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Fahrerlaubnis bei Reservisten

Begonnen von diodon-IV, 06. Juli 2014, 12:02:31

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: KlausP am 07. Juli 2014, 17:02:54
Neni, der war nie generell befristet, nur bei BCE muss analog zum Zivilführerschein mit 50 eine erneute Untersuchung gemacht werden (und dann alle 5 Jahre), deshalb ist auch nur BCE "befristet".

B gilt doch (noch) unbegrenzt. Wenn dann ist nur C(E) bzw. C1(E) befristet. Letzterer bis 50 Jahre, ebenso der bis 1999 erteilte 2er.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ja, so isses: B ist unbegrenzt, CE und Co. müssen verlängert werden und teilweise auch mit MPU.

@MMG: Danke für die Info. So macht das ja durchaus Sinn. Ich nehme mal an, dass man dann auch der Einheit, bei der man üben und fahren will rechtzeitig Bescheid geben sollte, dass die diese Bescheinigung anfordern.
Hast du mal gefragt, wie das z.B. mit RSUlern funktioniert, die ja durchaus kurzfristig aktiviert werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

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InstUffzSEAKlima


MMG

@ulli:
Gefragt habe ich nicht.
Bei der RSU müsste der Passus bzgl. Katastrophenfall greifen.

MMG

Zusätzliche Informationen

- Anlage 5 ZDV 43/2 ist absolut gleichwertiger Nachweis der DFE
- Angaben an ZMK bzgl. Angaben zur Dienstfahrerlaubnis 14 Tage vor Einsatz Reservedienstleistender
- Im Katastrophenfall auch Einsatz gem. ZDV 4372 Nr. 202 möglich
- Für Reservedienstleistende mit Ausland/Einsatzverwendung wird DFS erstellt
- Für Reservedienstleistende in besonderer Dienststellung mit mehr als 180 aktiven Diensttagen, Ausstellung DFS  Ausnahmsweise möglich

Die Bescheinigung der ZMK über die DFE ist ein halbes Jahr gültig.

Im Intranet Bw der ZMK gibt es dazu eine PPP.

Terek

Danke für die zusätzlichen Infos. Das klingt doch weit weniger schlimm, als ich zuvor annahm.
Wenn man sich dann noch dran erinnert immer rechtzeitig den 90/5er einzureichen, bleiben nur noch absolute Luxusprobleme.

diodon-IV


Tommie

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. Juli 2014, 17:45:16Wenn dann ist nur C(E) bzw. C1(E) befristet. Letzterer bis 50 Jahre, ebenso der bis 1999 erteilte 2er.

Der Führerschein der Klasse CE, nicht aber der der Klasse C1E, war in der Vergangenheit bis zu einem gewissen Stichtag begrenzt bis zum 50. Geburtstag. Ich habe einen CE vom Dezember 1983, den ich zu meinem 50. Geburtstag letztes Jahr verlängern musste. Wer aktuell und nach dem Stichtag im jahre 1999, den ich nicht wirklich kenne, die Fahrerlaubnis der Klasse CE erwirbt, muss diese allerdings nach jeweils 5 Jahren verlängern! Die Klasse C1E gilt neuerdings nur noch bis zum 50. Geburtstag und muss dann ebenfalls alle fünf Jahre verlängert werden!

InstUffzSEAKlima


Tommie

Nichts ;) ! Aber das habe ich auch erst gemerkt, als ich mein Posting schon abgeschickt und Deines nochmal durchgelesen habe :) !

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