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Verpflichtungserklärung = Ausbildungsvertrag?

Begonnen von JonK, 23. Juni 2014, 12:20:07

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F_K

@ JonK:

"Muss" es NICHT und gibt es auch nicht ...

aber weil ich heute meinen sozialen Tag habe:

ZitatJe nach Kontotyp bestehen unterschiedliche Voraussetzungen bei der Kontoeröffnung:

Voraussetzungen im Überblick
•Volljährigkeit
•Gültiges Ausweisdokument
•Für eigene Zwecke
•Schufa-Klausel
•Individuelle Regelungen
Volljährigkeit
Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, eingeschränkt geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen können ein Konto eröffnen, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Vormund zustimmt. Bei der Kontoeröffnung muss daher der gesetzliche Vertreter anwesend sein und sich entsprechend ausweisen.[/quote]

@ JonK:

Du hast KEIN Arbeitsverhältnis - bzw. wirst keins haben ...

JonK

Zitat von: F_K am 23. Juni 2014, 12:48:12
Je nach Kontotyp bestehen unterschiedliche Voraussetzungen bei der Kontoeröffnung:

Voraussetzungen im Überblick
•Volljährigkeit
•Gültiges Ausweisdokument
•Für eigene Zwecke
•Schufa-Klausel
•Individuelle Regelungen
Volljährigkeit
Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, eingeschränkt geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen können ein Konto eröffnen, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Vormund zustimmt. Bei der Kontoeröffnung muss daher der gesetzliche Vertreter anwesend sein und sich entsprechend ausweisen.

Da habe ich hier ( http://www.kostenloses-girokonto.info/ratgeber/girokonto-fuer-schueler.html ) aber was anderes gelesen:

ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.

BulleMölders

Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.

Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?

Test

Darkir

Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.

das steht auf der seite im 2. abschnitt.

es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....

JonK

Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:47:50
aufgrund der dienstverpflichtung

Worin genau besteht der juristische Unterschied zwischen Dienstverpflichtung und Arbeitsvertrag? Das ist keine rhetorische Frage, ich würde das wirklich gerne wissen.

JonK

Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:53:19
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.

das steht auf der seite im 2. abschnitt.

es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....

Und wie gesagt, direkt da drunter steht das hier:

ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.


F_K


wolverine

Wenn die Eltern der Verpflichtungserklärung zugestimmt haben, könnte man § 113 BGB so auslegen, dass damit auch für Verträge im Zusammenhang damit die Zustimmung erteilt ist.
Sie sind verpflichtet Dienst zu leisten (aufgrund der abgegebenen Erklärung)! Die dafür gezahlte Besoldung muss irgendwo hin. Dazu braucht man ein Konto. = Zusammenhang.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Test

JonK

Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.

Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?

Ja das werd ich machen, weiteres fragen bringt hier wohl nichts mehr lol

PS: Prepaid-Karte und über den Vater  ;)

Kartesh

Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.

Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?


Aldi talk?

@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.

Dein baldiger Crewkamerad :D

Darkir

Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.


du sprichst mir sowas von aus der seele  ;D

JonK

Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.

Danke für den Hinweis aber da geh ich dann doch lieber direkt selbst hin - soll ja gesund sein.

Den Kommentar nehm ich dann mal als Ansporn ihn im Dienst zu widerlegen :P

JonK

Zitat von: Kartesh am 23. Juni 2014, 13:02:08
@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.

Dein baldiger Crewkamerad :D

Klasse noch einer!!! :D

Biste schon bei uns in der FB-Gruppe? :)

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