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Kindergeld trotz FWD?

Begonnen von dejemaglo, 11. August 2014, 11:50:01

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dejemaglo

Zu dem Thema gab es ja schon einige Diskussionen, bei denen jedes Mal herauskam, dass FWDLer keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Nun war ich aber vor ein paar Wochen beim Arbeitsamt und hatte einen Termin mit einer Berufsberaterin die mir jetzt dabei helfen soll einen Ausbildungsplatz bzw. ein duales Studium zu finden. Ich gelte jetzt also quasi als jemand der einen Ausbildungsplatz sucht und sich während der Suche in einer Überbrückungsmaßnahme (FWD) befindet. Deshalb war sich die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt nicht mehr so sicher, ob mir nicht doch wieder Kindergeld zusteht. Weiß da jemand etwas genaueres zu, oder befindet sich in der gleichen Situation?

Tommie

Der Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz war schon immer ein Grund für die Unterbrechung der Zahlung von Kindergeld! Und ... ja, das ist immer noch so! Somit bekommen Ihre Eltern für Sie während der Zeit des FWD definitiv kein Kindergeld!

dejemaglo

Ja, dass man normalerweise kein Kindergeld bekommt ist klar. Ich glaube sie meinte das auch eher so, dass man sich auf den Status "Ausbildungsplatz suchend" beziehen und den FWD als Überbrückungsmaßnahme für die Zeit der Suche auslegen soll. Habe da ja so eine Art Vertrag mit dem Arbeitsamt in dem dies auch festgelegt wurde. Deshalb hat die Mitarbeiterin überlegt, ob es vielleicht möglich ist über diesen weg trotz FWD Kindergeld beziehen zu können.

F_K

NEINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNN.

Da ein FWDLer "Vollverpflegung mit Unterkunft" hat, hatte schon ein GWDLer keinen Anspruch auf Kindergeld, und der FWDLer bekommt erheblich mehr Kohle als damals ein GWDLer.

F_K

Hier der Auszug aus dem Kindergeldgesetz:

Zitat3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das 1.
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder
2.
sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder
3.
eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat,
für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes, bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt

Während dieser Zeiten also KEIN Anspruch - dafür wird dieser Anspruch auf die Gesamtdauer "angerechnet".

Im übrigen: Wer FWDL leistet, steht weder dem Arbeitsmarkt noch dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung - denn er ist nicht "frei".

Frage

Bei mir ist der Fall so.
-Ab Januar Saz 13 Jahre mit Ausbildung
-Laufbahn als Fw im allg. F.D..

Ich bekomme, laut Aussage der Kindergeldkasse/Familienkasse, dass Kindergeld bis ich zum Feldwebel ernannt werde. Denn bis zu diesem Zeitpunkt durchlaufe ich eine Ausbildung.

Und im Verhältnis eines FWD eben nicht.


Leutnant Werner

Ich klinke mich mal eben hier mit einer Frage ein:

Ich war FWDL 23 von 2008-2010. Nun soll mein Kindergeld im November (also 9 Monate nach meinem 25. Geb.) auslaufen.

Ist das korrekt, dass mir nur die 9 Monate, die ja damals GWD waren angerechnet werden? Für mich ist das sehr ärgerlich, da mir das KG im letzten Studienjahr fehlt...  >:(

Iceman81

Zitat von: Frage am 11. August 2014, 17:14:08
Bei mir ist der Fall so.
-Ab Januar Saz 13 Jahre mit Ausbildung
-Laufbahn als Fw im allg. F.D..

Ich bekomme, laut Aussage der Kindergeldkasse/Familienkasse, dass Kindergeld bis ich zum Feldwebel ernannt werde. Denn bis zu diesem Zeitpunkt durchlaufe ich eine Ausbildung.

Und im Verhältnis eines FWD eben nicht.

Dann haben die bei der Kindergeldkasse keinen Plan ausbildung hin oder her, aber sobald du mehr als Betrag X verdienst meines Erachtens ist das der gleiche Betrag wie die Steuerfreigrenze für Ledige, also ca. 8000 € im Jahr gibts kein Kindergeld mehr, und da du mehr als 666 € im Monat raus hast im Monat nix Kindergeld. Alle anderen Vorschriften wurden ja auch schon genannt.

ulli76

Nein, das mit der Einkommensgrenze wurde vor ein paar jahren geändert. Die gibt es nicht mehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Iceman81

Gut grade gegoogelt das wurde 2013 aufgehoben, also solange auch noch nicht her ^^

Frage

@Iceman

Deswegen musste ich auch X Wochen hinter der Sache hinterher rennen, weil da niemand so richtig Bescheid wusste.

F_K


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