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Entlassung nach SG §55 (5) mögliche Wiedereinstellung, was nun?

Begonnen von Soldat X, 11. Juli 2014, 19:20:30

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Ralf

ZitatIch bin Soldat
Nein, du warst Soldat.
Man kann seine Geschichte auch schildern, ohne so pathetisch in der 3.Person von sich zu schreiben "Nehmen wir an, dass Soldat X " "So wandte sich jener Soldat" usw usw, zumal sich mir wirklich nicht erschließt, was du genau hier wissen willst, wenn du bereits einen Rechtsbeistand hast, der dich vertritt. Dieser kennt alle Fakten und kann dir sicherlich richtigere Antworten geben, als in einem online-Forum mit nur einem Bruchteil der Informationen.
Die Frage wäre zum Zeitpunkt der Anhörung sinnvoll gewesen, ob du einen Rechtsbeistand heranziehen solltest. Aber das hast du ja bereits selbst erkannt.
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wolverine

Materieller Schadensersatz ist relativ einfach (auch wenn jetzt wieder nicht kommt was Sie hören möchten): Nehmen Sie den Tag X wenn sich Ihre Entlassung als rechtswidrig erweist und den Tag der Entlassung. Dann gucken Sie was Ihnen zwischen diesen beiden Tagen als reiner wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Also keine Konjunktive, was hätte sein können sondern rein faktisch. Das sind monatliche Bezüge und Urlaub. Beförderung/ Erfahrungsstufen sofern hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Davon zieht man ersparte Aufwendungen ab (darum z. B. KeinTG weil man ja auch nicht getrennt war). Und das ist Ihr materieller Schaden, der ersetzt wird.

Zur Laufbahn: Es gibt garantiert Fälle, wo ein Anwärter in der Ausbildung/ ZAW zwei Jahre unverschuldet erkrankt ist. Dafür gibt es bestimmt ein Verfahren, wie dieser Soldat laufbahntechnisch einzugruppieren ist. Genau so würden Sie wieder eingruppiert.

Das alles unter der Prämisse, dass Sie den Prozess gewinnen. Und PKH wird genau so gewährt, wie ich es Ihnen beschrieben habe. Fragen Sie ruhig Ihren Anwalt und zitieren Sie wenn er es anders erklärt!
"Nicht völlig aussichtslos" ist Ihr Verfahren zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung; nicht mehr und nicht weniger.

Zum Rechtsbeistand bei der Anhörung: Alles, was Sie beschreiben mag so gewesen und sogar nachvollziehbar sein. Trotzdem war es letztlich Ihre Entscheidung auf den Rechtsbeistand zu verzichten. Jeder von uns hat vielleicht schon Entscheidungen getroffen, die er hinterher bereut hat weil erzürnt jung oder zu unerfahren war. Trotzdem bleibt es die eigene Entscheidung. That's it.
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Elvis22

Zitat von: Ralf am 12. Juli 2014, 12:30:06
Man kann seine Geschichte auch schildern, ohne so pathetisch in der 3.Person von sich zu schreiben "Nehmen wir an, dass Soldat X " "So wandte sich jener Soldat" usw usw

Stichwort verbotene Rechtsberatung. Da kann das schon durchaus sinn machen...

wolverine

Das ändert sich doch nicht dadurch, dass man statt der ersten die dritte Person nutzt. Entweder man erklärt eine Rechtsfrage abstrakt oder konkret am Einzelfall. Für Letzteres müsste ich eine Rechnung schreiben. Ich darf das nämlich .... :D
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Soldat X

Richtig. Ich bin kein Soldat mehr, mir steht in dieser Situation auch kein Reservistenstatus zu, jedoch ist es meine innerlich Einstellung und ich habe bisher eine Bewerbung in meinem Leben verfasst. Diese ging 2009 an die OPZ-Köln.

Ich bin Soldat!

Als pathetisch würde ich meine Schreibweise nicht unbedingt bezeichnen, da es sich wie gesagt um eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit handelt. Ich habe in den letzten zwei Jahren fast täglich versucht durch verschiedenste Medien schlauer zu werden, mit vielen Menschen schemenhaft über meine Geschichte gesprochen und vieles dazu gelernt. Dies beinhaltet unteranderem, die Zuarbeit für meinen Anwalt. Man kann nicht alles wissen und auch nicht ständig an alles denken, so machte sich meine Zuarbeit schon bezahlt und sicherlich ersetzt dies auf keinen Fall einen Anwalt. Es hilft mir allerdings selbst sehr die Dinge zu verstehen.

Was die Hilfestellung hier im Forum angeht, es hilft auf jeden Fall. Auch wenn es, wie in jedem Forum Menschen gibt, die zu nüchtern sind und auch mal den Finger auf eine Wunde legen. What ever!

Die Frage steht nach wie vor, gibt es jemanden, der zu Unrecht entalssen wurde und eine Wiedereinstellung erfahren hat? Jemand, der auf diesem Gebiet bewandert ist oder sich nach solcher Story mit der endgültigen Trennung vom Dienstherren auskennt und dabei vielleicht das ein oder andere Bonbon erhalten hat.

Mir ist bewusst, dass die Bundeswehr kein Unternehmen im freien wirtschaftlichen Sinne ist. Aber selbst hier kann es bestimmt Möglichkeiten der Versöhnung geben und extraordinäre Wege.

Eine abstrakte Frage konkretisiert ;)

F_K


wolverine

Natürlich kann man sich auch im Verwaltungsprozess vergleichen. Dann wird ja nicht geurteilt sondern die Klage für erledigt erklärt und der Vergleich protokolliert.
Aber hier möchte der Kläger mehr als ihm gesetzlich zusteht selbst wenn er den Prozess gewinnen würde. Und das wird nicht funktionieren.
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ulli76

Sagt mal- an sich unterschreibt man bei der Entlassung doch nur, dass man weiterhin über Dienstgeheimnisse Stillschweigen zu wahren hat.

Viele Gründe, wegen derer man entlassen wird, fallen doch gar nicht da drunter?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Liebe Ulli,
Genau.

Der TE dürfte die übliche Belehrung nach 20 6 unterschrieben haben - eben der Reminder an die gesetzlichen Pflichten in dem Bereich. Dies ist keine Besonderheit einer Entlassung nach 55, da der TE aber vieles nicht verstanden hat, bin ich nicht drauf eingestiegen.
Seine Krankengeschichte ist zwar Arztsache und vertraulich zu behandeln, aber eben nicht VS.

D. h. er kann diese problemlos veröffentlichen.

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