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Als Transgender zur Bundeswehr

Begonnen von Johanna96, 21. Juli 2014, 10:10:23

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Johanna96



Hallo.

Zuvor habe ich mich bereits erkundigt und den Thread von "misterright85" durchgelesen, der im Grunde genommen dasselbe Thema beinhaltet. Jedoch gibt es einen kleinen Unterschied zwischen ihm und mir, da ich als biologischer Mann geboren wurde und eine Geschlechtsangleichung zur Frau vollzogen habe. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mich trotzdem beraten könntet. Danke im Voraus.

Zu meiner Person: Ich bin 17 Jahre jung, absolviere mein Abitur und möchte mich anschließend als Offizier im Heer bewerben. Wie bereits gesagt, bin ich als biologischer Mann geboren, habe jedoch eine geschlechtsangleichende Operation bereits hinter mir. Ein Brustaufbau steht noch bevor. Bezüglich des Brustaufbau weiß ich auch, dass dies ein kritischer Punkt bei der Musterung sein kann, aber das ist ein anderes Thema. Ansonsten bin ich ebenso sportlich, habe einen Notenschnitt von 2,2 und ich bin nicht benachteiligt gegenüber einer "Biofrau", abgesehen von den inneren Organen, die mir fehlen.
( Gebärmutter, Eierstöcke, etc. )

Ich hoffe also insgeheim doch, die Voraussetzungen für den Einstieg in die Bundeswehr gut zu erfüllen. Nun bin ich mal gespannt, was ihr dazu sagt. Anbei noch wollte ich bezüglich meines Brustaufbau fragen, ob es einen Unterschied macht, wenn der Eingriff kosmetischer Natur ist, oder wenn er sozusagen meinem "Seelenheil" dient? Ich kriege den Eingriff nach umfangreicher Begutachtung von der Krankenkasse nämlich bezahlt.
( Weiss jetzt nicht, wie man es anders benennnen soll. )

Johanna

"They got money for war, but can't feed the poor." - Tupac Shakur.

ulli76

Dadurch dass die Fragestellung selten ist,wird es auf Eimer Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Die Brust-Op wird aber eher nicht durch die Bundeswehr bezahlt werde. Implantate sind aber kein genereller Grund zur Tauglichkeit mehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli76:

Was bringt Dich dazu, von der prinzipiellen Vorgabe durch die Vorschrift abzuweichen?

ZitatStörungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. AGS, Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 einzustufen.

Johanna96

Zitat von: ulli76 am 21. Juli 2014, 11:02:30
Die Brust-Op wird aber eher nicht durch die Bundeswehr bezahlt werde. Implantate sind aber kein genereller Grund zur Tauglichkeit mehr.

Hallo.

Die Brustoperation wird von der Krankenkasse bezahlt. Den entsprechenden Antrag habe ich bereits gestellt und genehmigt bekommen. Sollte ein Brustaufbau durchgeführt, dann spätestens im Herbst dieses Jahres. Aber diese Entscheidung möchte ich halt noch abwägen. Im Übrigen werde ich mir auch keine "Monstermöpse" machen lassen, sondern eine adäquate Größe, proportional zum Körper.

Zu deiner letzten Aussage: Du meinst doch Untauglichkeit, oder?

Johanna
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Johanna96

Zitat von: F_K am 21. Juli 2014, 11:14:06
@ Ulli76:

Was bringt Dich dazu, von der prinzipiellen Vorgabe durch die Vorschrift abzuweichen

ZitatStörungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. AGS, Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 einzustufen.

Hallo.

Ja, im Grunde genommen wurde bei mir eine Geschlechtsidentitätsstörung diagnostiziert. Aber folglich wurde jene doch behandelt und letztendlich mit der letzten Operation auch "behoben", oder? Ich meine, ich bin doch im Einklang mit meiner Identität, jetzt, wo ich bin, was ich sein wollte. Kann man da noch von einer Geschlechtsidentitätsstörung reden?

Johanna
"They got money for war, but can't feed the poor." - Tupac Shakur.

Tommie

ZitatStörungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. AGS, Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 einzustufen.


Na ja, was bringt die Ulli wohl dazu? Vielleicht kommt es daher, dass die beiden erwähnten Dinge schlicht und ergreifen auf die TE nicht zutreffen?

AGS siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Adrenogenitales_Syndrom

und Zwitter? Dat is wat janz anderes, würde ich sagen ;) !

Tommie

Ach so, ich hatte die Geschlechtsidentität irgendwie übersehen ;) ! Und genau das wird die Einzelfall-Prüfung ergeben, ob hier die GZr VI 83 zu vergeben ist!

Johanna96

Hallo.

