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San Ausbildung als Reservist

Begonnen von BravoNovember, 23. Juni 2014, 10:31:11

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BravoNovember

Gibt es die Möglichkeit als Reservist bei der Bundeswehr eine San.-Ausbildung zu machen?


argardtmh

Ja, natürlich!

Entweder bei deinem Beorderungstruppenteil (falls vorhanden) oder bei der freiwilligen Reservistenarbeit. Wende dich bitte an deinen zuständigen FwRes.

F_K

@ BN:

Was schwebt Dir denn so vor?

EEH - A sollte schon machbar sein (4 Tage Ausbildung).

"Mehr" wird nur dann gehen, wenn es für den Dienstposten notwendig ist.

BravoNovember

DIe EEH-A habe ich schon.

Wie steht es denn zum beispiel um die EEH-B?


Tommie

Dieser Lehrgang dauert zunächst einmal 8 Ausbildungstage, also mit An- und Abreise und organisatorischem Gedöns zwei Wochen, somit benötigt man dafür 12 Wehrübungstage!

Weiterhin hat der Lehrgang folgende Zielbeschreibung:
ZitatDer Einsatzersthelfer B verfügt über die Fähigkeit zur fachgerechten Durchführung der Ersten Hilfe im Grundbetrieb und zur erweiterten Durchführung begrenzter lebensrettender Sofortmaßnahmen nach Algorithmus im Rahmen der Notstandskompetenz im Einsatz, einschließlich der Erstversorgung definierter traumatologischer Verletzungsmuster des Gefechtsfeldes im Rahmen der Selbst- und Kameradenhilfe.

Jetzt frage ich mich allen Ernstes, wofür ein Reservist, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht in einen Einsatz geht, einen solchen Lehrgang benötigen sollte? Weiterhin erfordert die Aufrechterhaltung der ATB EEH Bravo eine jährliche Fortbildung, den sog "Kompetenzerhalt EEH B" (Lehrgangsnummer 812 010) mit einer Dauer von drei Ausbildungstagen. Dieser Lehrgang ist jedoch für reservisten nicht offen, so dass ein kompetenzerhalt nicht stattfinden kann. Das führt natürlich nicht dazu, einen Sinn in der Ausbildung eines Reservisten zum EEH Bravo zu erkennen, oder ;) ?

Fazit: Nur zur Bespassung des Reservisten wird der Beorderungstruppenteil diesen wohl eher nicht auf den EEH B schicken!

F_K

Zitat"Mehr" wird nur dann gehen, wenn es für den Dienstposten notwendig ist.

Lieber Tommie,

schrieb ich doch schon ...

@ BN:

Wie ist denn der Dienstposten? Was sagt der BeordTrT dazu?

Tommie

Zitat von: F_K am 24. Juni 2014, 09:47:55
Zitat"Mehr" wird nur dann gehen, wenn es für den Dienstposten notwendig ist.
Lieber Tommie,

schrieb ich doch schon ...

Ja, das habe ich durchaus zur Kenntnis genommen ;) ! lediglich, die nach Deiner Aussage gestellte Frage zum EEH B wollte ich detailiert beantworten, was allerdings im Kern auch mit Deinem Statement hätte getan werden können ;) !

Generell lässt sich sagen: Der Wunsch des Reservisten nach einem bestimmten Lehrgang ist in nahezu keinem mir bekannten Falle eine Anforderungsgrundlage ;) ! Was da mehr ins Gewicht fallen sollte ist der Bedarf der Truppe, der sich jedoch im Falle der EEH B in Grenzen hält.

F_K

Lieber Tommie:

ZitatGenerell lässt sich sagen: Der Wunsch des Reservisten nach einem bestimmten Lehrgang ist in nahezu keinem mir bekannten Falle eine Anforderungsgrundlage  !

Schon richtig,
... allerdings beginnt der Prozeß bei mir jedenfalls mit dem "Wunsch", und dann schaut man halt, wie man eine Anforderungsgrundlage schafft.
(Alles geht damit nicht - aber viel  ;D )

ZitatWas da mehr ins Gewicht fallen sollte ist der Bedarf der Truppe, der sich jedoch im Falle der EEH B in Grenzen hält.

Meines Wissens nach gibt es den Bedarf EEH B nur für den Einsatz, im Inland ist es nicht zu begründen. Da es hier in aller Regel um niedriger dotierte Dienstposten geht, ist da schon die Zahl der RDL Tage ein Problem.

miguhamburg1

Wenn mich nicht alles täuscht, enthalten die Ausbildung zum EEH B und CFR Anteile, die im Inland mit diversen Gesetzen kollidieren und deshalb nur von dazu befugtem Pers angewendet werden dürfen, sprich von RettAss und vergleichbarem medizinischen Assistenzpotential.

Gerade aber Auslandseinsätze kommen nur im Ausnahmefall für Res vorgesehen, weshalb diese Ausbildung (EEH B) auch für Res nicht zugelassen ist.

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