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Löschung der aufgenommenen Daten bei der Musterung

Begonnen von rohni, 07. August 2014, 15:13:15

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rohni

Hallo,

kurz und knapp, weil die Suche nichts diesbezüglich ergab:

Kann mir jemand sagen, wie lange das Kreiswehrersatzamt die Daten zu allen bisher durchgeführten Musterungen aufbewahren darf/muss? Gibt es eine bestimmte Frist oder dürfen alle Daten für und ewig gespeichert und archiviert werden?

Ich freue mich über eine Rückmeldung. Vielleicht kennt sich ja jemand ganz besonders gut mit mit dieser Thematik aus.

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen!

F_K

Die Daten warden solange gespeichert, wie der Bürger der Wehrüberwachung unterliegt, bei Mannschaften also bis zum 45. Lebensjahr.

(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)

rohni

Zitat von: F_K am 07. August 2014, 15:16:30
Die Daten warden solange gespeichert, wie der Bürger der Wehrüberwachung unterliegt, bei Mannschaften also bis zum 45. Lebensjahr.

(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)

Du hast richtig geraten - ich bin untauglich.

Nach deiner Erläuterung habe ich jedoch den Begriff "Wehrüberwachung" gegoogelt und bin auf die dazugehörige Wikipedia-Seite gestoßen, ich zitiere und hebe eine Stelle besonders hervor:

ZitatGerade die Meldepflichten zum aktuellen Wohnort sollen, beispielsweise im Falle eines Krieges, die kurzfristige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherstellen. Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Eintreten der Wehrpflicht (also i. d. R. mit der Musterung nach Erreichen der Volljährigkeit) und endet, außer im Falle der Untauglichkeit:

bei ungedienten Wehrpflichtigen und Mannschaftsdienstgraden mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 32.  Lebensjahr vollendet haben;
bei Unteroffizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 45. Lebensjahr vollendet haben;
bei Offizieren mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet haben.

Wieder zurück zur Dienstuntauglichkeit: Da ich es bin, hört es sich für mich so an, als gehöre ich nicht mehr zu den Bürgern der Wehrüberwachung und da stellt sich mir weiterhin die Frage, ob das KWEA nicht diese gespeicherten Daten löschen kann?

wolverine

Dann wird zum Untauglichen eben nur das Datum "untauglich" gespeichert. Weil dies ja in seinem Fall das Entscheidungserhebliche und im Sinne der Datensparsamkeit notwendige ist.
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ulli76

Worauf willst du hinaus?
Denkst du, dass du dich wieder bewerben und du einfach deine aktuelle Untauglichkeit verschweigen kannst?

Der von dir zitierte Test bezieht sich übrigens auf MELDEPFLICHTEN.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Es ist egal, ob das (nicht mehr existierende - aber das nur am Rande) KWEA Ihre Daten löscht oder nicht, bei der Bewerbung müssen Sie angeben, ob und mit welchem Ergebnis (also in Ihrem Fall "T5 - nicht wehrdienstfähig") Sie schon einmal gemustert wurden (lfd.Nr. 32 im Bewerbungsbogen).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ rohni:

.. ich "rate" nicht, ich gebe ein Einschätzung ab.

Der Wehrüberwachung unterliegst Du nicht mehr (als Untauglicher), aber die Datensätze bleiben gespeichert - und die Untersuchungsergebnisse werden archiviert - da gibt es nette Artikel zu, von Menschen, denen die damals gemachten "Falschangaben" spatter vorgehalten warden.

Unabhängig von der verpflichtenden Angabe (siehe Klaus) bleibt der Status auf dem Datensatz gespeichert.

rohni

Das "raten" bezog sich auf:
Zitat(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Bis dato hatte ich es gar nicht erwähnt... Ist auch total nebensächlich...

Ich weiß auch gar nicht warum ich hier direkt von vorne und von allen angefahren werde. Ich habe lediglich eine legitime Frage gestellt, die mir jedoch bis jetzt keiner zu 100% korrekt beantworten kann, genauso wenig wie die nette Chatberatung bei der BW, stattdessen wird hier über eine Neubewerbung bei der BW spekuliert. Über 10 Jahre sind seit meiner Musterung vergangen und wenn sich vieles geändert hat,... eines hat sich NICHT geändert,... und zwar das ich mich bei der BW bewerben möchte.