Also kann ich davon ausgehen, dass mein "Fall" einzelnd geprüft wird? Gut, wir werden sehen. Aber wie sieht es aus mit einem Brustaufbau, der ja in dem Sinne kein kosmetischer Eingriff ist? Könnte das noch erschwerend zur Entscheidung beitragen?

Johanna
"They got money for war, but can't feed the poor." - Tupac Shakur.

F_K

@ Johanna96:

Musterungsentscheidungen sind immer EINZELfallentscheidungen.

Nach meiner Sichtweise steht das Ergebnis bei Dir aber fest - es wird hier ja nicht "vor bzw. nach Operation" unterschieden.

Die "Störung" dauert ja an - Du nimmst vermutlich Medikamente, hast noch OPs vor Dir und auch Unterschiede zu einer "Biofrau".

Tommie

Und gnau deswegen wird die Antwort definitiv nicht hier im Forum möglich sein, sondern nur bei einer Musterung bei gleichzietiger Vorlage aller entscheidungsrelevanter Befunde und Dokumente! Ich ermuntere Sie daher explizit, sich zu bewerben, weil Sie nur dann eine verbindliche Antwort auf die Fragestellung erhalten können und werden!

Johanna96

Zitat von: F_K am 21. Juli 2014, 11:28:16
@ Johanna96:

Musterungsentscheidungen sind immer EINZELfallentscheidungen.

Nach meiner Sichtweise steht das Ergebnis bei Dir aber fest - es wird hier ja nicht "vor bzw. nach Operation" unterschieden.

Die "Störung" dauert ja an - Du nimmst vermutlich Medikamente, hast noch OPs vor Dir und auch Unterschiede zu einer "Biofrau".

Hallo.

Die Störung dauert meines Erachtens nicht an, sofern ich die Operationen hinter mir habe. Das habe ich! Es geht jetzt nur noch um den Brustaufbau, von dem ich noch erwäge, ob ich den mache, oder nicht.

Natürlich nehme ich Hormone, aber das so als "Medikament" einzustufen, die in irgendeiner Art und Weise meine Gesundheit beeinträchtigen,  ist falsch. Wie gesagt: Ich bin vollkommen gesund und mir fehlt nichts.

Und ja, es gibt Unterschiede zwischen mir und einer "Biofrau", aber was kann das denn ausmachen? Es kann also kein Kritikpunkt sein, dass ich keine Kinder gebären kann. Im Gegenteil ist es doch z.B. auch vom Vorteil, dass ich keine Regelblutung oder durch Hormonschwankung bedingte Stimmungsschwankungen habe, da die Hormonzufuhr ja konstant ist. Bestimmt gibt es da andere Soldaten, die "gefährlichere" Medikamente einnehmen, oder?

Außerdem lese ich gerade, es gibt einen "Transmann" bei der Bundeswehr. Wie kann es sein, dass er dort arbeitet, obwohl es keinen Unterschied macht, "ob vor oder nach der Operation"?

Johanna
Johanna
"They got money for war, but can't feed the poor." - Tupac Shakur.

miT

Guten ohne jetzt 100 % zu wissen auf welchen Fall Sie Anspielen, meine ich zu wissen dass dieser bereits Soldat war, was ein erheblicher Unterschied macht. Diese bereits genannten Einzelfallentscheidungen haben etwas mit Risikoabwägung zu tun. Wir können Ihnen hier nur Vermutungen auferlegen, um eine derartige Entscheidung kommen Sie nicht herum.

Kameradschaftliche Grüße!

BulleMölders

Bei der Regelmäßigen Einnahme von "Medikamenten" geht es ja nicht nur darum ob und in wie weit diese die Gesundheit beeinträchtigen.
Sondern es geht auch um die Kosten für diese "Medikamente", die da auf den Bund zukommen.
Test

Johanna96

Hallo.

Danke vielmals für eure Mutmaßungen. Ich werde mal sehen, was da auf mich zukommt.

Johanna
"They got money for war, but can't feed the poor." - Tupac Shakur.

F_K

ZitatAußerdem lese ich gerade, es gibt einen "Transmann" bei der Bundeswehr. Wie kann es sein, dass er dort arbeitet, obwohl es keinen Unterschied macht, "ob vor oder nach der Operation"?

Weil es einen Unterschied macht, ob ein SOLDAT erkrankt und behandelt wird (Treueverhältnis und so), oder ob es sich um einen Bewerber handelt.

Beispiel: Ein Herzschrittmacher führt zur Untauglichkeit, Bewerber mit Herzschrittmacher sind also Untauglich - Soldaten erhalten natürlich bei Notwendigkeit einen Herzschrittmacher und werden, sofern möglich, weiter verwendet.

Ansonsten mal schauen, warum Ulli zu der Ansicht "Einzelfallbetrachtung" kommt.