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Plötzliches Ende des Fwdl - Fehler beim PersAmt, was nun?

Begonnen von Ost-Schnitte, 24. Juli 2014, 19:09:44

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Ost-Schnitte

Hallo,

Ich bin gerade überraschend in folgende Situation gekommen:

Ich habe mich als Fwdl 13 beworben. Bei der Musterung habe ich gesagt, dass ich doch gern gleich den 23er machen würde. Kein Problem.
Auf meinem Einberufungsbescheid stand wieder Fwdl 13.
Daraufhin bin ich zu meinem Perser, der es dann wieder auf den 23er geändert hat.
Ich habe auch einen Wisch, auf dem ganz klar 23 Monate stehen.
Momentan befinde ich mich im KzH und bekam heute einen Anruf von meiner Einheit die mir mitteilte, dass für die auch ganz überraschend mein DZE nächsten Donnerstag kam.
Das PersAmt hätte den 23er nicht abgesegnet, sei jetzt dumm gelaufen.

Ich konnte mir weder einen neuen Job suchen, noch konnte ich mich Arbeitssuchend melden.

Was kann ich jetzt tun?!
Ich wohne in einer eigenen Wohnung und kann ja nicht von heute auf morgen ohne Einlommen dastehen.
Der Fehler lag ja in dem Fall nicht bei mir.

Ich hoffe, einer kann mir einen Tipp geben. Zu meiner Einheit soll ich erst am Montag.

LG

F_K

Hast Du einen geänderten EBescheid auf 23 Monate?

Oder nur einen Antrag auf 23 Monate?

Bei wem lag dann der Fehler?

Flexscan

Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:09:44
Ich habe auch einen Wisch, auf dem ganz klar 23 Monate stehen.

Sehr aussagekräftig.
Was ist das für ein "Wisch"?
Wenn es kein abgeänderter Einberufungsbescheid ist bleibt es bei 13 Monaten.
Da helfen mündliche Absprachen nicht wirklich weiter.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Ost-Schnitte

Ich habe eine Wehrdienstzeitbescheinigung auf der meine Dienstzeit bis Ende Mai 2015 bescheinigt wurde. Auf diese Aussage habe ich mich natürlich verlassen. Ich glaube kaum, dass ich mir den Fehler zuschreiben muss.


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Flexscan

Eine Wehrdienstzeitbescheinigung ist kein Einberufungsbescheid.
Bitte um Korrektur wenn ich da Falsch liege.
Von daher hätte noch was anderes schriftliches kommen müssen.
MkG Flex
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KlausP

Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:26:57
Ich habe eine Wehrdienstzeitbescheinigung auf der meine Dienstzeit bis Ende Mai 2015 bescheinigt wurde. Auf diese Aussage habe ich mich natürlich verlassen. Ich glaube kaum, dass ich mir den Fehler zuschreiben muss.


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Eine "Wehrdienstzeitbescheinigung" können Sie nicht haben, die wird erst zum Dienstzeitende ausgehändigt und die dokumentiert die geleistete Dienstzeit. Steht auf dem Zettel vielleicht "Dienstzeitfestsetzung"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ost-Schnitte

Nein es ist tatsächlich eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Diese habe ich bekommen, da ich beim Amt Unterhaltssicherung beantragt habe und auf meinem EBescheid nur ein 13er stand. Ich war aber in System als 23er geführt. Um das nachzuweisen habe ich diesen WDZBescheid bekommen. Der muss doch auch eine Aussagekraft haben.
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.


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wolverine

#7
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
Und genau deshalb werden Sie auch zum Ende Ihrer Dienstzeit auf der Einberufung entlassen. Dann ist Ihre Dienstzeit auch nie neu festgesetzt worden. Wer da was in Ihrer Einheit verbockt hat, kann hier keiner ermitteln und schon gar nicht ändern. Nehmen Sie das ominöse Schreiben mit der Dienstzeit bis 2015 und lassen Sie das über Spieß und Chef klären. Geben Sie dieses Original niemals aus der Hand! Und wenn sich keine schnelle und befriedigende Lösung findet, schreiben Sie eine Beschwerde und hängen das Schreiben als Kopie an.
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KlausP

Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Nein es ist tatsächlich eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Diese habe ich bekommen, da ich beim Amt Unterhaltssicherung beantragt habe und auf meinem EBescheid nur ein 13er stand. Ich war aber in System als 23er geführt. Um das nachzuweisen habe ich diesen WDZBescheid bekommen. Der muss doch auch eine Aussagekraft haben.
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.


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Trotzdem ist das keine Wehrdienstzeitbescheinigung. Als ehemaliger Spieß weiss ich wie die aussieht und wann die ausgehändigt wird.

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ost-Schnitte

KlausP ich schicke gern ein Foto von dem Stück Papier. Und da steht eindeutig Wehrdienstzeitbescheinigung drauf.


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HCRenegade

Ich würde ja noch schnell versuchen, eine Anschlusswehrübung von drei Monaten durrchzukriegen - dann wärst du zumindest im Status Soldat und würdest keine finanziellen Nachteile haben, bis der Sachverhalt geklärt ist.

wolverine

Ich vermute irgendwo ein Versäumnis in der Kompanie/ im Verband. Und diese Schreiben - was immer das jetzt auch ist - sollte zumindest Vertrauensschutz hergeben und dann müsste man zumindest die finanziellen Nachteile ersetzt bekommen.
Und eine WÜ sollte auch nicht schneller gehen als den Wehrdienst zu verlängern.
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KlausP

Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 20:01:19
KlausP ich schicke gern ein Foto von dem Stück Papier. Und da steht eindeutig Wehrdienstzeitbescheinigung drauf.


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Mag sein, dass das da drauf steht, dann hat jemand einen Fehler gemacht. Auf der von mir eingestellten Bescheinigung ist der genaue Verwendungszweck für jede der 5 Ausfertigungen angegeben. Tut aber jetzt auch nichts zur Sache. Ich kann Ihnen nur raten, @wolverines Hinweis zu folgen.

ZitatUnd diese Schreiben - was immer das jetzt auch ist - sollte zumindest Vertrauensschutz hergeben

Das wird eine Bescheinigung zur Vorlage z.B. bei Behörden, Vermietern, Banken oder Versicherungen sein. Sowas kenne ich auch, deshalb verwundert mich der hier verwendete Begriff ja auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Naja, wenn es kein EBescheid ist, hat es nicht die Rechtswirkung.

Ich bezweifle mal, das eine fehlerhaft ausgestellte sonstige Bescheinigung die gleiche Wirkung entfalten kann - das müsste gerichtlich im Nachgang geklärt werden.
Insbesondere haben die Stellen, die Wehrdienstzeit Bescheinigungen oder Ahnliches ausstellen, Oberhaupt nicht die Befugnis, RDLs anzuordnen bzw. zu verlängern.
(... So ne Bescheinigung wird im Zweifelsfall von einem Gezisoldat geschrieben und gesiegelt.)

KlausP

Da es auch für FWDL keine Einberufungsbescheide mehr gibt sondern denen er SaZ ähnliche "Aufforderungen (oder heissen die jetzt "Einladungen") zum Dienstantritt" entfällt auch eine von den FWDL "alter Art" in Erinnerungen rumgeisternde Änderung des E-Bescheides durcgh die KWEÄ. Die Dienstzeitverlängerung ist mMn nach von der zuständigen Personal bearbeitenden Stelle zu verfügen. Wer das in diesem Fall ist (BAPersBw ist mMn zu hoch gegriffen, kann mich aber irren), ist mir allerdings nicht bekannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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