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Ausscheidung aus der Offizierslaufbahn

Begonnen von MaxT., 27. Mai 2014, 18:06:31

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Cally

Das hab ich mir auch so gedacht. Es ging mir gerad um das Zitat von Joe "bleiben i. d. R. bis zum Ende ihrer festgesetzten Dienstzeit [...]"... Gibt es da bei OA auch solche Zwischen-DZE? Ich bleibe mal beim Beispiel meines alten ZgFhr, der hatte eben abgebrochen und musste dann noch ein paar Monate ZgFhr spielen, bis er draußen war. Dieser Sachverhalt muss ja irgendwie zustande gekommen sein.

FregattenFan

Ja, drei Jahre. Ist man nach 15 Monaten noch an der Uni dann weitere 3 Jahre. Mit bestehen Bachelor volle Dienstzeit, sprich die vollen 13 Jahre.

Büchsenlicht

Noch nicht mal richtig dabei und schon überlegen, wie man rauskommt. Reines Jobdenken, Studium finanzieren lassen aber dann abhauen. Die Frage hätte ich gleich im Karrierecenter gestellt, der Einbrufungsbescheid wäre mit Sicherheit nicht zugestellt worden...Weg damit.

mailman

Noch fragt der TE doch nur.
Und wir haben bis jetzt noch nix gehört.

Wer weiß vllt. überdenkt er jetzt seine Entscheidung? Wer weiß schon was in ein paar Jahren ist. Sehen wir hier ja regelmäßig.

Und das Recht auf KDV ist nun mal ein Grundrecht. Und wir haben alle mal gelobt oder geschworen, das wir dahinter stehen.
Also müßen wir damit leben.

Cally

Ich finde die Frage alleine jetzt auch nicht wirklich besorgniserregend. Bei 13 Jahren davon auszugehen, dass man definitiv immer den Antrieb hat, wäre vielleicht auch etwas kurzsichtig.

mailman

Mir ist es lieber wenn jemand zuvor fragt und sich dann eher Gedanken macht, als gar nicht.

MaxT.

Danke für die hilfreichen Antworten :) Und nochmal : Ich möchte nicht von Anfang an nach dem Studium aussteigen oder dergleichen, das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Vielleicht ja nochmal gründlich lesen...


Marc

Mir sind alle lieber, die sich vorher gründlich Gedanken machen und alle Konsequenzen ihrer Verpflichtung kennen, als die, die dann im 5. Dienstjahr mit "Oh, das habe ich gar nicht gewusst" um die Ecke kommen. Von daher lasst ihn doch fragen.

DerTommy86

ZitatInsbesondere nach dem Studium werden diese oft abgelehnt oder wenn sie durchgehen sollten, müssen sie die Ausbildungskosten zurückzahlen (bewegen sich im mittleren fünfstelligen Bereich).

Nur der Vollständigkeit halber: Die Kosten eines Studiums bewegen sich eher im unteren fünfstelligen Bereich.

Der Bundeswehr wurden höchstrichterliche Riegel vorgeschoben bei der Rechnungsaufstellung für KDV-Soldaten, die Hochwertausbildungen (z.B. Studium, Pilotenausbildung) abgegriffen haben und sich dann verabschieden wollten. Die Rechnungen dürfen nicht so hoch sein, dass der Soldat auf sein grundgesetzliches Recht auf Kriegsdienstverweigerung verzichten muss, weil er sonst vor einem gigantischen Schuldenberg und den Scherben seiner Existenz stehen würde.