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Versorgung Zweijahresfrist

Begonnen von Soldat500, 09. Juli 2014, 20:23:11

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Soldat500

Hallo,
kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Ein Berufssoldat wird 2009 in den Ruhestand versetzt. Er ist 2006 auf ein Dienstposten mit der Planstelle A13/A14 versetzt worden und hat diese Tätigkeit auf der Planstelle/Dienstposten auch tatsächlich bis zu seiner Pensionierung ausgeführt. Allerdings ist er erst 14 Monate vor seinem Ruhestand auch zum Major befördert worden und in die Planstelle A13 eingewiesen worden. Vorher war er Hauptmann A11. Das Ruhegehalt wird ihm nach A11 berechnet, weil er den Dienstgrad Major nicht 2 Jahre inne gehabt hat. Von einem Bekannten weiß ich aber, der schon vor einiger Zeit in den Ruhestand versetzt wurde, daß die Zeit der Tätigkeit auf der Planstelle A13 bei ihm in die Zweijahresfrist mit einbezogen wurde.
Demnach wäre ja die Tätigkeit auf der Planstelle (seit 2006)  länger als 2 Jahre erfolgt und das Ruhegehalt müßte nach A13 berechnet werden.

Stimmt das, oder gab es da Änderungen zwischen 2000 und 2009?
Danke für hilfreiche Antworten.

Ralf

Im SVG steht:
ZitatHat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht
mindestens zwei Jahre erhalten, so sind nur die Bezüge seines vorletzten Dienstgrades ruhegehaltfähig, wenn
die Dienstbezüge des letzten Dienstgrades nicht der Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn entsprechen.
Da wird es an den Dienstbezügen festgemacht, nicht am ausgeübten Amt. Vielleicht gibts da ja noch andere Quellen, weil dein Bekannter ja meint, er bekomme dies aufgrund der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten.

ZitatDemnach wäre ja die Tätigkeit auf der Planstelle (seit 2006)  länger als 2 Jahre erfolgt und das Ruhegehalt müßte nach A13 berechnet werden.
Eine Tätigkeit auf einer Planstelle kann man nicht wahrnehmen, weil die Planstelle die Besoldung darstellt.
Er kann entweder mit schriftlicher ! Genehmigung der ZPersBearbSt auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzt sein oder aber er wird auf solch einen Dienstposten versetzt, aber im OSP wird die Stelle auf seine alte Besoldungsgruppe zurückgestuft. Dann nimmt er auch nur die Tätigkeiten seinem Dienstgrad entsprechend wahr also keine höherwertigen.
Was war bei ihm (dir?) denn der Fall?
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Soldat500

Also zuerst einmal vielen Dank für die Antwort.
Mein Bekannter ist 1999 pensioniert worden. Vielleicht war die Gesetzeslage anders?

Ich selbst bin auf den Dienstposten A13/14 in 2006 versetzt worden, der auch einer freien Planstelle zugeordnet war.
Die Tätigkeit auf diesem Dienstposten habe ich ab Versetzung wahrgenommen. Befördert worden und in A13 eingewiesen bin ich aber erst 8 Monate später.

Eine "Herunterdotierung" des Dienstpostens auf A11 ist in der Versetzung aber nicht vermerkt. Auch steht im Feld "verfügbare Planstelle" der Versetzungsverfügung kein Vermerk.


KlausP

Gerechnet wird ab dem Datum der Planstelleneinweisung nach der Beförderung. Die Versetzung erfolgte lediglich auf dieSTAN-Stelle, das bedingt aber keine höhere Vergütung.

Zitat
... Eine "Herunterdotierung" des Dienstpostens auf A11 ist in der Versetzung aber nicht vermerkt. Auch steht im Feld "verfügbare Planstelle" der Versetzungsverfügung kein Vermerk.

Der Dienstposten ist ja auch nicht herunterdotiert worden, dazu bedürfte es einer STAN-Änderung und keiner Personalverfügung. Die Dotierung in der STAN bedeutet lediglich, mit welcher Besoldungsgruppe der Dienstposten maximal besetzt werden kann.p
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatDie Tätigkeit auf diesem Dienstposten habe ich ab Versetzung wahrgenommen. Befördert worden und in A13 eingewiesen bin ich aber erst 8 Monate später.
Ah soooo. Das ist ja eine ganz normale Sache, der Beförderungsstau. Und nein, die Zeit kann nicht ab Versetzungsdatum gerechnet werden. Die ZPersBearbSt ist immer bemüht, eine Versetzung vor L-Term hinzubekommen, aber wenn das Leistungsbild (sorry) im Leistungsvergleich mit allen anderen Kandidaten keine andere Wahl lässt, kommen schon mal Beförderungen nach dem L-Term vor, die dann nicht ruhegehaltsfähig sind.

Ob das 1999 anders war? Weiß ich nicht, kann es mir jedoch nicht vorstellen, diese L-Term-Regelungen sind mir schon eine ganze Weile bekannt.
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Tommie

Zitat von: Soldat500 am 09. Juli 2014, 20:23:11Stimmt das, oder gab es da Änderungen zwischen 2000 und 2009?

Die wesentliche Änderung, die sich seit "damals(TM)" ergeben hat, dürfte die Tatsache sein, dass man früher eine Besoldungsstufe mindestens drei Jahre haben musste, dass sie ruhegehaltsfähig war! Und ob man sich damals mit der "Notlösung" der Anrechnung der Zeit auf einer höher bewerteten Planstelle beholfen hat, weiß ich allerdings auch nicht! "Damals(TM)" hat mich das irgendwie nicht so betroffen ;) !

KlausP

Das war vor 99 auch nicht anders. Zwischenzeitlich wurden die Zeiten sogar mal auf 3 Jahre angehoben, aber inzwischen wieder zurück genommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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