Über weitere Antworten zu meiner Frage freue ich mich, ansonsten gehe ich davon aus, dass mir leider keiner weiterhelfen kann.

F_K

Och rohni,

die Antwort wurde gegeben:

Der Wehrüberwachung unterliegst Du nicht mehr (als Untauglicher), aber die Datensätze bleiben gespeichert - und die Untersuchungsergebnisse werden archiviert

rohni

Ok, danke. Ich war nur verwirrt, weil es oben von wolverine hieß, dass es im Sinne der Datensparsamkeit wäre und eben nicht alles archiviert wird.

Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.

F_K

Lieber Rohni,

Wolverine hat lediglich geschrieben, dass ggf. im Sinne der Datensparsamkeit nur das Datum "Untauglich" gespeichert wird. Die Akte geht meines Wissens nach aber an ein militärärztliches Institut und wird da eingelagert - und weil es da keine Vorschriften zur Aktenvernichtung gibt, eben bis zum jüngsten Tag (oder bis mal ein Rechnungshof der Meinung ist, dass die Lagerkosten zu  hoch warden und man mal "ausmisten" müsste).

KlausP

Zitat von: rohni am 07. August 2014, 16:10:10
Ok, danke. Ich war nur verwirrt, weil es oben von wolverine hieß, dass es im Sinne der Datensparsamkeit wäre und eben nicht alles archiviert wird.

Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.

Und hier irren Sie wieder. Die Wehrpflicht ist nicht aufgehoben, lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz ist nach wie vor gültig, damit auch die Erfassung und Speicherung der Daten der wehrpflichtigen Männer ab dem 18. Lebensjahr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Die Gesundheitsakte geht an´s WehrMedStatInst und wird dort mikroverfilmt (bzw. Teile davon, Teile bleiben im Original erhalten)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: rohni am 07. August 2014, 16:10:10
Vor allem nach der Aufhebung der Wehrpflicht macht es m.M.n irgendwie wenig Sinn.

Nur der Vollständigkeit halber: die Wehrpflicht ist nicht aufgehoben (dazu müsste man das Grundgesetz ändern), nur der Grundwehrdienst wurde ausgesetzt ("findet nicht statt"). Daher unterliegen weiterhin alle wehrpflichtigen (d.h. volljährigen, männlichen Bundes-)Bürger formell der Wehrüberwachung etc etc etc  ;)
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Cherryblossom

Zitat von: rohni am 07. August 2014, 15:59:16
Das "raten" bezog sich auf:
Zitat(Deine Untauglichkeit ist und bleibt also dokumentiert ...)
Bis dato hatte ich es gar nicht erwähnt... Ist auch total nebensächlich...

Ich weiß auch gar nicht warum ich hier direkt von vorne und von allen angefahren werde. Ich habe lediglich eine legitime Frage gestellt, die mir jedoch bis jetzt keiner zu 100% korrekt beantworten kann, genauso wenig wie die nette Chatberatung bei der BW, stattdessen wird hier über eine Neubewerbung bei der BW spekuliert. Über 10 Jahre sind seit meiner Musterung vergangen und wenn sich vieles geändert hat,... eines hat sich NICHT geändert,... und zwar das ich mich bei der BW bewerben möchte.

Über weitere Antworten zu meiner Frage freue ich mich, ansonsten gehe ich davon aus, dass mir leider keiner weiterhelfen kann.

Und genau deswegen ist es gut, dass diese Daten gespeichert bleiben.  8)

Sollte sich an deinem Gesundheitszustand seitdem etwas geändert haben, was darum auch Einfluss auf das Musterungsergebnis haben könnte:
steht Dir natürlich eine Bewerbung offen und der Antrag auf Nach-/Neumusterung. Man wird die alten Akten anfordern, nochmal mustern und schauen, was herauskommt.

Das "Anfahren" hier, hatte durchaus den richtigen Hintergrund.  Reine Erfahrungswerte. Solche Kandidaten hat man nämlich durchaus des öfteren, die meinen "einfach nochmal neu mustern, wenn die alten Daten weg sind/sein sollten und dann den Gesundheitszustand etwas "pimpen".
Sieh es durchaus als wohlgemeinten Tipp.  ;)
Denn in der Kurzfassung kann aus dem Gedanken, der dir im Hinterkopf rumschwirrt nämlich ggf. ein "Einstellungsbetrug" werden, sollte man da etwas wissentllich unter den Tisch fallen lassen.

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