Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fahrerlaubnis bei Reservisten

Begonnen von diodon-IV, 06. Juli 2014, 12:02:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

diodon-IV

Wie ich gestern bei einer Veranstaltung des Kommando Feldjäger erfahren habe, werden die Führerscheine bei wehrübenden Reservisten durch die ZMK eingezogen - und wohl vernichtet (letzteres ist eine Vermutung). Es muss, so einige Reservisten, die betroffen waren, wohl jetzt für jede Wehrübung eine vorübergehende Fahrerlaubnis beantragt werden und das aufgrund der Bearbeitungszeit entsprechend im Vorfeld.

Dies wurde durch Abt. Führung, Dez. Personal des Kommandos bestätigt. Zur Zeit gibt es wohl auch keine Ausnahmen von dieser Handlungsweise.
Hat hier jemand schon solche Erfahrungen gemacht und vor allen Dingen, kann hier jmd. was zum Hintergrund beisteuern und zu möglichen Änderungen bzgl. dieser Verfahrensweise.

Für uns Feldjäger ist das schon mehr als ärgerlich, da ein RDL somit nicht flexibel einsetzbar ist, und somit eher zu einer Be- statt Entlastung wird. Ich denke andere Truppenteile sind ähnlich betroffen.

wolverine

Zum Antritt meiner letzten WÜ war noch alles vorhanden; inkl. Dienstfahrerlaubnis, E-Marke und Schießbücher.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

diodon-IV

Noch hab ich auch alles...

Der Witz ist ja, dass der Führerschein zu Beginn eingezogen wurde/wird. Nicht bei Ende der RDL.

ulli76

Wurde euch evtl. ein Teil der Info unterschlagen? Z.B. dass das Resis waren, bei denen der Führerschein abgelaufen war (z.B. CE/D), es Probleme mit der Tauglichkeit gab oder denen auch zivil der Führerschein abhanden gekommen war?

Ansonsten macht das ja irgendwie kein Sinn. Evtl. steht in dem neuen Kraftfahrerlass zu dem Thema?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG

Genau das möchte die ZMK mit dem Einzug der Führscheine nun verhindern.

diodon-IV

@ ulli76:
Hinsichtlich Unterschlagen von Infos gehe ich nicht davon aus. Ein Betroffener hat sich vor einem Podium von 200 Leuten geäussert und das Thema wurde als Problem durch FüPers bestätigt als Problem und nicht als begründeten Einzelfall.

@ MMG:
Falls Du mehr Informationen hast, wäre es schön, wenn Du diese teilen könntest, gerne per PN oder Email.

MMG

Grundsätzlich gilt (und das war eigentlich schon immer so):

Sinngemäß ZDV 43/2 Nr. 251, jetzt neu B-1050/3

Nr. 351
Bei und nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Dienstführerschein eingezogen.
Dieser wird an die ZMK übersandt. ZMK gleicht den Datenbestand ab und vernichtet den Dienstführerschein.

Nr. 353
Bei Heranziehung zu einer RDL darf dem Soldaten die Bescheinigung über den Besitz der DFE ausgehändigt werden, wenn
der Besitz der allg. Fahrerlaubnis durch Vorlage des ziv. nachgewiesen wird, schriftlich erklärt wird, dass derzeit keine Maßnahmen
gegen die allg. FE getroffen wurden und Bestätigung ZMK vorliegt, das die DFE in den entsprechenden Klassen gültig ist.
Dieser ist zeitgerecht bei ZMK zu beantragen.



Nr. 351: Hier wird leider nicht auf den RDL eingegangen.  Eigentlich sollte es da eine Ausnahme geben, sonst müsste
jeder DFE grundsätzlich nach jeder WÜ vernichtet werden.

Nr. 353: Die ZMK prüft bei Antragstellung bei entsprechender Steller, ob der ziv. FE eingezogen worden ist.


