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Widerruf 2014

Begonnen von Gast2014, 30. Juni 2014, 11:16:22

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Gast2014

Hallo,

Wenn ich in den ersten 6 Monaten gebrauch von meinem Widerrufsrecht mache, wielange würde die Kündigung dauern und besteht die Möglichkeit sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben ?

Danke schonmal im Vorraus

dunstig

In der Regel dauert es wenige Tage. Und ja man kann sich erneut bewerben, wird dann allerdings gute Gründe anführen müssen, um den Psychologen zu überzeugen, dass man es sich nicht wieder anders überlegt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Schamane

Wenn sie kündigen, dann haben sie so zeitnah als möglich aus dem Dienst entlassen zu werden. Wie der Vorschreiber schon schrieb wird dies auf der Basis der notwendigen administrativen Vorgänge etwa 3 - 5 Tage dauern. Mir sind zwar auch Fälle mit einer Abwicklung binnen eines Tages bekannt, aber dies war meist zu Beginn der Dienstzeit in der ersten Woche und auch dann eher die Ausnahme.
Zu zwei schließe ich mich ebenfalls dunstig an. Wenn sie jetzt in der Mannschaftslaufbahn sind als FWD23 oder SaZ4 oder 8 und jetzt einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle erhalten haben und sich nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums als Feldwebel oder Offizier erneut bewerben, dann kann man sogar die Kündigung positiv verkaufen.
Wenn sie aber in 1,5 Jahren ohne etwas sich wieder als Mannschafter oder auch FA bzw. OA bewerben sieht das ganze schlechter aus.

Hptm. d. R.

Raus ist man in wenigen Tagen. Aber ob man wieder zur Bundeswehr kommt ist fraglich.

Gast2014

Muss man irgendetwas zurückzahlen, wenn man von seinem Widerruf gebrauch macht ?

dunstig

Nein. Es kann aber passieren, dass wenn sie gegen Ende des Monats kündigen das bereits im voraus gezahlte Gehalt in Teilen zurückzahlen müssen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Da in aller Regel Bezüge am Anfang des Monats gezahlt werden, im VORAUS, ist in der Regel immer etwas zurück zu zahlen.
Es sei denn, die Entlassung erfolgt genau zum Monatsende, dann wird allerdings vermutlich schon das Gehalt für den nächsten Monat gezahlt sein.

Am Anfang, mag es wegen der Abschlagszahlungen anders aussehen.

Gast2014

Hat die Vereidigung irgendeine Auswirkung auf mein Widerrufsrecht ?

BulleMölders

Nein hat sie nicht.

Altrec

Zitat von: Schamane am 01. Juli 2014, 09:58:16
Wenn sie jetzt in der Mannschaftslaufbahn sind als FWD23 oder SaZ4 oder 8 und jetzt einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle erhalten haben und sich nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums als Feldwebel oder Offizier erneut bewerben, dann kann man sogar die Kündigung positiv verkaufen.

Man sollte hier aber beachten (nur auf das von mir fett markierte geachtet), dass wenn man mit abgeschlossenem Studium als Offizier zur Bundeswehr gehen möchte, ohne ein neues Studium zu absolvieren, die Chance nochmal eine Ecke kleiner sind. Hier würde man als Seiteneinsteiger eingestellt werden, die, wie ich bisher immer gelesen habe, nur in Fällen von Engpässen/ Lücken eingestellt werden.

Die Frage wäre hier natürlich in welcher Laufbahn der TE sich derzeit befindet und welche Vorbildung er hat.
Würde man beispielsweise ein Abitur oder Fachabitur nachholen und sich normal als Offizier bewerben, sähe das bestimmt wieder anders aus.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, natürlich kann man sich auch nach Ausspruch des Wiederrufsrechts und Entlassung aus dem Dienstverhältnis als SaZ neu bewerben, warum nicht. Und es gibt auch Wiedereingestellte, die genau dies auch getan hatten. Da brauchen Sie nur in diesem Forum zu suchen. Allerdings wäre die Empfehlung des Schamanen, mit einem abgeschlossenen Abitur sich als Feldwebel zu bewerben, für die meisten Personen wenig sinnvoll. Und als Seiteneinsteiger werden bis auf einzelne Ausnahmen nur Offiziere eingestellt, deren Studienrichtung benötigt, aber nicht an den UniBw ausgebildet werden, zum Beispiel Geowissenschaftler, Biologen, Chemiker etc.

Als SaZ sind Sie in den ersten Tagen nach dem Dienstantritt zu vereidigen. Das also hat keinerlei Auswirkungen auf Ihr sechsmonatiges Widerrufsrecht, denn sonst wäre dies ja überflüssig. Wenn Sie das Ablegen des Eides verweigerten, wären Sie von Amts wegen sofort zu entlassen. Selbstverständlich wird eine etwaige Gehaltsrückzahlung tageweise berechnet, an denen Sie keinen Dienst nach der Entlassung mehr leisten.


Gast2014

Hey,
Ich bin OA in Hammelburg und habe den OAL bestanden, ich möchte mir über die Feiertage mit meiner Familie Gedanken machen, ob ich bereit für 13 Jahre bin.
Meine frage jetzt, bis wann kann ich widerrufen und falls ich es machen sollte wie.

Danke schonmal im Vorraus

KlausP

Bis wann? Was steht denn in Ihrer Verpflichtungserklärung?

Wie? Schriftlich an Ihren Disziplinarvorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Gast2014

Sie rechnet ab 4.7.14 für 6 Monate, bedeutet ich habe zeit bis zum 31.13 mich zu entscheiden oder ?