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FWDL 23 SaZ 4

Begonnen von Spell, 13. Februar 2014, 13:47:49

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ulli76

Mittwoch wird sein letzter Tag im Dienst sein. Donnerstag Feiertag, Freitag Brückentag und der 31. ist der Samstag.

Und stimmt, die Abschlussuntersuchung müsste auch schon gelaufen sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Der StUffz

Ja und was kam dann bei der raus? Hast dein Problem dort mal angesprochen?

Und stimmt Ulli das lange We habe ich ausgeblendet  ::)
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Spell

Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2014, 21:13:41
Fakt ist jedenfalls, dass es den Tauglichkeitsgrad T3 seit einigen Jahren nicht mehr gibt. Offenbar ist das aufgefallen und der 2. Truppenarzt wurde mit einer erneuten Begutachtung beauftragt. Kann es zufällig sein, dass der dem ersten Truppenarzt vorgesetzt ist oder der erste jetzt nicht verfügbar war?
Der TrArzt StabsArzt hat den 90/5er mit T3 genehmigt und ist zur Zeit nicht mehr in meinem Standort.
Der TrArzt OberStabsArzt hat mich zum Psychologen geschickt und diese ganze Schose eingeleitet.
Zitat von: Der StUffz am 26. Mai 2014, 21:17:05
Müsstest du nicht zum 31.05. ausscheiden? Kommt da nicht ne Abschlussuntersuchung?

Und ehrlich gesagt tuts mir zwar leid für dich, aber von hier kann man dir nicht helfen. Wende dich an deine VP, den MilPfarrer usw.

Die können dir vielleicht noch helfen. Wobei es ja echt knapp ist.

Mir wurde befohlen keinen meiner Ausscheider Termine wahr zu nehmen!
Ich habe weder die Ausscheideruntersuchung abgelegt, weder bin ich Ausgekleidet.
Die VP meiner Kp ist schon eingeweiht.

Spell

Ich war eben bei meinem Spieß, er hat gleich beim S1 Offizier einen Termin und wird dort das mit dem besprechen.
Ich muss bis 10:00 Uhr warten, dann wird mir gesagt ob ich nun Ausscheide, verlängert bin, oder weiß der Geier was.
Mir wurde gesagt, wenn ich eine Beschwerde beim Kommandeur einreiche, wird das nichts bringen ich werde denke ich eine Eingabe schreiben müssen.
Damit muss ich mich beeilen weil ich ja ab Mittwoch vielleicht nicht mehr im Dienst sein werde.

Spell

Kleines Update!
Hab mit dem Spieß unter vier Augen geredet, er hat zu mir gesagt morgen früh unterschreiben sie die Ernennung, danach reichen sie einen neuen 90/5er ein, wenn sie dann GebJg untauglich geschrieben werden, werden sie schnellstens eine Stabsdienststelle bekommen.
Wenn der TrArzt dann noch ein DU Verfahren einleitet haben sie wenigstens ein Paar Monate Zeit zu reagieren.
Das soll so mit meinem KpChef besprochen worden sein.
Da ihr sagt, dass darf nur der Kommandeur, hab ich einen Mannschaftler aus der S1 gefragt, er sagt der KpChef darf dich zum SaZ ernennen, aber vereidigen darf dich nur der Kommandeur.
Ich weiß jetzt nicht genau was ich machen soll.
Nicht das ich morgen meine Entlassung unterschreiben soll.
Was passiert wenn ich dies nicht tun werde?
Morgen früh um 07:00 Uhr weiß ich bescheid.
Entweder ich scheide aus, würde von allen auf gut deutsch verarscht, damit ich keine Zeit mehr für eine Beschwerde/Eingabe habe oder ich bin ab morgen SaZ.

Firli

Na ich drück die Daumen. Halten Sie uns auf dem Laufenden.


SanFw/RettAss

KlausP

ZitatEntweder ich scheide aus, würde von allen auf gut deutsch verarscht, damit ich keine Zeit mehr für eine Beschwerde/Eingabe habe oder ich bin ab morgen SaZ.

Völliger Quatsch. Das Beschwerderecht wird durch Ihre Entlassung nicht unwirksam. Ihre Entlassungsverfügung beinhaltet ausdrücklich eine Rechtsbehelfbelehrung, in der Sie explizit noch einmal darauf hingewiesen werden, bei wem Sie die Beschwerde einreichen können.

ZitatDa ihr sagt, dass darf nur der Kommandeur, hab ich einen Mannschaftler aus der S1 gefragt, er sagt der KpChef darf dich zum SaZ ernennen, aber vereidigen darf dich nur der Kommandeur.

und der hat schlich keine Ahnung, das ist nämlich schlichtweg falsch. Die "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ" in der Mannschaftslaufbahn ist dem einem Offizier mit der Disziplinarbefugnis mindestens eines Bataillonskommandeurs vorbehalten. Der Kompaniechef ist keine "Ernennungsdienststelle", er darf zwar Mannschafter befördern, aber nicht zum SaZ ernennen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ganz schön sportlich die Aussage deines Spießes.
Du hast doch gar kein gültiges 90/5er für die Übernahme zum SaZ- ok, was dein Personalführer daraus macht, ist dann sein Problem.
Fakt ist, dass du nicht T3 sein kannst, weil es den Tauglichkeitsgrad nicht mehr gibt. So wie ich dein Geschreibsel interpretiere, wird das auch irgendjemandem aufgefallen sein, sonst hätte es kein weiteres 90/5 gegeben.
Das akutelle 90/5 sagt, dass du nicht tauglich bist.
Also kannst du eben nicht einfach so SaZ werden.

Die Eingabe an den Wehrbeauftragten ändert alleine schon wegen dem Zeitfaktor nichts daran.
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KlausP

ZitatGanz schön sportlich die Aussage deines Spießes.

So einen Vertreter der Fraktion "Gelbschnurspazierenträger" durfte ich auch schon kennen lernen ... und vertreten. Leider sterben die auch nicht aus.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@Spell: Woher willst du denn nen neuen 90/5er bekommen?
Es gibt einen Facharztbefund der die Grundlage des aktuellen 90/5er ist. So einfach wirst du den Befund nicht los.
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wolverine

Zitat von: Spell am 27. Mai 2014, 07:03:36
Der TrArzt StabsArzt hat den 90/5er mit T3 genehmigt und ist zur Zeit nicht mehr in meinem Standort.
Der TrArzt OberStabsArzt hat mich zum Psychologen geschickt und diese ganze Schose eingeleitet.
Dann sollte zumindest die Zuständigkeitsfrage geklärt sein.
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