu verdonnern kann.

zetroc

Zitat von: Iceman81 am 13. Mai 2014, 09:32:48
...also scheidet wohl ZAW aus, wenn er sich nicht umorientiert und auf FW im Fachdienst geht.

Ich glaube man kann auch als Uffz ne ZAW bekommen :)

Felix44

Zitat von: ulli76 am 12. Mai 2014, 17:35:58
Was für einen Schulabschluss hast du denn?


Ich hab einen Hauptschulabschluss vom BvJ in einer Berufsschule mit Fachrichtung Metall- und Elektrotechnick.

Felix44

Zitat von: BulleMölders am 12. Mai 2014, 17:52:08
Was für ein riesiges finanzielles Polster kann man sich denn in 4 Jahren Bundeswehr zulegen?



Ein besseres als 3 Jahre Ausbildung mit 390 netto und 1 Jahr Facharbeiter schätze ich.

Iceman81

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, oder meinste wenn de dann in 4 JAhren ne Ausbildung machst bekommste "Mindestlohn"? Soweit ich mitbekommen habe ist dem nämlich nicht so.

Also stehste vor den selben Problemen, nur dass du dann 4 Jahre älter bist und mit deinem Schulabschluss mit Verlaub würde ich eh erstmal kleinere Brötchen backen, und die Ausbildung zu Ende bringen.

zetroc

Mit der Ausbildung hast du aber langfristig etwas in der Hand.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Es ging ALLEN hier wohl so und nur wenn man auch mal weiß wie es ist mit wenig klarzukommen, weiß man später erst zu schätzen, wie es mit mehr ist und hat sich dies dann auch erst verdient.
Wie hier schon mehrmals geraten wurde, empfehle ich dir auch erstmal kleine Brötchen zu backen.

Gast91

Moin,
ich war in einer ganz ähnlichen Situation wie du ;) also erstmal Einzugtermin im Juli wirst du mit Sicherheit vergessen können denke ich mal. Wegen deiner Kündigungsfrist müsstest du dir eigentlich dann keine Sorgen machen, die ist ja soweit ich weiß idR auf 4 Wochen in einer Ausbildung begrenzt. Abgesehen davon kann man mit den meisten Betrieben einen Aufhebungsvertrag machen, sprich raus aus der Ausbildung ohne Kündigungsfrist. So war es bei mir...ich war auch im 1. Lehrjahr, wollte eigentlich immer zur Bundeswehr und die Ausbildung war absolut nicht mein Ding. Hab dann auch geschmissen, bin allerdings in den Fachdienst gegangen und absolviere natürlich eine ZAW in einem Ausbildungsberuf der mir weit mehr liegt.
In die Laufbahn der Mannschaften ohne Berufsausbildung und , sorry^^, mit deinem Schulabschluss würde ich mir aber wirklich auch überlegen. Du bist am Ende halt einfach nur 4 Jahre älter.
Wenn du unbedingt zur Bundeswehr möchtest und die Ausbildung auch absolut nicht dein Ding ist, dann versuch doch erstmal deinen Schulabschluss zu verbessern, mindestens die Mittlere Reife. Dann mach eine andere Ausbildung oder geh zur Bundeswehr, aber längere Verpflichtungszeit mit ZAW.
4 Jahre Bundeswehr mit einem Hauptschulabschluss wird dich nicht weiterbringen...du bleibst einfach stehen und deine Chancen auf eine andere Ausbildung nach den 4 Jahren wird auch nicht besser.
Und spätestens beim Gespräch mit dem Psychologen wird dir klar werden das die dich durch die Mangel drehen mit deinen Plänen...bei mir sind die sehr auf die bereits laufende Ausbildung eingegangen und wollten genau meine Zukunftspläne wissen, wieso ich abbreche und wie ich vor habe voran zu kommen. Da musst du sehr überzeugend sein...und das finanzielle Polster würde ich da evtl. nicht als Argument vorbringen. Sicherlich die falsche Motivation um zur Bw zu gehen...

