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Tätigkeitsabzeichen - Wie werden die Erfahrungsjahre berechnet?

Begonnen von polanski, 11. Juli 2014, 11:12:15

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polanski

Liebe Forumsmitglieder,

In der 37/10 steht zwar das ab einer Übungsdauer von 2 Wochen (12 Tage) gleich  1 Jahr ist.
Gilt das nur für ein WÜ oder kann man so viele wie möglich machen in einem Jahr um schneller die silberne /goldene zu erhalten ( Silber= 5 Jahre; Gold = 10 Jahre).

HCRenegade

Mindestens 12 tage im Jahr gelten als Anrechnungsjahr. Ob du nun 12 Tage oder 3 Monate im Jahr übst, ist hierbei unerheblich.

Tommie

Wenn Sie in einem Kaldenderjahr 12 oder mehr Tage RDL abgeleistet haben, zählt dieses Kaldenderjahr als ein Jahr im Sinne der geforderten Jahre für die nächsthöhere Stufe! Ein Jahr ohne RDL zählt dem entsprechend nicht und ein Reservist, der in einem Kalenderjahr 180 Tage wehrübt hat auch nur ein Jahr für die nächste Stufe erworben und nicht 15 Jahre ;) ! Demnach müssen für die nächsthöere Stufe auch mindestens die entsprechenden Kalenderjahre, die ein aktiver Soldat dafür benötigt, erbracht sein.

Kurzfassung: Nur diejenigen Kalenderjahre, in denen der Reservist 12 oder mehr Tage RDL hatte, zählen als ein Dienstjahr für die nächsthöhere Stufe eines Tätigkeitsabzeichens!


vmaxboost1200

Frage hierzu. Wird die BfD-Zeit mit gerechnet? Die 10 Jahre werden ab wann gerechnet? Erreichen 7-Stufe oder ab Beginn der Verwendung? Danke.

F_K

Nein - weil in aller Regel ja keine Tätigkeit in der AVR mehr.
Selbst die Ausbildung zur 7 zählt.

vmaxboost1200


Tommie

Nein, nicht ab dem Zeitpunkt der Planstellenbesetzung, sondern ab dem ersten Tag des ATN-Erwerbs für die Verwendung der Höhe 7, also ab dem ersten Tag des UL!

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