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Heimfahrten während GA bei FWDL

Begonnen von JLDG, 02. Juli 2014, 15:02:27

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JLDG

Hallo :)

FWDL können Heimfahrten ja kostenfrei mit dem Zug antreten.
Die Dienstantrittsreise konnte auch mit KFZ erfolgen (kosten werden dann erstattet).

Jetzt frage ich mich allerdings, wie das in Zukunft ist.
Muss ich Zugfahren (bzw. KFZ Fahrten privat bezahlen) oder gibt es auch weiterhin die Möglichkeit eine Kilometerpauschale fürs KFZ zu erhalten?

Falls ersteres der Fall sein sollte: wie verhält es sich mit den Kosten (Taxi) für die Fahrt von der Kaserne zum Bahnhof? Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht.

dunstig

In der Regel wird nur die Zugfahrt bezahlt. Dafür bekommen Sie einen Bahnberechtigungsausweis, mit dem Sie auf der Strecke vom Heimatort zum Dienstort pendeln können. Fahrten mit dem Bus oder Taxi können mit entsprechender Quittung beim ReFü abgerechnet werden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Randbemerkung: Taxi natürlich nur, wenn ÖPNV tatsächlich nicht verfügbar und die Strecke zu Fuss wirklich unzumutbar ist.

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