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Frist für die Bearbeitung eines Urlaubsantrages

Begonnen von Baltimore Ravens, 29. Mai 2014, 08:16:51

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Baltimore Ravens

Guten Morgen,

Ich habe eine kleine und kurze Frage zum Thema EU.
Habe jetzt konkret nichts gefunden und vielleicht die ZDv 14/5 nicht ganz genau studiert.

Gibt es eine Frist zur Bearbeitung eines Urlaubsantrages?

Baltimore Ravens

und steht das vielleicht irgendwo explizit, dass ich es entnehmen kann?

KlausP

Nein, eine konkrete Frist ist in der 14/5 nicht genannt. Da steht nur, dass Urlaubsanträge beschleunigt zu bearbeiten und zu entscheiden sind. Meine Meinung: sollten Sie innerhalb von ca. 2 Wochen keine Entscheidung haben, wäre das sicherlich beschwerdefähig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Baltimore Ravens

Gut, denn der Kamerad hat eine Antrag gestellt und ihm wurde einen Monat später bekanntgegeben das der Urlaub abgelehnt wurde.
Er hatte den Antrag aber schon genehmigt auf dem Tisch liegen sehen. Hat dann (vielleicht voreilig) gebucht. Nun kam eine Ablehnung wegen dienstlichen Zweck. Bekanntgabe erfolgte per LoNo. Nun ist es hier so (USA) das man wegen den Diensten nicht jeden Tag die Chance hat seine LoNos zu prüfen. Sonst hätte er es vielleicht noch später gelesen

Baltimore Ravens

und um LoNos regelmäßig zu prüfen, müsste er täglich ins Dienstgebäude fahren. Da er Wachdienste hat, hat er an den anderen Tagen keinen Dienst, also frei.

justice005

Das ist mir nicht bekannt, dass es da eine spezielle Frist gibt. Und wenn es nichts spezielles gibt, dann gilt das allgemeine.

Und allgemein gilt, dass man sich beschweren kann, wenn man auf einen Antrag innerhalb eines Monats keinen Bescheid bekommen hat (Paragraph 1 Wehrbeschwerdeordnung)

justice005

Ja, das scheint mir tatsächlich etwas voreilig gewesen zu sein. Dass der Bescheid auf dem Tisch gelegen hat reicht nicht für eine wirksame Bekanntgabe aus.

ulli76

Der Kamerad hat hier doch selber schon geposted gehabt.
Danach wurde doch der Urlaub zunächst genehmigt und dann später widerrufen?

Oder haben in den USA mehrere Kameraden gleichzeitig ein Problem mit ihren Urlaubsanträgen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Baltimore Ravens

Ja ein anderer Kamerad wollte mit dem von Ihnen genannten Kameraden zusammen weg. Der hat bis dato gar nichts gehört.
Und der Antrag war schriftlich erst genehmigt und wurde dann im nachhinein abgelehnt wegen diesem Dienstlichen Zweck.

justice005

ZitatGut, denn der Kamerad hat eine Antrag gestellt und ihm wurde einen Monat später bekanntgegeben das der Urlaub abgelehnt wurde.
Er hatte den Antrag aber schon genehmigt auf dem Tisch liegen sehen. Hat dann (vielleicht voreilig) gebucht. Nun kam eine Ablehnung wegen dienstlichen Zweck.

Hat er jetzt die Genehmigung nur zufällig gesehen oder wurde die Genehmigung offiziell vom Vorgesetzten bekanntgegeben? Das ist ein riesiger (!) Unterschied, deshalb muss diese Frage exakt beantwortet werden.

Wenn es eine echte Bekanntgabe gab, dann durfte gebucht werden. Wenn der Urlaub dann aus dringenden dienstlichen Gründen widerrufen wird, muss die Bundeswehr die Kosten ersetzen, die im Vertrauen auf die Genehmigung entstanden sind.

Wenn es also eine echte Bekanntgabe der Genehmigung gab, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung. Das zuständige BwDlZ oder - in Ihrem Fall - die Verwaltungsstelle in Reston werden den Chef dann zu einer Stellungnahme auffordern. Das ist aber dann nicht mehr Ihr Problem.

Für den Fall, dass die Bekanntgabe der Genehmigung NICHT erfolgt ist, haben Sie in der Tat Pech gehabt.


bayern bazi

jetzt mal unter uns - bei wem wird denn ein Urlaubsantrag offiziell bekanntgegeben ;)

meistens wird doch nur im Gezi nachgefragt - ist er genehmigt - und dann sagt der Gezi Soldat : passt scho oder basst ned


das auf dem Antrag eine offizielle bekanntgabe vermerkt ist - hab ich noch nicht erlebt ;)


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Baltimore Ravens

Es erfolgte keine Bekanntgabe. Er hat zwar den genehmigten Antrag gesehen, aber wurde nicht persönlich darauf angesprochen. Im wurde nur zu einem späteren Zeitpunkt (einen Monat nach dem Stellen des Antrages) per LoNo über die Ablehnung Bescheid gegeben. Wobei das auch nicht der richtige weg ist, oder?

Baltimore Ravens

Ich kenne das aus meiner alten Einheit auch so. Nur haben wir hier kein GeZi.

Ich kenne es auch so, dass wenn man nichts hört, ist er durch (klar ganz falsche Ansicht, aber oft die Regel ^^)

Ralf

Die Genehmigung/Ablehnung muss dienstl. bekannt gegeben werden. LoNo ist dazu ein probates Mittel. Der Tag der Bekanntgabe wird auf dem Urlaubsantrag schriftl. vermerkt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

ZitatIch kenne es auch so, dass wenn man nichts hört, ist er durch

Das ist von allen erdenklichen Varianten die aller schlechteste. Als Soldat würde ich das auf überhaupt gar keinen Fall hinnehmen, weil ich mich dadurch in ein ganz gewaltiges Risiko begebe, was nicht zumutbar ist.

Was ist denn, wenn der Urlaubsantrag im Gezi irgendwo verschwindet, bevor der Chef ihn überhaupt sieht? Dann "hört" man auch nie wieder was davon.

Außerdem ist das keinesfalls die Regel. Ich kenne es so, dass der Urlaubsantrag unten am Formular einen Rückläufer hat, den der Spieß nach Unterschrift des Chefs unten mit einer Schere abschnibbelt und dem Soldaten aushändigt. Das ist auch nicht zuviel verlangt, sondern sollte eine Selbstverständlichkeit sein.




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