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Frage zum BFD

Begonnen von qwertz, 18. Mai 2014, 19:56:26

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qwertz

Hallo,
Habe eine kurze Frage zum BDF:
Als FWDler stehen einem ja 100 Euro pro Monat geleistetem Wehrdienst zu.
Wenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten  ;)



KlausP

ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten 

Die hilfreichste Antwort kann Ihnen dazu Ihr zuständiger BFD-Berater geben. Ich hab zwar im Soldatenversorgungsgesetz nachgelesen, aber ich will hier nichts Falsches oder gefährliches Halbwissen verbreiten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Also wenn ich das SVG richtig lese gibt es für FWDLer nur BFD-Angebote während der Dienstzeit. Alles nach der Dienstzeit steht im Kapitel für SaZ und das sind eben FWDL gerade nicht.

Aber zuständig für die richtige Auskunft ist der BFD-Berater und den sollten Sie fragen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

qwertz

Zitat von: KlausP am 18. Mai 2014, 21:58:39
ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten 

Die hilfreichste Antwort kann Ihnen dazu Ihr zuständiger BFD-Berater geben. Ich hab zwar im Soldatenversorgungsgesetz nachgelesen, aber ich will hier nichts Falsches oder gefährliches Halbwissen verbreiten.

Okay danke, dann werde ich das machen.
Ich dachte ich frag hier erst mal nach, weil es dauert bei uns ein paar Monate bis man einen Termin beim BFD Berater bekommt.

qwertz

Zitat von: wolverine am 18. Mai 2014, 22:08:27
Also wenn ich das SVG richtig lese gibt es für FWDLer nur BFD-Angebote während der Dienstzeit. Alles nach der Dienstzeit steht im Kapitel für SaZ und das sind eben FWDL gerade nicht.

Aber zuständig für die richtige Auskunft ist der BFD-Berater und den sollten Sie fragen.

Ja das habe ich mir auch erst gedacht, allerdings wird hier (http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html) ja nicht ausgeschlossen, dasss es für FWDler keine BFD-Angebote nach der Dienstzeit gibt, sondern lediglich dass es für FWDler im Gegensatz zu SAZ keine Übergangsbeihilfen/gebührnisse gibt.
Aber dann hilft wohl nur Warten bis der BFD Berater mal Zeit hat.

Ich meine im Grunde genommen würde zielt ja der BFD darauf ab den Soldaten den Weg ins zivile Leben zu erleichtern und darunter würde ja auch eine finanzielle Unterstützung eines Studiums fallen.

ulli76

Mehrere Monate für einen BFD-Termin? Wie kann das denn sein?
Hat sich darüber schonmal jemand beschwert?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: qwertz am 18. Mai 2014, 22:36:36
Ja das habe ich mir auch erst gedacht, allerdings wird hier (http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html) ja nicht ausgeschlossen, dasss es für FWDler keine BFD-Angebote nach der Dienstzeit gibt, sondern lediglich dass es für FWDler im Gegensatz zu SAZ keine Übergangsbeihilfen/gebührnisse gibt.

Ich meine im Grunde genommen würde zielt ja der BFD darauf ab den Soldaten den Weg ins zivile Leben zu erleichtern und darunter würde ja auch eine finanzielle Unterstützung eines Studiums fallen.
Das ist aber schon sehr kreativ gelesen und wenig kreativ argumentiert. Dort steht auch, dass man keinen Anspruch auf Freistellung vom Dienst und keinen Anspruch auf Erteilung eines E- oder Z-Scheines hat. Und Nach Ihrem Argument könnte man darunter auch den Kauf der Deutschen Bank subsumieren: hilft einem sich nach der Dienstzeit.
Und zuletzt: Die Seite ist halt nur eine private Werbeseite und hat keinerlei Verbindlichkeit.
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F_K

Ratschlag:

Schaue Dir die Plakate des BfD für interne Maßnahmen in Deiner Kaserne an, und "buche" da entsprechende Kurse. Darauf hast Du (im Rahmen von Höchstgrenzen) einen Anspruch.

Den Weg, im Rahmen einer Ermessensentscheidung einen "eigenen" Kurs während der Dienstzeit genehmigt zu bekommen, ist zwar möglich, aber nicht wirklich erfolgsversprechend.

Zu dem Thema "Nach der Dienstzeit" ist die Rechtslage ja klar dargestellt worden.

Lidius

Die Broschüren über die internen Maßnahmen gibts übrigens hier.

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