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SAZ 13 und Gasthörer an einer FH - erlaubt?

Begonnen von Seehund94, 26. Juli 2014, 11:07:22

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Seehund94

Guten Tag liebes Forum,

meine Frage für heute : Darf ich als OA mit SAZ 13 und Studium während meiner Zeit als SAZ gleichzeitig Gasthörer an einer FH sein? Ich bitte hier lediglich um Beantwortung meiner Frage. Nicht um Meinungen dazu.

Einen schönen Tag,

Seehund94

ulli76

Der Bundeswehr ist das egal so lange du deine dienstlichen Pflichten nicht vernachlässigst. Die Regeln für eine Gasthörerschaft legt die jeweilige Uni fest.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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dunstig

Als Gasthörer ist man allerdings nicht immatrikuliert. Dementsprechend interessiert es die Bundeswehr in der Regel nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

Zitat von: Ralf am 26. Juli 2014, 11:48:46
Ein paralleles Zweitstudium wäre nicht erlaubt.

Es wäre meldepflichtig, aber gehen tut das schon. Gibt ja auch genügend die das machen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Ralf

Nein, siehe Erlass PSZ I 1 Ziffer 2.3 von 2007 "Personelle Bestimmungen für das Studium von Offizieren, Offizieranwärterinnen und Offizieranwärtern an einer Universität der Bundeswehr in Bachelor- und Masterstudiengängen".
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DeltaEcho

Wenn ich ein Fernstudium aufnehme und dieses ganz normal nach Dienst betreibe, ist dies aber weder melde- noch anzeigepflichtig oder?

Ralf

Hier gehts ja um OAs und Offze, die sich bereits in einem Studium an der UniBw befinden. Wenn du nicht zu diesem Personenkreis gehörst, fällst du auch nicht unter diesen Erlass.
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Andi

Zitat von: DeltaEcho am 26. Juli 2014, 14:25:20
Wenn ich ein Fernstudium aufnehme und dieses ganz normal nach Dienst betreibe, ist dies aber weder melde- noch anzeigepflichtig oder?

Doch, die außerdienstliche Aufnahme eines Studiums bzw. die Immatrikulation und die Exmatrikulation an einer (Fach-)Hochschule sind zu melden.
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DeltaEcho

Dann kannst du mir bestimmt auch eine Quelle nennen, aus der dies hervorgeht?

Rollo83

Würd mich auch interessieren, hab mein Fernstudium damals auch nicht extra gemeldet. Es wüsste natürlich der BFD bescheid weil es über den BFD Topf finanziert wurde.

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 27. Juli 2014, 15:10:19
Würd mich auch interessieren, hab mein Fernstudium damals auch nicht extra gemeldet. Es wüsste natürlich der BFD bescheid weil es über den BFD Topf finanziert wurde.

Dann wusste es ja auch dein Chef, der musste doch den BM-1-Vordruck von BFD unterschreiben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Longyear

Hier geht es doch gar nicht um ein Zweitstudium, sondern um die Gasthörerschaft. Da meldet man sich an der entsprechenden Universität als Gasthörer an und folgt den Vorlesungen der einen oder anderen Veranstaltung OHNE einen Leistungsnachweis zu erbringen, denn Gasthörer sind dazu nicht berechtigt. Anstatt Abends ins Kino zu gehen, genießt man eine Vorlesung. Und das soll meldepflichtig sein?

Ralf

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