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Verfahren vor Diestantritt

Begonnen von Marco88, 30. Mai 2014, 21:48:46

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Marco88

Hallo...  :D

ich habe mal eine frage.
Mein Freund (dienstantritt ca. 1 monat) hatte auf einner party streß mit einem besoffenen. als er zu dem besoffenen gesagt hat, er soll weg gehn und kein streß machen, hat er ihm ins gesicht geschlagen (dickes auge und starke jochbein-prellung) meine freund hat aus reflex zurück geschlagen um sich zu wehren und ihn auf der nase getroffen und die ist jetzt gebrochen. es haben mehrere peronen gesehn das der andere zuerst geschlagen hat und mein freund sich nur gewehrt hat.... jetzt will der (mit gebrochener nase) ihn EVENTL. anzeigen... (anwalt sagt meine freund hat aus notwehr gehandelt und es ist egal ob er die nase gebrochen hat oder nicht, es war notwehr und somit ist das nicht strafbar)
kann das zu problemen bei der einstellung geben? muss man sowas bei dienstantritt sagen

gruß marco

Eisenmann

Mit laufendem Verfahren wird man nicht zum Dienstantritt zugelassen.

Marco88

Er ist ja noch nicht angezeigt worden (vll kommt es auch nicht soweit) aber wenn, was kann man dann machen? hoffen das es vor dienstantritt eingestellt wird oder was für möglichkeiten gibt es?

Eisenmann

Bei einer Anzeige sofort melden. Wenn man es nicht meldet und es im nach hinein herausgefunden wird, gilt das als Einstellungsbetrug. Das kann schwere Folgen nach sich ziehen.

Bei den Möglichkeiten weiß Ich nichts Genaues und Ich möchte kein Halbwissen verbreiten.

Gruß


Verteidiger

Zitat von: Eisenmann am 30. Mai 2014, 22:05:03
Mit laufendem Verfahren wird man nicht zum Dienstantritt zugelassen.

Ich weiß von Fällen wo jemand fast mit dem gleichem Fall während der Ausbildung zur Gerichtsverhandlung durfte

Marco88

Zitat von: Verteidiger am 30. Mai 2014, 22:25:36
Zitat von: Eisenmann am 30. Mai 2014, 22:05:03
Mit laufendem Verfahren wird man nicht zum Dienstantritt zugelassen.

Ich weiß von Fällen wo jemand fast mit dem gleichem Fall während der Ausbildung zur Gerichtsverhandlung durfte


und was ist dabei raus gekommen? ist das verfahren eingestellt worden? durfte er bei der undeswehr bleiben?

Eisenmann

Wurde Ihn das erzählt oder haben Sie es selber miterlebt?
Um was für Straftaten handelte es und geschahen diese vor Dienstantritt?

Denn dies ist normalerweise nicht die Regel ;) .

Verteidiger

War meine ich auch Körperverletzung. Wurd freigesprochen wegen Notwehr

bench87

Ich weiß nicht wie es vor Dienstantritt ist, aber ich hatte auch mal vor jahren aus Notwehr gehandelt und es wurde Anzeige erstattet und ich habe gegenanzeige gemacht und dann wurde das Verfahren einfach eingestellt...

bench87

Soweit ich weiß kommt es aber auch drauf an ob man saz oder fwdl... Aber sicher bin ich mir nicht

Gruß bench

ulli76

Bei einem Freispruch wegen Notwehr ist es völlig wumpe ob man FWDL oder SaZ ist. In dem Fall war man ja eh unschuldig- warum soll man dann entlassen werden?

Außerdem werft ihr hier ständig alles durcheinander: Wegen einem laufenden Verfahren während der Dienstzeit wird man natürlich nicht entlassen, auch nicht zwingend bei einer Verurteilung.
Ein laufendes Verfahren zum Zeitpunkt der Einstellung bedeutet aber dass man eben erstmal nicht eingestellt wird, bis das geklärt ist.
Ist ein Verfahren abgeschlossen, so entscheidet der Rechtsberater.

Verurteilungen und laufende Verfahren ist die schlechteste Idee- sowas nennt man dann Einstellungsbetrug.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bench87

Also ich meinte nicht entlassen, sondern den Dienst nicht antreten darf wenn ein Verfahren läuft. Is ja logisch das bei Unschuld man nichts zu befürchten hat.

bwinterest

Du solltest das in jedem Fall so kommunizieren. Ansonsten kann es richtigen Ärger geben.

bench87

Man muss erst bei Dienstantritt Meldung machen und fals bis dahin das Verfahren eingestellt wird muss man nichts melden da es wie ein Freispruch ist. So war die aussage von KC

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