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Führerschein Ausbildungsort

Begonnen von Y12345678, 11. August 2014, 13:37:28

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Y12345678

Hallo, ich werde demnächst meinen Schein in den Klassen C und CE machen. Meine Frage ist nun, ich komme ursprünglich aus Aachen & hier ist eine Fahrschule der Bundeswehr, besteht die Möglichkeit, dass ich die Scheine in Aachen mache?

Kann man die Scheine auch im Zivilen Leben nutzen?

Lg

F_K

Ja (aber nicht zwingend wahrscheinlich)
Ja (nach einer Umschreibung - mit BW Führerschein darf man nicht zivil fahren)

Y12345678

Kann man denn evtl einen Wunschort angeben oder tut die Bundeswehr dies wvtl automatisch, da sie sich denken kann, dass ich dann einen kostenlosen Schlafplatz habe?


Gestern meinte ein Bekannter, der LkW Fahrer ist, dass man irgend so einen Kurs ablegen muss, ohne diesen könnte man den nicht umschreiben, stimmt das?

Jakkaru

Zitatbesteht die Möglichkeit, dass ich die Scheine in Aachen mache?

Hier am besten mal Verbindung mit deinem KTF aufnehmen. Er oder einer seiner Gehilfen können dir genau sagen in welchem Zeitraum in Aachen noch Plätze frei sind, falls der Lehrgang nicht schon angefordert wurde.
Wenn er noch nicht angefordert wurde und es findet sich ein Zeitraum mit freien Plätzen der deinem TE-Fhr passt,  dann kann der KTF den Lehrgang auch genau in diesem Zeitraum in genau dieser Schule anfordern. S3 u. S1 buchen dich dann auf einen der freien Plätze und gut is.
Ein 2er

Jakkaru

ZitatGestern meinte ein Bekannter, der LkW Fahrer ist, dass man irgend so einen Kurs ablegen muss, ohne diesen könnte man den nicht umschreiben, stimmt das)

Stimmt so nicht. Du musst ein ärztliches Gutachten vorlegen, dass deine Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Bei der Bundeswehr nennt man das, wie du sicher weist, 90/5er (natürlich mit Sehfeldvermessung u.s.w.) ;)
Ein 2er

F_K


Y12345678

Also ist es kein Problem, den Führerschein für das zivile Leben zu übertragen?
Was kostet die Übertragung?
Vielen Dank an alle :)

F_K

Kannst Du lesen und verstehen?

Alle Deine Fragen sind in dem Link beantwortet.

Y12345678


Jakkaru

Zitat@ Synthic:

Äh - nein.

Hauptsächliche Frage:
ZitatGestern meinte ein Bekannter, der LkW Fahrer ist, dass man irgend so einen Kurs ablegen muss, ohne diesen könnte man den nicht umschreiben, stimmt das?

Hauptsächliche Antwort:
ZitatStimmt so nicht.

Also... Äh - doch!
Ein 2er

PzHurra

Also um das mal zu klären.

Nach Umschreibung wenn die zivile Fahrerlaubnis und Führerschein C/CE vorliegt darf PRIVAT und unter gewissen Umständen auch Gewerblicher Verkehr durchgeführt werden. (Näheres unter www.bag.bund.de) Um einen "vollwärtige" Erlaubnis für den gewerblichen Gebrauch zu erlangen muss ein Lehrgang besucht werden. Die einfachste möglichkeit 140 Zeitstunden Unterricht (inkl. 10 Fahrstd. a 60min.) 90min IHK Prüfung dann bekommt man die Schlüsselzahl 95 für 5 Jahre in den Führerschein eingetragen. Man nennt das dann Grundqualifiziert. Danach alle 5 Jahre 5 Module a 7 Zeitstd. um wieder die Schlüsselzahl zu bekommen.

So erst mal die Kurzfassung...

Jakkaru

ZitatUm einen "vollwärtige" Erlaubnis für den gewerblichen Gebrauch zu erlangen muss ein Lehrgang besucht werden.

Das ist korrekt. Danach hatte der TE aber garnicht gefragt glaube ich...

ZitatKann man die Scheine auch im Zivilen Leben nutzen?

Klar! Kauf dir n LKW und ab die Post! ;D

Wenn man den Führerschein dann Gewerblich nutzen will muss man erstmal die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer erwerben ja.

ZitatSeit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer)  muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine ,,Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen ,,vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt).

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen

Doch wie gesagt, danach wurde eigentlich nicht gefragt...
Ein 2er

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