Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trennungsgeld

Begonnen von Ricky1980, 07. Juli 2014, 12:16:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ricky1980

Hallo kamaraden,

mich würde interessieren, ob trennungsgeld Empfänger über 26 Jahren Anrecht auf die Gemeinschaftsunterkunft haben?

Mfg

Ralf

Anrecht nicht, jedoch kann im Rahmen freier Kapazitäten Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Ricky1980

Und wenn keine Unterkünfte frei sind?

Bekommt man dann noch Zuschüsse für eine Wohnung in Standortnähe?

Andi

Dann bekommt der Trennungsgeldempfänger nach 14 Tagen am neuen Standort Trennungsübernachtungsgeld gemäß Trennungsgeldverordnung.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Ralf

Schon mal in die Trennungsgeldverordnung reingeschaut oder den Refü gefragt?

ZitatWährend das Trennungstagegeld zum Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes bestimmt ist, werden die nachgewiesenen notwendigen Unterkunftskosten durch die Zahlung eines Trennungsübernachtungsgeldes erstattet. Soweit am Dienstort eine zumutbare unentgeltliche Unterkunft des Amtes wegen bereitgestellt werden kann, besteht kein Anspruch auf das Trennungsübernachtungsgeld.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau