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Plötzliches Ende des Fwdl - Fehler beim PersAmt, was nun?

Begonnen von Ost-Schnitte, 24. Juli 2014, 19:09:44

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Ost-Schnitte

#15
Foto zum Schutz der persönlichen Daten der Userin entfernt.

Mehr kann ich zu dem Schreiben jetzt nicht mehr sagen. Dieses wurde mir durch den Perser ausgestellt, vom Spieß unterschreiben und anschließend gesiegelt.
Das sollte doch wohl auch entsprechende Rechtskraft haben. Zumindest soweit, dass ich mich darauf berufen kann und mir ein finanzieller Schaden erstattet wird. Ich habe immerhin von heute auf morgen kein Einkommen mehr und hatte keine Chance mich zeitnah um einen neuen Job zu kümmern.


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F_K

@ KlausP

... Wir sind da einer Ansicht - die Aufforderungen werden jetzt anders genannt, aber immer noch vom KC erstellt - und der mil. Teil hat da keine Befugnisse.

@ Ossi:

Also eine Wehrdienstzeit Bescheinigung - die erst zum Ende des Wehrdienstes ausgehändigt werden darf.
Da könnte man auch argumentieren - offensichtlich FALSCH, also nichtig, keine Rechtswirkung.

Folgt man der

KlausP

Keine Ahnung, wieso Ihr Spieß Ihnen sowas ein Jahr vor Ihrem neuen DZE ausstellt - falsch ist es definitiv, auch bei 411.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ost-Schnitte

Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.


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mailman

Man hätte ja auch mal nachfragen können?

Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.

Andi

Wie gesagt beschreite die Wege, die dir als Soldat zustehen. In diesem Fall würde ich gleichzeitig eine Beschwerde und eine Eingabe schreiben. Die Eingabe deswegen, weil so höhere Dienststellen effektiv und schnell involviert und informiert werden. Bis Donnerstag nächster Woche ist nicht mehr lang.

Ich hab das Foto mal entfernt nachdem wir es gesehen haben.

Gruß Andi
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InstUffzSEAKlima

Da ich als GWDL seinerzeit eingezogen wurde und mich erst danach verpflichtet habe, gab es die Wehrdienstbescheinigung auch innerhalb der Dienstzeit, nachdem die 10 Monate GWDL vorüber waren, die dann bescheinigt wurden.

KlausP

Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 21:11:25
Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.


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Einfach dem folgen:

Zitat von: wolverine am 24. Juli 2014, 19:54:04
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
Und genau deshalb werden Sie auch zum Ende Ihrer Dienstzeit auf der Einberufung entlassen. Dann ist Ihre Dienstzeit auch nie neu festgesetzt worden. Wer da was in Ihrer Einheit verbockt hat, kann hier keiner ermitteln und schon gar nicht ändern. Nehmen Sie das ominöse Schreiben mit der Dienstzeit bis 2015 und lassen Sie das über Spieß und Chef klären. Geben Sie dieses Original niemals aus der Hand! Und wenn sich keine schnelle und befriedigende Lösung findet, schreiben Sie eine Beschwerde und hängen das Schreiben als Kopie an.

Nochmal: Ich weiss nicht, was Ihre Einhweitn bewogen hat, diese Bescheinigung auszustellen, ohne dass Ihre Dienstzeit durch die zuständige Stelle neu festgesetzt wurde. Ich würde jedenfalls versuchen, im Beschwerdeweg eine Klärung herbeizuführen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Andi

#23
Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Man hätte ja auch mal nachfragen können?

Hat sie offenbar - und sie hat diese Bescheinigung bekommen.

Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.

Ach? Weshalb? Wegen der umfassenden Kenntnisse des Verwaltungsrechts und der Bundeswehr Bürokratie, die einem FWDL in 13 Monaten vermittelt werden?
Für den Durchschnittsmannschaftssoldaten gilt dass er von all dem keine Ahnung hat und darauf angewiesen ist, dass das, was ihm seine Vorgesetzten sagen und/oder schriftlich mitteilen rechtlich einwandfrei und zutreffend ist. Deswegen stellte wolve auch auf den Vertrauensschutz ab.

Gruß Andi
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HCRenegade

Ich betone es nochmal - spreche mit Chef und S1 und kümmere dich sofort um eine "Anschlusswehrübung". Sowas kann man (wenn alle Beteiligten mitspielen) bis Donnerstag noch durchboxen. Dann wäre zumindest noch genug Zeit, den Sachverhalt zu klären, sich arbeitslos zu melden und für die "Zeit danach" im Zivilen die richtigen Schritte zu tätigen (Stellensuche, Studienplatz oder whatever), ohne von heute auf morgen ohne Einkommen dazustehen.

F_K

Lieber Ossi,
... Auch die USG Behörde macht da einen Fehler, weil die Anspruchs begründende Unterlage der Heranziehungsbescheid ist.
Beziehen nach Ende des Wehrdienstes weiter USG Leistungen, so könnte man Betrug unterstellen - nur als warnen der Hinweis.

Das wird eine lustige juristische Frage, ob ein ganz offensichtliches fehlerhaft ausgestelltes Dokument Vertrauensschutz begründen kann - dies müsste dann vor Gericht geklärt werden.

Ich rate ein Gespräch mit der Einheit an, ggf. Option RDL, da ist man dann wenigstens 3 Monate beschäftigt, jedenfalls sofort Meldung ans Arbeitsamt und USG Behörde.

ulli76

An sich ist es doch gar nicht so schwer. Du hast noch knapp eine Woche.
Deine Einheit ging bisher davon aus, dass du 23 Monate bleibst, froh, darüber, dass du so schnell verschwindest scheint sie nicht zu sein (also die wollen dich anscheinend nicht unbedingt los werden), es gibt reichlich freie FWDL-Stellen, du willst auch bleiben.

Sollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatSollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.

Eben, es muss ja nur eine neue Dienstzeitfestsetzung her.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... Nochmal:

Die Änderung kommt vom KC - mit bis zu einigen Monaten Vorlauf.

Die Personal bearbeitende Stelle hat die Verlängerung abgelehnt.

diodon-IV

Der TE schreibt von "nicht abgesegnet" - das kann auch bedeuten, dass die "Meldekette" vorher unterbrochen wurde und die entscheidende Stelle den Antrag gar nicht gesehen hat...

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