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DU Verfahren Ansprüche etc.

Begonnen von Yauki, 20. Juni 2014, 15:41:49

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ulli76

Damit hat aber der Spieß nichts zu tun.

Wie weit ist das DU-Verfahren denn überhaupt und was sagt der Truppenarzt dazu, dass du dich dienstfähig fühlst und du keine weiteren Atemprobleme hast?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Yauki

ich wohne 600km weit weg, der artzt hat mich 2mal gesehn unterschrieben es eingeleitet. seid dem bin ich zuhause ca 1 1/2 monate

Elvis22

Um mal auf die Ursprungsfrage einzugehen: Du hast die gleichen Ansprüche, wie ein SaZ mit gleicher Dienstzeit, der auf "normalem" Wege die Bundeswehr verlässt. Heißt: Wenn du zum Zeitpunkt deiner Entlassung wegen DU beispielsweise 8 Jahre dabei warst, hast du dieselben Ansprüche wie ein SaZ8, der zum selben Zeitpunkt sein reguläres DZE hat. Das bezieht sich sowohl auf BFD-Leistungen, wie auch Übergangsgebührnisse etc.
Also Saz 2 stehen dir soweit ich weiß allerdings nur eine Übergangsbeihilfe (Abfindung) vom 2-fachen des letzten Monatsgehalts zu (ohne Gewähr).

ulli76

@Yauki: Wenn du dich so wenig um deine eigenen Angelegenheiten kümmerst, dann ist dir ehrlich gesagt auch nicht wirklich zu helfen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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