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Dutch Military Proficiency Badge

Begonnen von Wallenstein, 07. Juli 2012, 11:24:42

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Wallenstein

Guten Tag allerseits. Ich hätte da zwo Fragen im Angebot:

1. Darf man die Dutch Military Proficiency Badge am deutschen Dienstanzug tragen?

2. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um das Abzeichen zu erhalten? Auf Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Dutch_Military_Proficiency_Badge) stehen leider nur die grundsätzlichen Tätigkeiten, nicht aber die Zeit, die man dafür einhalten muss.

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

argardtmh

1. Ja, wenn die Abnahme über die AKRO-Köln als DVag und Auslands-UTE erfolgte. Das Abzeichen muss in Holland gemacht werden.

2. Such mal nach: Militaire Lichamelijke Vaardigheid. Dann findest Du das MLV Reglement mit den Zeiten (Anlage A1).

miguhamburg1

Am Dienstanzug dürfen genau die Orden und Ehrenzeichen sowie Abzeichen getragen werden, die in der ZDv 37/10 aufgeführt sind. Dazu gehört das von Ihnen, @ Wallenstein, aufgeführte Abzeichen nicht. Im Übrigen gilt für im Ausland verliehene Abeichen und Auszeichnungen, dass sie erst nach Genehmigung durch ProtRef BMVg an der Uniform getragen werden dürfen.

Das, was der Teilnehmer argardtmh schrieb, ist also Unsinn.

argardtmh

Das MLV ist das Militärsportabzeichen aus Holland (wie z.B. das TMAP aus Belgien) und nach ZDv 37/10 darf ein ausländisches Abzeichen auf der rechten Seite getragen werden (wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden).

Das BMVg genehmigt keine Abzeichen sondern "Orden" (im weitesten Sinne) also Nijmegen oder TMPT.

Mal sehen, was F_K dazu meint.  ;D

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

miguhamburg1

Dann suchen Sie doch bitte einmal Ihr Militärsportabzeichen in der maßgeblichen Auflistung besagter Vorschrift. Denn auch die trageberechtigten ausländischen Abzeichen, die getragen werden dürfen, sind Bestandteil dieser Auflistung.

argardtmh

Mein Stand der ZDv 37/10 ist der 16.Juli 1996 und da ist für die Nummer 581 tatsächlich eine Änderung vorgesehen.

Bei mir gibt es keine Auflistung der trageberechtigten ausländischen Abzeichen, es steht nur:

c) Ausländische Tätigkeits- und Spezialabzeichen

581. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei
dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 42 i. V. m. § 81 Soldatengesetz oder im Rahmen von
Patenschaftsveranstaltungen
− aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder
− nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen) erworben wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eins getragen werden.


Ich muss mir wohl eine neue ZDv besorgen... Peinlich.. :(

Was ist denn tragbar?

diodon-IV

Lieber miguhamburg1,

das Abzeichen um das es hier geht ist ein Militärsportabzeichen von mehreren, dass es in den Niederländischen Streitkräften zu erwerben gibt.
Es handelt sich ergo dessen um ein Abzeichen, dass unter ZDv 37/10 Nr. 581 und 582 fällt.

In Nummer 581 steht unter anderem, wie schon zitiert:
Zitat...-nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen.
Diese müssen bei korrekter Abnahme definitiv erbracht werden (Abnahme erfolgt überwiegend im Feldanzug, die Bedingungen enthalten: Handgranatenwurf, Hindernisbahn, Seilklettern, Seilsteg, 5000m-Lauf, 1000m-Lauf mit Helm und Waffe und fakultativ Schwimmen). Trageerlaubnisse wurden bislang - wie bei ausländischen Schiessabzeichen - ohne weitere Schwierigkeiten erteilt.

Und für diese Art von Abzeichen hat es bislang keine Liste gegeben, zumindest nicht in der ZDv.

Falls doch - dann dürfte es sich um wohl fast um eine tagesaktuelle Änderung handeln - dürfen Sie mir diese gerne zukommen lassen.


Quelle für meine Behauptung: eigenes Erleben und ZDv 37/10 8)


diodon-IV

Nooch ein Nachbrenner für den TO:

Die von Dir benannte Quelle lässt sich zu den AE- COPSD zurückverfolgen. Die dort angebotene Abnahme entspricht weder von den Bedingungen noch von den "Begleitumständen" den aktuellen Vorschriften! Spar Dir das Geld, das Du dort i.d.R. zahlen musst.

Die zur Zeit für Reservisten einzig mir bekannte Möglichkeit, das Abzeichen so zu erwerben, dass alles "passt" ist eine Abnahme in Holland bei der AVRM. Hierfür wurden auch bislang Auslands-DVAg erteilt. Diese Veranstaltung wird auch vom AKRO-Köln unterstützt und dort kann auch ein Kontakt hergestellt werden. Um die "bw-rechtliche Genehmigung" musst Du dich aber dann selber kümmern.

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