Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Steuer nach Heirat: Er Zeitsoldat, sie Selbstständige

Begonnen von DerTommy86, 12. August 2014, 21:18:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DerTommy86

Hallo,

was Steuerangelegenheiten betrifft, bin ich leider völlig unbedarft und hoffe auf eine kleine Hilfestellung zu folgender Frage:

Ich (Zeitsoldat) und meine Frau (Selbstständige) sind seit kurzem Verheiratet. Es gibt auf der Internetseite des Finanzamts ein Formular für den Wechsel der Lohnsteuerklassen nach Eheschließung, leider ist das Ding aber nicht so einfach zu lesen, wie ich erhofft hatte. Insbesondere deshalb, weil das Formular immer nur von verheirateten Arbeitnehmern ausgeht.

Es ist ja so, dass ich Lohnsteuer bezahle und meine Frau Einkommenssteuer. Nun hab ich bei ersten Recherchen herausgefunden, dass verheiratete Arbeitnehmer (!) sich im Wesentlichen zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV entscheiden können und dass in unserem Fall, da sie Geringverdiener ist, die III/V günstiger ist. Soweit die Theorie.

Nun hat sie jedoch als Selbstständige keine Lohnsteuerklasse im eigentlichen Sinne. Wie verfahre ich also jetzt?

Laut meiner Gehaltsbescheinigung bin ich seit einem Monat in der Steuerklasse IV geführt. Sollte ich jetzt also in die III wechseln? Und wenn ja, wie läuft dieser Wechsel ab?

Da die Lohnsteuerklasse III bei dem einen Ehepartner ja an die V beim anderen Ehepartner gekoppelt ist: Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf ihre Besteuerung?

Vielleicht findet sich ja hier der ein oder andere Soldat oder Angehörige, der genau diese Situation lösen musste. Die Lohnsteuerhilfeseiten im Netz geben zwar Beispiele für alle möglichen Fälle und Konstellationen, hab aber bisher noch nichts Konkretes zu der Kombination Arbeitnehmer/Selbstständige gefunden, obwohl das ja wohl nicht soooo selten vorkommen wird...

Gruß!

wolverine

Wieso hat sie keine Steuerklasse? Nach ihrer Steuererklärung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) versteuert sie entweder in IV oder V und V ist natürlich höher. Was sich für Sie dann rechnet kann man ohne reale Zahlen nicht sagen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DerTommy86

Ich hab diese Information von hier:

http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-fuer-selbststaendige/

Dort der Absatz ab "Dabei wäre es jedoch wichtig zu wissen...".

Weiterhin ist mein Kenntnisstand, dass sich die Kombination III/V dann lohnt, wenn die Einkommensdifferenz der Ehepartner 60% oder mehr beträgt. Das ist bei uns der Fall.


wolverine

Ich würde bei solch komplexeren Steuerrechtsfragen einen Steuerberater konsultieren. Rein schematische Informationen können da leicht zu Überraschungen und schlechten Ergebnissen führen.

Oder Sie beantragen einfach die Steuerklassen III und V. Denken Sie aber daran, dass Sie beide höchstwahrscheinlich Steuern nachzahlen und im nächsten Jahr quartalsweise vorauszahlen müssen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist die "Vorauszahlung" eines Arbeitnehmers auf die zu erwartende jährliche Einkommensteuerschuld.
Selbständige zahlen eine vierteljährliche Vorauszahlung auf die zu erwartende jährliche Einkommensteuerschuld.
Im Endeffekt ist es egal welche Steuerklasse Sie haben. Sie wirkt sich halt nur auf die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs (Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld) aus.

Nach Ablauf des Kalenderjahres reichen Sie gemeinsam mit Ihrer Ehefrau eine Einkommensteuererklärung ein, in der Ihre beiden Einkünfte zusammen gefasst werden und sich daraus die zu zahlende Einkommensteuer (nebst Annexsteuern) ergibt.
Darauf wird die von Ihnen gezahlte Lohnsteuer und die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer angerechnet, was da übrig bleibt müssen Sie dann an das Finanzamt zahlen. Sollten Sie mehr Lohnsteuer und Vorauszahlungen geleistet haben als Sie Einkommensteuer zahlen müssen, bekommen Sie den überzahlten Betrag vom Finanzamt zurück.

Um sich zwischen den Lohnsteuerklassenkombis III/V oder IV/IV zu entscheiden sind komplexe Berechnungen von Nöten damit man eventuell am Ende des Jahres nicht zu bösen Überaschungen kommt.
Ich habe in meiner Laufbahn schon etliche Ehepaare gehabt, die die "falsche" Wahl getroffen haben und dann Probleme hatten die verbleibende Einkommensteuerschuld zu Zahlen.
Die darauf eingehenden Anträge auf Stundung und Ratenzahlung werden von den Finanzämter in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt, da man sich die hohe Nachzahlung ja selber eingebrokt hat.

Um es auf einen Kurzen Nenner zu bringen:
Steuerklassenkombie III/V: Monatlich mehr Netto für den Lohnsteuerzahler; eventuell höhere Einkommensteuervorauszahlungen für ihre Ehefrau; Gefahr einer Hohen Nachzahlung nach der Einkommensteuerveranlagung.
Steuerklassenkombie IV/IV: Monatlich weniger Netto für den Lohnsteuerzahler; geringere Einkommensteuervorauszahlungen für die Ehefrau; geringere Nachzahlung oder sogar Erstattung nach der Einkommensteuerveranlagung.

Das ganze hängt natürlich in großem Maße von dem Gewinn ab, den Ihre Frau mit ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt. Mein Rat, bleiben Sie erstmal bei der Kombie IV/IV und schauen Sie wie es sich entwinkelt.
Sie können dann immer noch entscheiden ob Sie die Kombienation wechseln. Dieses ist einmal im Jahr möglich.

Hptm. d. R.

Da die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist, und Selbständige ja keinen Arbeitslohn bekommen, wird bei diesen die Einkommensteuer durch laufende Zahlungen an das Finanzamt erhoben. Ein Wechsel in Steuerklasse III für den Lohnempfänger und V für die Selbständige ist rechtlich möglich. Da es jedoch nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist, kann  die Nachforderung des Finanzamts bei Erteilung des Einkommensteuerbescheids dann erheblich sein. Zusammenfassend: Möglichkeit besteht, aber ob es sinnvoll ist, kann ich nicht sagen.

Hptm. d. R.


DerTommy86

Vielen Dank soweit für alle Antworten.

Der Rat, erstmal in der IV zu bleiben, klingt ganz vernünftig. Werde es wohl auch erstmal dabei belassen und diese "Testphase" nutzen, um mir in Steuerdingen ein bisschen Wissen anzueignen.

Gruß!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau