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Verfahren vor Diestantritt

Begonnen von Marco88, 30. Mai 2014, 21:48:46

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F_K

ZitatMan muss erst bei Dienstantritt Meldung machen und fals bis dahin das Verfahren eingestellt wird muss man nichts melden da es wie ein Freispruch ist. So war die aussage von KC

Hast Du dazu eine Quelle?

(Ist nämlich sachlich unzutreffend - Eine Verfahrenseinstellung (z. B. gegen Auflage) ist etwas anderes als ein Freispruch mangels Beweisen als ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld - und dies wird vom RB auch so gesehen, der Zeit für seine Beurteilung benötigt, deshalb muss sofort gemeldet werden.).

bench87


F_K

ZitatWurde mir persönlich von KC gesagt

Das "KC" ist eine Dienststelle - die "spricht" nicht.

Eine (belastbare) Quelle wäre ein Sachbearbeiter mit Namen und Dienstgrad, Dienststellung.

Vermutlich hast Du da aber einfach nur etwas falsch verstanden, weil Dir (auch) der notwendige Hintergrund gefehlt hat.

bench87

Ich weiß, und eine Dame vom kc hat mir gesagt, ein laufendes verfahren muss man bei Dienstantritt melden "das ist die normale Vorgehensweise"

Ralf

Zitat von: bench87 am 02. Juni 2014, 15:24:15
Ich weiß, und eine Dame vom kc hat mir gesagt, ein laufendes verfahren muss man bei Dienstantritt melden "das ist die normale Vorgehensweise"
Nein. Wenn das so wäre, würde das unter Nr. 54 im Bewerbungsbogen sicherlich nicht anders drin stehen und das hast du ja auch beschrieben. Dort steht nämlich "...bei der Behörde, bei der ich meine Bewerbung eingereicht habe."
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F_K

@ Bench87:

Denke doch bitte mal für 2 cent nach - wenn z. B. jemand ein Verfahren wegen Mordes hat (nach Bewerbung) und eine Verurteilung wahrscheinlich ist - ist dann eine Meldung bei Dienstantritt sinnvoll?

Ralf hat eine SCHRIFTLICHE Quelle genannt, die ist sogar im Internet zu finden ....

bench87

Sorry, ich geb ja nur weiter was die Dame im kc gesagt hat, wenn sie mir falsche Auskunft gibt, kann ich ja nichts dafür...

F_K

Bench87:

ZitatKlatschen und Lügen sind Bruder und Schwester.

(.. und wenn Du dich tatsächlich beworben hast, kennst Du die Wahrheit, Deine Lüge ist also grob fahrlässig).

bench87

Ich nehm alles zurück und halte mich. Entschuldige Marco88


bench87


Zitat

Hast Du dazu eine Quelle?


Nur rein aus Interesse, ich will kein Tipp geben oder sonstiges. Ich habe ein Schreiben "Hinweis für den Diensteintritt (Mannschaften/ Unteroffiziere)"
13. ergänzende Hinweise
Sollte eine Änderung in ihrem persönlichen Verhältnisses eingetreten sein oder sich ihr Gesundheitszustand gegenüber den Angaben und Festellungen der Annahmeuntersuchung verschlechtert haben, so haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung, spätestens jedoch bei Diensteintritt ihrer Einheit mitzuteilen. Verschweigen sie auf Befragung eine solche Änderung oder Verschlechterung, können sie nach ihrer Einstellung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden.


Bitte keine dummen Kommentare o.ä. Mich interessiert es und wenn ich irgendwo falsch liege freu ich mich dazu zu lernen um so Fehler wie oben nicht wieder zu machen.

Mfg bench

Ralf

Zitatso haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung,
Da steht es.
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Ralf

Und falls nun die Frage kommt, wann denn erst zum Dienstantritt, dann als Beispiel:
Montag Dienstantritt. Am Samstag eine Verletzung erlitten, dann braucht man am Wochenende nicht im KC anrufen. Das meldet man dann am Montag zum Dienstantrit.
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Muegge75

@bench87

... unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Verzögern. Also quasi sofort nach Bekanntwerden des Umstandes. Im Falle eines Freitages reicht wohl sicher der folgende Montag, aber mit Dienstag wird schon schwer zu argumentieren. Fällt nun der Montag mit dem Dienstantritt zusammen gilt wohl spätestens bei Dienstantritt.

Anyway es ist wie Ralf schon sagte.

Und soweit ich es richtig verstanden haben, hatte der TE ein bereits laufendes Vefahren im KC verschwiegen und sucht nun nach "Auswegen" aus der Misere.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Flexscan

Zitat von: bench87 am 03. Juni 2014, 12:17:42
13. ergänzende Hinweise
Sollte eine Änderung in ihrem persönlichen Verhältnisses eingetreten sein oder sich ihr Gesundheitszustand gegenüber den Angaben und Festellungen der Annahmeuntersuchung verschlechtert haben, so haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung, spätestens jedoch bei Diensteintritt ihrer Einheit mitzuteilen. Verschweigen sie auf Befragung eine solche Änderung oder Verschlechterung, können sie nach ihrer Einstellung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden.

wie definierst Du bitte unverzüglich?
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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