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Verpflegungsgeld für den Aufenthalt im bwzk

Begonnen von Nico86, 28. Mai 2014, 22:04:21

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Nico86

Nabend
Ich wurde letzte Woche operiert und habe daraufhin eine Woche im bwzk Koblenz stationär gelegen. Nun habe ich einen Brief bekommen indem steht, dass ich Bitte bis 11.06 56€ für das Essen bezahlen soll.
Nun zu meiner Frage : muss ich das bezahlen? Mir wurde nie gesagt das ich dafür bezahlen muss und für das bisschen essen (ich denke ihr kennt den Zustand vom Essen in einem Krankenhaus) sehe ich es gar nicht ein so viel Geld zu bezahlen! Gibt es dafür keine Versicherung? Warum wurde mir nicht gesagt das ich dafür bezahlen muss?
Mfg

ulli76

Ja musst du zahlen. Guggst du in der ZDv 60/7 in den vorderen Kapiteln (wo genau müsste ich nachschlagen).
Ist der normale Verpflegungssatz den du sonst auch in der Kaserne zahlst.

Wenn es Probleme mit der Qualität des Essens gab, steht dir der Beschwerdeweg offen.
Warum soll es dafür eine Versicherung geben? Dafür hast ja sonst keine Verpflegungskosten. Oder zahlt dir irgendeine Versicherung das was du sonst zu Hause oder in der Kaserne isst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

du warst als Soldat für die Zeit des Aufenthalts im Krankenhaus Gemeinschaftsverpflegungspflichtig und must aus diesem Grund  auch deine Vpfl zahlen

- hat ja auch etwas mit Fürsorge zu tun, kannst ja auch in einem zivilen Krankenhaus nicht sagen - nein danke ich bin Selbstversorger :D

nur mal zur Information - eine Nulldiät ist auch eine Art der Vpfl und wird voll berechnet ;) - genau so die Tage vor und nach OP wenn es nix oder nur brühe oder Grießbrei gibt  :o :o

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Nico86

Na klasse.
Bezüglich zum Thema Versicherung : mich hat die alte an der Information gefragt ob ich ne krsnkenhaustagesaufenthaltversicherung(??) hab. Deshalb hab ich nachgefragt. Naja dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...
Danke für die Antwort.

bayern bazi

wenn du eine zivile Krankenhaustagegeldversicherung hast - zählen die tage im BWK als krankenhaustage, und können dir dann erstattet werden

könnte auch bei Unfall in einer zivilen Unfallversicherung mit enthalten sein

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

StOPfr

Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:13:14
...mich hat die alte an der Information gefragt...

So etwas will hier niemand lesen  >:(. Dafür gibt es im Wiederholungsfall eine Verwarnung!!
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ulli76

Bist du nicht in der Lage, dich zivilisiert auszudrücken?
Und ja, falls du eine Krankenhaustageversicherung hast, zahlt die auch für BWK-Aufenthalte. Als Soldat braucht man so eine Versicherung aber nicht unbedingt.
Das ist eher interessant für Patienten, die Gehaltseinbußen während eines Krankenhausaufenthaltes haben.
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Nico86


turbotyp

Na komm schon. Sei doch nicht so aggro  ;D

Zivil hättest du auch 10€ pro Tag bezahlen müssen (Selbstbeteiligung) = 70€. Da bist doch mit 56€ noch günstig weggekommen...

KlausP

Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:24:08
Sorry bin bisschen verärgert durch den Brief. Kommt nicht mehr vor.

Bezüglich des Verpflegungsgeldes können Sie ja mal Ihren Rechnungsführer fragen, (oder mal selber in der Verwaltungsvorschrift nachlesen) wann Sie zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung so alles verpflichtet sind. Sie werden staunen.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Und so schlecht ist die Verpflegung im Krankenhaus auch nicht.
Sogar Service. Essen ans Bett ist doch was feines ;)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Andi

Und wenn du tageweise oder einzelne Mahlzeiten nicht wahrnehmen konntest, weil dein Gesundheitszustand oder OP-Vor- und Nachbereitungen das nicht zugelassen haben zahlst du dafür auch nicht. Da gilt das gleiche wie in der Truppenküche: man zahlt nur die Mahlzeiten an denen man teilgenommen hat. Dazu müsstest du bei deinem "Check-Out" aber befragt worden sein, nämlich beim ReFü.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Onkel O

>  man zahlt nur die Mahlzeiten an denen man teilgenommen hat. <

Dies stimmt leider nicht. Auch wenn man _vor_ der Essensausgabe entlassen wurde und das Zimmerräumen musste, muss man für das Mittagessen zahlen.
Da ich nur dort nur die Nacht verbrachte (nach dem Abendessen eingeliefert und nach dem Frühstück entlassen) musste ich trotzdem den kptl. Tagessatz zahlen. Da half auch keine Beschwerde.

OvWa

Zitat von: Onkel O am 03. März 2020, 22:30:53
Dies stimmt leider nicht. Auch wenn man _vor_ der Essensausgabe entlassen wurde und das Zimmerräumen musste, muss man für das Mittagessen zahlen.
Da ich nur dort nur die Nacht verbrachte (nach dem Abendessen eingeliefert und nach dem Frühstück entlassen) musste ich trotzdem den kptl. Tagessatz zahlen. Da half auch keine Beschwerde.

Hatte Sie denn nach der Entlassung ein Gespräch mit dem ReFü? Ich hatte -leider- erst kürzlich das Vergnüngen von mehreren Aufenthalten im BWK Ulm (Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da unterschiede bei der Abrechnung der Verpflegung gibt). Am Tag meiner Entlassung habe ich dann mit dem ReFü gesprochen und genau angegeben, welche Mahlzeiten ich bekommen habe. Nach seiner Aussage werden nur diese Berechnet. Ob das tatsächlich so passiert, weiß ich leider erst, wenn es soweit ist.

Btw: Als SaZ/BS zahlt man den selben Betrag übrigens auch, wenn man stationär im zivilen Krankenhaus behandelt wird. Allerdigns wurde auch hier bei mir nur das berechnet, was ich tatsächlich bekommen habe.

Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:13:14
: mich hat die alte an der Information gefragt ob ich ne krsnkenhaustagesaufenthaltversicherung(??) hab. Deshalb hab ich nachgefragt. Naja dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...

Mal abgesehen von Ihrer unpassenden Wortwahl: Haben Sie denn eine Uniform getragen bzw. sich ordentlich mit Ihrem Dienstgrad vorgestellt? Mich hat man nie etwas derartiges gefragt...
Abgesehen davon verstehe ich grundsätzliche das Gejammer nicht. Es handelt sich um den normalen Tagessatz für die Gemeinschaftsverpflegung...

LwPersFw

#14
Wer davon betroffen ist ...

... sollte vor einer stationären Aufnahme lesen :

A-1455/4 Kapitel 17

A-1900/2  , insbesondere Nr 302 und 303 ( legen fest, welche Mahlzeiten zählen )



Und die Unterschiede beachten !!


Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr

A-1455/4 Kapitel 17 , Nr 1704

A1-1910/0-6001



Zivile Krankenhäuser, Kuranstalten, Sanatorien u. Ä.

A2-1910/0-6001-1 , Pkt 6.14

A-1455/4 Kapitel 17 , Nr 1705 bis 1717

Hier kommt das Formular Bw2052 "Auszug aus dem Krankenmeldebuch" zum Einsatz
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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