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Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?

Begonnen von Bruno1604, 01. Juni 2014, 10:54:30

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Bruno1604

Moinsen ! Habe eine Einstellungszusage zum 01.10.14 als SaZ und habe nun leider noch ein Ermittlungsverfahren wegen einfacher Körperverletzung laufen , welches ich aber nicht mitgeteilt habe . Von der Staatsanwaltschaft wurde nun der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich angeregt , dem ich auch zugestimmt habe . Ich gehe nun davon aus das das Verfahren danach eingestellt wird ( oder wie ist da eure Erfahrung ) , da es sich echt um eine Kleinigkeit handelt ( Reflexbewegung mit dem Arm nach hinten , dadurch den Hintermann ohne Absicht im Gesicht getroffen ) . Erfährt die Bundeswehr in irgendeiner Form von dieser Ermittlung ? Wie sieht es aus, falls es zu einer Klageerhebung kommt ? Laut MiStra werden Vergehen ( dazu gehört die einfache KV ) nicht unbedingt mitgeteilt . Was würde passieren wenn ich das jetzt melden würde ? Vielen Dank für die Info .

mailman

Mit einem laufenden Verfahren wird man normalerweise gar nicht eingestellt.

Das es nicht gemeldet wurde ist sehr schlecht. Und das man die Zusage hat gleich noch schneller.

Vermutlich wird die Zusage dann wegen Einstellungsbetrug entzogen, was ich auch gut finden würde.

ulli76

Ist das denn so schwer zu verstehen?
Änderungen seit dem Auswahlverfahren sind zu melden. Und dazu gehören Strafverfahren.

Aber immer wieder toll zu sehen, wie viele Bewerber und angehende Soldaten sich durch Verschweigen und Lügen ihre Einstellung erschleichen wollen und nachher ist wieder das Geheule groß, wenn die Bundeswehr es doch raus bekommt.
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mailman

Hätte man es gemeldet werde vermutlich nix passiert, bzw. die Einstellung wäre verschobern worden, aber so hat man die nächste Tat begangen.

swobby

Prinzipell sind sie verpflichtet diesen Vorfall zu melden, ansonsten handelt es sich um ein Einstellungsbetrug und dann werden die folgen wesentlich schlimmer. Einfach bescheid geben das ein Verfahren gegen Sie läuft und dann das Ergebnis mitteilen. Sollte eigentlich bis 1.10. vom Tisch sein ;)
sollte dies nicht sein, wird wohl ihre Einstsllung bis zum Verfahrensende verschoben.

mailman

ZitatEinfach bescheid geben das ein Verfahren gegen Sie läuft und dann das Ergebnis mitteilen. Sollte eigentlich bis 1.10. vom Tisch sein ;)
sollte dies nicht sein,

Da wäre ich mir nicht so sicher. Er wußte es ja schon Vorher.

swobby

Also sollte er es bei der Bewerbung und beim Einstellungstest schon gewusst haben, dann bedeutet das natürlich das aus, Rechtsberater prüfung und eine Sperre für mindestens ein Jahr, sowie den Eignungsentzug.

wolverine

Wenn Sie das jetzt schon wissen, warum prüft dann ein A 13 - 16 besoldeter RB die Sache noch? :o
Abhaken könnte doch auch eine Hilfskraft oder gleich ein EDV-Programm.
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swobby

Ich gehe mal davon aus das es zum rb geht, da der TE ja zur BW will. Und evtl. hat er ja Glück im Unglück und kommt doch irgendwie durch. Auch wenn die Chancen sehr schlecht stehen, wenn er bereits bei der Einstellungsuntersuchung davon Kenntnis hatte.

Bruno1604

Das ist mir eigentlich soweit klar , nur in wieweit erfährt die Bundeswehr überhaupt davon ? Es handelt sich hier immerhin um ein Vergehen . Die MiStra muß nicht unbedingt angewandt werden ! Hat hier jemand so einen ähnlichen Fall gehabt und wie ist das dort gelaufen ?

F_K

Spätestens bei einer SÜ kommt es raus - und dann ist das Geheule gross.

Bruno1604


F_K

Na, wann wird denn das Staatsanwaltschaftliche Verfahrens Register abgefragt?

Ralf

Zitatnur in wieweit erfährt die Bundeswehr überhaupt davon ?
Zumindest das erste Mal jetzt in den nächsten Tagen, wenn du jetzt dem nachkommst, was du unterschrieben hast, nämlich die wahrheitsgemäße Angabe deiner Daten auf dem Bewerbungsbogen bzw. das Anzeigen aller Änderungen.
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ulli76

@Bruno: Du WILLST es nicht verstehen, oder?

Du bist verpflichtet laufende Verfahren zu melden. Da gibt es nichts zu diskutieren und zu verhandeln.
Wenn du es nicht meldest, ist das Einstellungsbetrug.
Da hilft es auch nichts, zu überlegen, wann und wie die Bundeswehr es raus bekommt. Und sei es nur, dass es so dumm läuft, dass du nen Tag frei für die Verhandlung brauchst.

Übrigens wirst du bei der Vereidigung schwören u.a. das Recht tapfer zu verteidigen. Passt dann auch richtig gut dazu, dass man seine Karriere auf Lügen aufbauen will.


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