Gruß


F_K

ZitatIch hab einen Hauptschulabschluss vom BvJ in einer Berufsschule mit Fachrichtung Metall- und Elektrotechnick.

Also die Hauptschule "nicht" erfolgreich abgeschlossen?

MMn ist die beste Option für Dich:

- Lehre erfolgreich (mit guten Noten!) abschliessen
- damit nachweisen, dass man nun "die Kurve" bekommen hat, und durchhalten kann
- damit zumindest formal die Option FA hat
- ggf. dann weitere Ausbildung oder Bundeswehr oder ...

Ralf

Zitat von: Gast91 am 13. Mai 2014, 12:36:48Wegen deiner Kündigungsfrist müsstest du dir eigentlich dann keine Sorgen machen, die ist ja soweit ich weiß idR auf 4 Wochen in einer Ausbildung begrenzt. Abgesehen davon kann man mit den meisten Betrieben einen Aufhebungsvertrag machen, sprich raus aus der Ausbildung ohne Kündigungsfrist.

Zum Thema Kündigung hat er doch bereits eine sachlich fundierte antwort erhalten und nicht nur Halbwissen:
ZitatNicht kündigen! Du unterliegst die ersten 6 Monate dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Wenn du deine Aufforderung zum Dienstantritt bekommst, gibst du die beim Arbeitgegber ab.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Gast91

Ich möchte dein Wissen nicht in Frage stellen, kennst dich sicherlich besser aus aber ich sprech da aus Erfahrung welche kein Jahr zurückliegt...vielleicht ist dein Wissen überaltet oder ähnliches.
Bei mir wurde das nicht akzeptiert, eine schriftliche Kündigung musste ich abgeben...daraufhin hab ich das ganze mit meinem Einplaner nochmal besprochen der mir dann gesagt hat das dieses Verfahren ohne Kündigung welches du beschreibst nur bei Festangestellten funktioniert. In einer Ausbildung geht das leider nicht.
Und das ist für mich auch absolut logisch. Wieso sollte ein Betrieb 6 Monate meinen Ausbildungsplatz für mich freihalten ? Wenn ich nach beispielsweise 5 Monaten wiederkomme wie soll das ganze funktionieren ? Mir fehlt 5 Monate Stoff aus der Berufsschule ( ich hatte Blockunterricht, ich hätte in dem Falle 2 ganze Blöcke versäumt ) . Und mein Betrieb ( groß Betrieb, über 5.000 Mitarbeiter mit eigener Rechtsabteilung etc ) hat das so eben nicht akzeptiert und ich schätze die wissen was sie machen...Sorry ist aber so^^ Ist kein Jahr her das ganze.

F_K

@ Gast91:

Ausbildungsplätze sind keine Arbeitsplätze - daher entfällt der Schutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz.

Ralf

Auszubildende fallen auch darunter:
§ 15 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten
.

Da hat dir wohl dein Betrieb was falsches gesagt.
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F_K

@ Ralf:

Ja, die Begriffsbestimmungen sind so.

Allerdings:

Zitat(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Ein Ausbildungsvertrag ist ein befristetes "Arbeitsverhältnis" - die rein praktischen Probleme kommen hinzu - jedenfalls kommt der "Azubi" seinen Ausbildungspflichten nicht wirklich nach.

Man müßte es halt darauf ankommen lassen und es einer gerichtlichen Entscheidung zuführen.

Grundsätzlich würde ich persönlich dieses allerdings vermeiden  (durch Abschluß der Ausbildung) und erst dann Bw.

(Meine Anmerkung von 14 Uhr bitte ich zu ignorieren).

Ralf

Der Absatz (4) zieht nicht, da ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt.
Aber ich gebe dir vollkommen Recht in:
ZitatGrundsätzlich würde ich persönlich dieses allerdings vermeiden  (durch Abschluß der Ausbildung) und erst dann Bw.

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