@diodon:
Ich werde morgen zum Thema die ZMK anrufen und dann Info geben.





diodon-IV

Super - ich danke schonmal für die Info und bin gespannt auf die Rückmeldung.

MMG

@All:

Kurz und knapp nach meinem Telefonat mit ZMK.

Alle Dienstführerscheine der RDL werden in Zukunft durch die ZMK eingezogen und vernichtet.
Die RDL bekommen dann bei Begin und auf Antrag die Bescheinigung über den Besitz der DFE ausgehändigt.

Hintergrund sind die ganzen "abhandenen" Führerscheine der RDLer  - und das sollen nicht wenige gewesen sein -
und der damit verbundenen Problematik.





Terek

Irgendwie verstehe ich da die Problematik nicht.
Wo ist es denn der Unterschied zu einem aktiven Soldaten? Verliert dieser seine zivile Fahrerlaubnis, muß er dies doch auch melden. Mit entsprechenden dienstlichen Konsequenzen beim Unterlassen der Meldung...

Da bin ich mal gespannt wie der zu erwartende bürokratische Mehraufwand, gerade bei kurzfristigen RDL, so die Dienstausübung einschränkt. Außerdem, wie soll das praktisch laufen? Reicht jetzt das Vorhandensein einer zivilen FE und entfällt der fünfjährliche 90/5er für MKF Tauglichkeit?


schwarzbunt

Mich beschleicht gerade ein ungutes Gefühl...

@ Ulli und Terek:
Hat eine dienstliche Fahrerlaubnis eine Ablauffrist? Wurde das mal geändert? Bislang habe ich bei jeder RDL meinen Original BCE Führerschein von 1996 ausgehändigt bekommen u. diesen bis 2007 auch genutzt. Auch seit 2007 erhalte ich den weiterhin zu Beginn der RDL, bin aber seitdem nicht mehr dienstlich CE gefahren, B schon.
90/5 MKF wurde bei mir nur 1x vor der Fahrschule gemacht, bei RDL nie wieder.

Ist da was mächtig schiefgelaufen all die Jahre?

F_K

JA, und auch deshalb gibt es nun eine klare, neue Befehlslage. Wenn diese nun neue Herausforderungen schafft, meldet man halt und wartet eine neue Lagebeurteilung ab.

schwarzbunt

Ist keine Herausforderung, ich selbst brauche den dienstlichen FS nicht mehr.

Mich wundert nur, dass der S1 das Ding bislang ohne weiteres ausgegeben hat und ich damit auch dienstlich fahren konnte. Die Ersteller der Fahraufträge wußten schließlich auch, dass ich RDL war.

Das heißt, der dienstliche FS war schon immer befristet? Oder wurde das mal geändert? Werde S1 usw. beim nächsten Mal darauf hinweisen.

KlausP

Zitat von: schwarzbunt am 07. Juli 2014, 16:29:11
Ist keine Herausforderung, ich selbst brauche den dienstlichen FS nicht mehr.

Mich wundert nur, dass der S1 das Ding bislang ohne weiteres ausgegeben hat und ich damit auch dienstlich fahren konnte. Die Ersteller der Fahraufträge wußten schließlich auch, dass ich RDL war.

Das heißt, der dienstliche FS war schon immer befristet? Oder wurde das mal geändert? Werde S1 usw. beim nächsten Mal darauf hinweisen.

Neni, der war nie generell befristet, nur bei BCE muss analog zum Zivilführerschein mit 50 eine erneute Untersuchung gemacht werden (und dann alle 5 Jahre), deshalb ist auch nur BCE "befristet".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG

ZitatWo ist es denn der Unterschied zu einem aktiven Soldaten? Verliert dieser seine zivile Fahrerlaubnis, muß er dies doch auch melden. Mit entsprechenden dienstlichen Konsequenzen beim Unterlassen der Meldung...
Der bürokratische Mehraufwand bei RDL, welche den Führerschein verloren haben, war dagegen immens.




Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau